Was sollte man zum Thema Jugendschutz wissen?

SchlossAufgrund der Vielzahl von Informationen, Möglichkeiten und Reizen, die das Internet bietet, sollte der Jugendschutz keinesfalls außer Acht gelassen werden. An oberster Stelle sollte stets Sicherheit und Schutz der Kinder und Jugendlichen stehen. Das beginnt jedoch nicht nur beim Kauf von gewaltverherrlichenden Computerspielen, sondern bereits beim scheinbar harmlosen Chatten.

Es gibt eine Vielzahl von Regelungen, Gesetzen und Institutionen, die sich mit dem Jugendmedienschutz befassen.

Das Jugendschutzgesetz (JuSchG) regelt nicht nur die Abgabe von Alkohol oder Tabakwaren an Jugendliche, den Verkauf von Filmen und Video-/Computerspielen, sondern auch die Zuständigkeiten der Jugendschutz-Organisationen (FSK = Freiwillige Selbstkontrolle der Filmwirtschaft, USK = Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle).

Die Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (Unterstelle des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend) kann Schriften, Ton- bzw. Bildträger und Internetseiten indizieren, womit bestimmte Beschränkungen für diese Medien verbunden sind (z.B. Verkaufsverbote von Computerspielen, das Sperren von Internetseiten u.ä.).

Der Kommission für Jugendmedienschutz (KJM) obliegt die Aufsicht über private Rundfunk und Telemedien. Regelungen hierzu finden sich im Jugendmedienschutz-Staatsvertrag (JmStV). So heißt es in § 1: „Zweck des Staatsvertrages ist der einheitliche Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Angeboten in elektronischen Informations- und Kommunikationsmedien, die deren Entwicklung oder Erziehung beeinträchtigen oder gefährden, sowie der Schutz vor solchen Angeboten in elektronischen Informations- und Kommunikationsmedien, die die Menschenwürde oder sonstige durch das Strafgesetzbuch geschützte Rechtsgüter verletzen.”

Relevante Internetseiten aber auch Chats und Tauschbörsen (sog. File-Sharing-Plattformen), die sowohl interaktive als auch kommunikative Angebote beinhalten, werden außerdem durch jugendschutz.net überprüft.

Weiterhin gibt es verschiedene Wirtschaftsverbände und Einrichtungen, die die Einhaltung der verschiedenen Vorschriften durch Selbstkontrolle sicherstellen.

Unser Praxistipp I
Was Kinder und Jugendliche beachten sollten:

  • Stets misstrauisch und vorsichtig sein!
  • Gibt sich dein Gegenüber vielleicht nur als dein Freund aus?
  • Niemals in Chats, Communities oder auf ähnlichen Seiten persönliche Daten wie z.B. Telefon-/Handynummer oder Adresse preisgeben (zuvor am besten mit den Eltern oder einer anderen Vertrauensperson reden)!
  • Verwende Phantasienamen, die keinen Rückschluss auf deine wirkliche Identität zulassen (z.B. Glücksbärchen123)!
  • Nie auf unseriöse E-Mails oder Beiträge antworten!
  • Keine Treffen mit Fremden oder Internetbekanntschaften vereinbaren, die man nicht kennt!
  • Bei Belästigung oder Bedrohung stets die Eltern um Rat fragen und den Kontakt zur betreffenden Person sofort abbrechen (z.B. aus Chat ausloggen oder Chatter melden)!
  • Vermeide Seiten mit rechtsextremen, sexuellen oder gewaltverherrlichenden Inhalten!
  • Frage immer zuerst deine Eltern oder andere Vertrauenspersonen (auch wenn diese uncool erscheinen), was diese von deinen Internetseiten halten!

Unser Praxistipp II
Wie Sie Ihre Kinder schützen sollten:

  • Begeistern Sie sich für die Interessen Ihrer Kinder!
  • Stellen Sie Regeln auf (z.B. wann das Internet genutzt werden darf, welche Seiten besucht werden dürfen)!
  • Achten Sie auf Hinweise für Altersbeschränkungen (bspw. FSK 18, USK 12)!
  • Verwenden Sie kindergerechte Programme und Suchmaschinen (z.B. blinde-kuh.de)
  • Reden Sie mit Ihren Kindern und tauschen Sie sich über Erfahrungen aus!
  • Nutzen Sie spezielle Filtersoftware und Kindersicherungen (z.B. schließen Sie bestimmte Begriffe oder Anwendungen aus)!
  • Sie haben Vorbildfunktion!
  • Melden Sie Verstöße an die o.g. Institutionen!

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