Achtung! Hier steht Ihnen kein Widerruf zu

Wer möchte nicht gerne individuell sein? Das Internet ermöglicht es: Eine Vielzahl von Waren lässt sich im Internet fast beliebig zusammenstellen. Von Kleidung über Möbel bis hin zu Computern – fast alles lässt sich heute individuell konfigurieren. Doch wer die Wahl hat, hat die Qual. Wie sieht es in diesem Fall mit ihrem Widerrufsrecht aus? Wann können Sie die Ware zurücksenden und wann steht Ihnen kein Widerrufsrecht zu?
Wenn Sie als Verbraucher bei einem Online-Händler etwas bestellen, steht ihnen grundsätzlich immer ein Widerrufsrecht zu. Das Gesetz sieht jedoch bestimmte Ausnahmen von diesem Grundsatz vor. Neben entsiegelten Datenträgern fallen hierunter auch individualisierte Produkte.

§ 312d Abs. 4 Nr. 1 BGB formuliert das wie folgt:

„(4) Das Widerrufsrecht besteht, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, nicht bei Fernabsatzverträgen

1. zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind [..]“

Diese Waren sind vom Widerrufsrecht ausgenommen, da sie für den Kunden personalisiert wurden und deshalb eine Rücknahme für den Händler wirtschaftlich unzumutbar wäre. Voraussetzung für den Ausschluss vom Widerrufsrecht ist, dass der Händler durch die Rücknahme schwere wirtschaftliche Nachteile erleiden würde, die gerade dadurch entstehen, dass die Ware nach Kundenspezifikation gefertigt wurde. Individuelle Vorgaben machen Sie etwa, wenn Sie einen freien Text oder beliebige Maße eingeben können.

Baukasten-PCs

Bei einem Notebook, das aus vorgefertigten Standardbauteilen zusammengesetzt wurde, steht Ihnen ein Widerrufsrecht zu. Das hat der Bundesgerichtshof bereits 2003 entschieden. Er begründete seine Entscheidung damit, dass die Bauteile ohne größeren Aufwand und ohne Beeinträchtigung ihrer Funktionsfähigkeit wieder getrennt werden könnten. Liegt der Aufwand für eine Zerlegung bei unter 5 % des Warenwertes, so sei diese noch verhältnismäßig. Mehrere Gerichte folgten dieser Vorgabe bereits.

Maßkleidung

Wenn Sie verwendete Stoffe, Farben und Maße frei eingeben können, handelt es sich um speziell zugeschnittene Ware, die vom Widerrufsrecht ausgenommen ist.

Vorliegen von Auswahlmöglichkeiten

Kann der Kunde nicht frei entscheiden, sondern werden ihm bestimmte Auswahlmöglichkeiten (z.B. über Drop Down-Boxen) gegeben, so ist zu differenzieren: Wenn so viele Optionen bestehen, dass es sehr unwahrscheinlich ist, dass ein anderer Kunde das Produkt in derselben Konfiguration bestellt, so kommt ein Ausschluss in Betracht.

Nicht ausreichen würde es hingegen, wenn z.B. bei einem Sofa zwischen zwei Größen gewählt werden kann. Dies gilt unabhängig davon, ob der Händler die Ware auf Lager hat oder erst nach der Bestellung produziert bzw. die Produktion in Auftrag gibt.

Waren mit Aufdrucken

Ob eine Tasse mit Ihrem Urlaubsfoto oder ein T-Shirt mit einem von Ihnen eingegebenen Text – hier steht Ihnen kein Widerrufsrecht zu. Auch wenn Ihre Katze putzig sein mag, so hätte ein Händler doch sicherlich Probleme, eine Tasche mir ihrem Konterfeit weiterzuveräußern.

Anders kann der Fall jedoch liegen, wenn Sie nicht frei Texte eingeben und Bilder hochladen können, sondern lediglich aus einigen vorgegebenen Texten wählen können.

Fazit

Dieses Rechtsgebiet ist nicht einfach, zumal es teilweise schwierig ist, genaue Grenzen zu ziehen. Dies ist für Sie als Kunden genauso unbefriedigend wie für den Shopbetreiber.

Als Faustregel hilft es, sich zu fragen, ob der Händler die Ware nach dem Widerruf weiterverkaufen kann oder ob eine Zerlegung der Ware in ihre Bestandteile ohne größere Probleme möglich ist.

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