Das Internet macht an Grenzen nicht halt, sondern ermöglicht es, binnen einer Stunde in Irland, Spanien und Polen Waren zu kaufen. Läuft mal nicht alles so wie gedacht, kann ein Gerichtsverfahren unausweichlich sein. Doch welches Gericht ist in diesem Fall zuständig? Der Europäische Gerichtshof hatte nun über einen Fall zu entscheiden, in dem eine österreichische Verbraucherin ein deutsches Autohaus verklagte, nachdem sie dort ein kaputtes Auto erworben hatte. Eine österreichische Verbraucherin gelangte über die Internetplattform www.mobile.de auf die Website eines Hamburger Autohauses. Da der begehrte PKW aber nicht mehr verfügbar war, schickte ihr das Autohaus ein anderes Angebot zu.
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Verkauft ein niederländischer Unternehmer auf ebay.de Ware, muss auch er sich an deutsches Recht halten. Dies gilt auch für seine AGB. Dies entschied kürzlich das LG Karlsruhe und untersagte einem Händler diverse Bestimmungen seiner Widerrufsbelehrung. Welche das waren und wie man Ihre Rechte gerade nicht beschränken kann, erfahren Sie hier. Denn nur wenn Sie Ihre Rechte kennen, können Sie auch wissen, bei welchen Klauseln Vorsicht angebracht ist. Dem Händler wurde folgendes untersagt: „Gemäß Fernabsatzrichtlinie, haben Sie das Recht zum Widerruf Ihrer Bestellung. Alle Produkte können in ursprünglichem Intakte Zustand und Originalverpackung zurückgegeben. Rücksendung nur in ungeöffnet ursprünglichem Intakt und original Karton, Verpackung und/oder Blister.“
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Der Online-Handel boomt weiter und immer mehr Menschen nutzen diese bequeme Einkaufsmöglichkeit jenseits von festen Öffnungszeiten und langen Warteschlangen. Allerdings gibt es auch in diesem Bereich schwarze Schafe. Auf dem Markt mischen nicht nur seriöse Anbieter mit, sondern auch skrupellose Geschäftemacher! Wir nennen Ihnen Indizien, auf die Sie beim Online-Shopping achten sollten, damit Sie am Ende nicht ohne Geld und ohne Ware dastehen. Denn wer bereits im Vorfeld auf bestimmte Merkmale achtet, kann böse Überraschungen im Nachhinein vermeiden.
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Wer Ware im Internet ordert, der kennt Sie nur von Produktbildern. Daher wurde dem Verbraucher ein gesetzliches Widerrufsrecht zugestanden, damit er die erhaltene Ware auch nach einer Begutachtung wieder zurücksenden und sich damit vom Vertrag lösen kann. Was von dieser „Begutachtung“ umfasst ist, ist aber nicht immer ganz klar. Lösen fünf Nächte Probeschlafen auf einer Matratze bereits eine Wertersatzpflicht des Verbrauchers aus? Hierüber hatte vor kurzem das AG Köln zu entscheiden. Und das Gericht entschied, dass diese Dauer nicht mehr als “Prüfung der Kaufsache” angesehen werden könne.
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Wissen Sie, warum manche Online-Shops genau wissen, welche Waren Sie zuletzt gekauft haben und ganz gezielt ähnliche Produkte auf der Startseite platzieren? Die Antwort klingt ungewöhnlich: Dahinter stecken sogenannte Cookies. Ein Cookie enthält Daten über besuchte Webseiten, die die Browser-Software beim Surfen im Internet ohne Aufforderung speichert. Diese kleinen Dateien sind vielseitig einsetzbar und können ungemein nützlich sein. Beispielsweise werden mit Ihnen Passwörter gespeichert, damit Sie sich nicht immer wieder neu einloggen müssen. Dennoch sollten sie mit Bedacht genutzt werden. Wir haben hier die wichtigsten Fakten für Sie zusammengestellt.
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Das Leben verlagert sich immer mehr ins Internet – und auch der Betrüger von heute geht mit der Zeit. Wurden früher noch Überweisungen aus dem Briefkasten der Bank gefischt, so ist es heute das „Phishing“, das unachtsame Bürger um ihr Geld bringt. Schnell können persönliche Daten in falsche Hände geraten. Und das machen sich Betrüger immer mehr zunutze. Wir haben die wichtigsten Informationen zum Schutz Ihrer Kontodaten für Sie zusammengestellt. Denn nur wer um die Gefahren weiß, kann sich auch vor ihnen schützen.
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Allgemeine Geschäftsbedingungen sind lang und selten spannend. Dennoch empfiehlt es sich, sie vor einer Bestellung gründlich zu lesen und sich zu informieren. Denn nicht alles darf ein Shopbetreiber in seine AGB aufnehmen. Insbesondere gegenüber Verbrauchern sind Abweichungen vom Gesetz nur in Grenzen möglich. Dies musste jetzt auch ein Händler vor dem OLG Hamm erfahren, dessen AGB eine zweiwöchige Rügefrist für offensichtliche Mängel enthielten. Hier erfahren Sie, wie die AGB-Passage lautete, warum das Gericht in diesem Fall so entschied und dass es ähnliche Fälle immer wieder gegeben hat.
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