Viele Verbraucher wissen mittlerweile, dass Sie beim Online-Shopping Produkte, die Ihnen nicht zusagen, wieder zurückgeben können. Ein Ausschluss des Widerrufsrechtes ist nur in engen, gesetzlich vorgegebenen Ausnahmen möglich. Die genaue Ausgestaltung des Widerrufsrechtes ist aber häufig nicht klar. Kein Problem? Denn wir haben für Sie die wichtigsten Punkte zusammengestellt, wie Sie einen Fernabsatzvertrag widerrufen können. Denn nur wenn Sie Ihre Rechte kennen, können Sie diese auch in Anspruch nehmen. Erfahren Sie im folgenden mehr zu den Themen Widerruf in Textform, den Inhalt Ihres Schreibens, die genauen Fristen des Widerrufs und über die Kosten der Rücksendung.
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Dieses „Phänomen“ wird vielen Online-Shoppern bereits aufgefallen sein: Wer in einem Online-Shop einkauft, erhält anschließend häufig dessen Newsletter. Dies kann zwar manchmal erfreulich sein, weil man so keine Schnäppchen und keine Rabattaktion mehr verpasst – ab einer gewissen Menge können Werbe-Mails jedoch auch zum Ärgernis werden. Kein großer Spaß, wenn der Posteingang mit Werbemails überfüllt ist! Aber darf Ihnen eigentlich jeder Unternehmer einfach so Werbung per E-Mail schicken oder gibt es hierfür besondere Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen? Trusted Shops klärt Sie über Ihre Rechte auf.
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Grundsätzlich hat der Händler die Kosten der Rücksendung zu tragen. Ersetzt der Händler das Widerrufsrecht durch ein Rückgaberecht, kann von diesem Grundsatz auch nicht abgewichen werden. Beim Widerrufsrecht gesteht das Gesetz dem Händler allerdings die Möglichkeit zu, dem Verbraucher die Kosten der Rücksendung aufzuerlegen, wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn bei einem höheren Preis der Sache der Verbraucher die Gegenleistung oder eine Teilzahlung zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht erbracht hat.
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Blumen bleiben zum Muttertag das beliebteste Geschenk: Fast jeder zweite Deutsche (47 Prozent) plant in diesem Jahr, einen Strauß zu verschenken. Online-Blumenhändler haben sich dabei als bequeme Bestellmöglichkeit etabliert. Mehr als vier Millionen Bundesbürger haben bereits zum Muttertag online Blumen bestellt. Alleine in diesem Jahr planen rund 1,4 Millionen ihre Blumengrüße per Internet zu verschicken. Das ist das Ergebnis einer repräsentativen Umfrage im Auftrag des Hightech-Verbands BITKOM. So komfortabel die Online-Bestellung ist: Was sind die Fallstricke und die Rechte der Online-Käufer? Die wichtigsten Fragen beantwortet Trusted Shops-Rechtsexperte Dr. Carsten Föhlisch.
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Stellen Sie sich vor, Sie kaufen online ein Produkt und es gefällt Ihnen nicht. Kein Problem, denken Sie, weil Sie ja ein 14tägiges Widerrufsrecht haben. Ja, in der Regel stimmt das. Grundsätzlich steht Ihnen bei Fernabsatzverträgen ein vierzehntägiges Widerrufsrecht zu. Allerdings sieht das Gesetz auch bestimmte Ausnahmen von dieser Regelung vor. Dies gilt etwa für entsiegelte PC-Spiele oder Waren mit persönlichen Foto-Aufdrucken. Auch Produkte, die schnell verderben können, sind vom Widerrufsrecht ausgeschlossen. Doch was fällt unter diese Ausnahme? Wir haben dies für Sie näher beleuchtet!
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Hobbyspieler, Profizocker, Musikfreunde und Geschichtenliebhaber sollten bei Downloads künftig aufpassen. Denn wer beispielsweise PC- oder Konsolenspiele, Hörbücher oder Musik als Downloads kauft, wird diese nach dem Willen der Europäischen Union bald nicht mehr an den Händler zurückgeben können, sobald mit dem Herunterladen begonnen wurde. Mit einem Gesetzesentwurf bereitet die Bundesregierung zurzeit die Umsetzung dieser Entscheidung für Deutschland vor. Das Gesetz wird in Juni 2014 in Kraft treten.
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Viele Internetnutzer kennen das: Sie machen ein tolles Schnäppchen in einem Online-Shop und seit diesem Tag landen regelmäßig Newsletter mit Produktangeboten des Online-Shops in ihrem E-Mail-Postfach. Dabei haben sich die Kunden gar nicht für den Newsletter des Händlers angemeldet. Dies kann zwar erfreulich sein, weil man so keine Schnäppchen und keine Rabattaktion mehr verpasst – ab einer gewissen Menge können Werbe-Mails jedoch auch zum Ärgernis werden. Warum dürfen Online-Shops überhaupt Werbung per E-Mail versenden, wenn die Einwilligung des Empfängers nicht vorliegt? Unser Rechtsexperte Dipl. Wirtschaftsjurist Martin Rätze erklärt, wann Händler E-Mail-Werbung schicken dürfen.
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