Was gehört in eine vollständige Anbieterkennzeichnung?
Beim Shoppen im Internet ist es nicht anders als im täglichen Leben – man sollte seinen Gegenüber kennen. Der Betreiber eines Online-Shops ist sogar per Gesetz zur so genannten Anbieterkennzeichnung verpflichtet. Das bedeutet, dass er bestimmte Angaben über sich und seine Webseite transparent auf der Seite veröffentlichen muss. Die Anbieterkennzeichnung wird häufig als „Impressum“ bezeichnet und dient vor allem dem Verbraucherschutz. Ein Impressum gibt erste Auskunft darüber, ob ein Online-Shop seriös ist oder nicht.
Unser Praxistipp: Die wichtigsten Informationen im Impressum auf einen Blick:
Findet man ein Impressum nur versteckt, unter unklarer Bezeichnung oder gar nicht auf einer Webseite findet, ist dies meist ein Anzeichen für einen unseriösen Betreiber. Skeptisch sollte man auch werden, wenn nur eine Firma, aber kein Name oder nur eine Postfachanschrift genannt wird.
In einem korrekten Impressum müssen mindestens diese Angaben stehen:
- Vollständiger Vor- und Zuname des Inhabers bzw. mindestens eines Vertretungsberechtigten (z.B. Geschäftsführer)
- Vollständige Anschrift (eine Postfachadresse ist nicht ausreichend)
- Telefonnummer
- E-Mail Adresse, nicht nur ein Kontaktformular
Einige Unternehmen müssen zusätzlich diese Informationen in ihrem Impressum abgeben:
- Unternehmensnamen und Rechtsformzusatz (z.B GmbH)
- Gewerberegister und Gewerberegisternummer
- Handelsregisterangaben und USt-Identifikationsnummer
Bei zulassungspflichtigen Tätigkeiten (Apotheker, Optiker, Architekten usw.)
- Angaben zur verantwortlichen Aufsichtsbehörde (z.B. Gesundheitsamt, Handwerkskammer) und ggf. zur gesetzlichen Berufsbezeichnungund Rechtsformzusatz (z.B GmbH)
Bei Problemen, Fragen oder Unklarheiten sollten Sie deshalb nicht zögern und einen Blick auf die Angaben im Impressum bzw. in der Anbieterkennzeichnung riskieren. Dies sollte Ihnen zunächst ermöglichen, einen ersten Eindruck vom Anbieter zu gewinnen und eine mögliche Kontaktaufnahme zu erleichtern.



