Gleiche Rechte beim Online-Shopping in ganz Europa

Online Einkaufen europaweit soll künftig noch einfacher werden. In einer kürzlich verabschiedeten Richtlinie vereinheitlichte das Europaparlament die Rechte der Verbraucher beim Online-Shopping. Innerhalb Deutschland bringen die neuen Regelungen aber auch Nachteile mit sich. In Kraft treten werden die neuen Gesetze in den jeweiligen EU-Ländern voraussichtlich erst Mitte 2013.

Ein Blick auf die neuen Regelungen lohnt sich dennoch jetzt schon.

Kostenpflichtige Hotlines sind verboten

Kundenhotlines dürfen mit der neuen Richtlinie nicht mehr über teure 0900- oder 0180-Nummern erreichbar sein. Um also beispielsweise nach dem Status Ihrer Bestellung zu fragen oder Ihre Gewährleistung in Anspruch zu nehmen, muss Ihnen künftig eine Telefonnummer zur Verfügung gestellt werden, die nicht teurer als der Grundtarif ist.

Für Anfragen, die nichts mit einem bereits geschlossenen Vertrag zu tun haben, dürfen Händler allerdings weiterhin kostenpflichtige Hotlines etwa in ihrem Impressum anbieten.

Mehr Schutz vor Abofallen

Um Verbraucher besser vor so genannten Abofallen zu schützen, muss auf der entsprechenden Seite klar und deutlich hingewiesen werden, dass Sie auf dieser Seite zu einer Zahlung verpflichtet sind. Zudem werden Sie in Zukunft über eine entsprechende Schaltfläche ausdrücklich bestätigen müssen, dass Sie bei der Bestellung zur Kasse gebeten werden. Nur wenn Sie künftig aktiv etwa „Bestellung mit Zahlungsverpflichtung“ oder „Kaufen“ klicken, müssen Sie tatsächlich zahlen. Andernfalls kann man Sie nicht zur Zahlung verpflichten.

Exakter Liefertermin muss genannt werden

Bereits heute sind Online-Händler verpflichtet, über die Lieferzeit zu informieren, wie der Bundesgerichtshof für Deutschland entschieden hat. Künftig steht diese Pflicht aber auch so explizit im Gesetz. Der Händler muss dann über den genauen Termin, bis zu dem die Lieferung erfolgen wird, nennen. Und zwar für jedes einzelne Produkt und nicht irgendwo versteckt in AGB.

Einheitliche Frist des Widerrufs in ganz Europa: 14 Tage

Nach der neuen Richtlinie können Sie künftig nicht nur in Deutschland, sondern europaweit Sie binnen 14 Tagen Ihren Kaufvertrag im Internet widerrufen. Werden Sie vom Online-Händler nicht in Textform, d.h. per e-Mail, Fax oder Brief über Ihr Widerrufsrecht aufgeklärt, verlängert es sich automatisch um 12 Monate.

Hinsendekosten müssen bei Widerruf erstattet werden

Möchten Sie das gekaufte Produkt nicht behalten und widerrufen den Kaufvertrag, ist der Händler bereits jetzt verpflichtet Ihnen die gezahlten Versandkosten zu erstatten. Hier kommt es aber lediglich zu einer Klarstellung im Gesetz, denn spätestens seit einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes aus dem April 2010 muss der Händler diese Kosten erstatten. Evtl. Mehrkosten, die z.B. durch die Auswahl einer Expresslieferung entstehen, muss der Händler jedoch nicht zurückzahlen.

Allerdings müssen Sie sobald die neue Richtlinie in Kraft getreten ist, immer die Rücksendekosten tragen, wenn Sie der Händler über diese Rechtsfolge informiert hat.

Erstattung des Kaufpreises innerhalb von 14 Tagen

Widerrufen Sie einen Kaufvertrag, muss der Online-Shop Ihnen den Kaufpreis innerhalb von 14 Tagen zurück erstatten. Er hat jedoch ein so genanntes Zurückbehaltungsrecht. D.h. erst wenn Sie die Ware nachweislich zurück gesandt haben, ist der Händler verpflichtet, Ihnen das Geld zu erstatten. Denn Sie sind ebenfalls in der Pflicht, die Ware ohne nötige Verzögerung wieder an den Händler zu senden.

Fazit

Die vorgestellten Änderungen halten einige Vorteile für den Verbraucher bereit. Insbesondere beim Schutz vor Abofallen und bei kostenpflichtigen Hotlines, wird der Verbraucher besser geschützt. Ebenso werden die Regelungen in allen EU-Mitgliedstaten gelten. Dadurch wird es für viele Europäer einfacher in anderen Ländern online einzukaufen.

Allerdings bringt die Richtlinie insbesondere für deutsche Online-Shopper auch einige Nachteile mit sich. Werden die Rücksendekosten bei einem Warenwert von über 40 Euro derzeit noch vom Händler getragen, muss der Verbraucher sie künftig immer selbst zahlen.

Noch wurden diese Änderungen jedoch nicht in das deutsche Recht umgesetzt – und sind damit noch nicht gültig. Spätestens Mitte 2013 müssen die neuen Regelungen aber auch in Deutschland gelten.

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