Respekt! Mit Ihren Rechten kennen Sie sich sehr gut aus
Über 1000 Teilnehmer aus Deutschland, Frankreich und Polen haben vor Weihnachten unsere Quizfragen zum Online-Handel beantwortet. Die Ergebnisse liegen uns nun vor und sind sehr positiv. Knapp 90% der Befragten konnten mehr als die Hälfte der Fragen richtig beantworten. Ein gutes Zeichen, ging es doch um wichtiges Grundwissen für unbeschwertes Onlineshopping. Mit diesem Wissen kann man sich so manche Schererei ersparen. Vertrauenswürdige Online-Händler sollten beispielsweise eine vollständige Anbieterkennzeichnung mit direkten Kontaktmöglichkeiten via Email oder Telefon vorweisen, damit man mit gutem Gefühl dort einkaufen kann. Das wussten 90% aller Befragten.
Hätten Sie’s auch gewusst? Erfahren Sie hier mehr über unser Quiz!
Neben den Bereichen Datenschutz und Vorkassezahlungen, wurden auch Fragen zu den Themen Widerruf und Reklamation gestellt. Meist konnten sie richtig beantwortet werden. Schauen wir mal, wie die deutschen Teilnehmer in diesem Quiz abschnitten:
Die größten Irrtümer wurden im Bereich Widerruf aufgedeckt. Immerhin noch 60% der Befragten wussten, dass man ein einmal gespieltes PC-Spiel nicht mehr zurückgeben kann. Audio-, Videoaufzeichnungen und Software sind vom Widerrufsrecht ausgeschlossen, sofern ein vorhandenes Siegel entfernt wurde. Im Rahmen des Widerrufsrechts kann das Spiel daher nicht zurück gegeben werden. Wurde das Spiel bereits unversiegelt geliefert, kann es wieder zurück gesendet werden.
Im Bezug auf Vorkassezahlungen zeigte sich großes Vertrauen der deutschen Teilnehmer in Online-Händler. Nur 65% gaben an, dass sie Bedenken hätten bei einem Händler einzukaufen, der Rabatt anbietet, wenn der Kunde per Vorkasse zahlt. Bei Vorkassezahlungen besteht das Risiko, dass der Händler nicht liefert, obwohl die Ware bezahlt wurde. Eine Zahlung per Vorkasse sollte daher immer durch den Käuferschutz von Trusted Shops abgesichert sein. Dadurch ist der Kunde vor Verlust des bereits gezahlten Kaufpreises geschützt, falls der Händler nicht liefert.
Die Fragen zum Thema Datenschutz und zu Reklamationen wurden nahezu von allen Befragten richtig beantwortet. Dass Newsletter beispielsweise nicht ohne ausdrückliche Einwilligung, wie durch das Setzen von Häkchen im Bestellprozess, verschickt werden dürfen, war keine große Überraschung. Deutlich mehr als zwei Drittel der Befragten wussten auch, dass ein gekauftes Weihnachtsgeschenk, das defekt ist, auch nach dem Weihnachtsurlaub beim Shop reklamiert werden kann.
Und hier die Ergebnisse im Einzelnen:




