Sex, Drugs & Rock’n’Roll – Jugendschutz im Internet

Die Internet-User von heute werden immer jünger. Viele Jugendliche bewegen sich bereits gekonnter im Netz als so mancher Erwachsener und auch die Vorteile von Online-Shopping sind ihnen nicht verborgen geblieben. Doch das Internet ist kein rechtsfreier Raum und auch hier ist der Jugendschutz zu beachten. Doch was bedeutet das genau? Können Jugendliche über das Internet die Sachen erwerben, die sie im Ladengeschäft nicht bekommen würden?

Trusted Shops gibt Ihnen Antworten…

Verkauf von Alkohol

Bei dem Kauf von Alkoholika über das Internet gelten dieselben Regeln wie beim Kauf im Supermarkt: Der Erwerb von Branntwein und branntweinhaltigen Getränken ist erst mit Volljährigkeit möglich, andere alkoholische Getränke (z.B. Bier und Wein) können von Jugendlichen ab 16 Jahren erworben werden.

Verkauf von DVDs und Computerspielen

DVDs und Computerspiele (sowie auch Konsolenspiele) dürfen nur dann Kindern und Jugendlichen in der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden, wenn sie für Ihre Altersstufe freigegeben und gekennzeichnet worden sind. Diese Aufgabe übernimmt die FSK für Filme und die USK für Spiele. Sie können ab 0, 6, 12, 16 oder 18 Jahren freigegeben werden.

Die Prüfung und Kennzeichnung ist zwar grundsätzlich freiwillig. Nicht gekennzeichnete Filme und Spiele dürfen jedoch nicht an Kinder und Jugendliche verkauft werden.

Keine Prüfung auf pädagogische Eignung

Die Prüfstellen prüfen jedoch nicht die pädagogische Eignung. Wenn ein Spiel z.B. ohne Altersbeschränkung freigegeben wird, so geschieht dies unter Jugendschutz-Gesichtspunkten und nicht mit Blick auf den pädagogischen Gehalt des Spiels und ob kleine Kinder bereits in der Lage sind, es zu spielen.

Altersnachweis erforderlich

Anders als im Ladengeschäft kann sich ein Online-Händler nicht einfach an der Kasse den Ausweis des Käufers zeigen lassen. Deshalb bestimmt das JuSchG, dass DVDs und Computerspiele (das Gesetz spricht hier von „Bildträgern“) ohne Jugendfreigabe nicht im Versandhandel angeboten werden dürfen. Eine Ausnahme besteht jedoch, wenn der Händler sicherstellt, dass ein Verkauf nur an Erwachsene erfolgt.

Dies geschieht durch sogenannte Altersverifikationssysteme. Das bekannteste ist hier wohl das PostIdent-Verfahren, bei welchem sich der Käufer unter Vorlage des Personalausweises in einer Postfiliale identifizieren muss. So soll sichergestellt werden, dass Kinder und Jugendliche nicht über den Umweg des Internets an nicht für sie geeignete Inhalte gelangen.

Filtersysteme für Kinder

Da es sich bei dem Internet um ein weltweites Netz handelt und der Jugendschutz nicht überall so streng ist wie in Deutschland, können insbesondere ausländische pornografische Inhalte auch schon mal ohne adäquate Altersverifikation abrufbar sein. Hier können Eltern spezielle Filtersoftware auf den Rechnern ihrer Kinder installieren, damit pornografische und gewaltverherrlichende Seiten nicht mehr abrufbar sind. Eine Auflistung findet sich etwa hier.

Ihr Kind bestellt trotzdem ein Killer-Spiel

Obwohl es eigentlich nicht möglich sein sollte, mag es Ihrem Kind dennoch gelingen, ein ungeeignetes Spiel zu bestellen. Selbstverständlich können Sie den Shop auf sein unzulängliches Altersverifikationssystem hinweisen und so auf eine Besserung hinwirken. Vielleicht ist der Shop sich seiner Verfehlung überhaupt nicht bewusst.

Allerdings gibt es auch einige Einrichtungen, die den Jugendschutz im Internet sicherstellen sollen und bei denen Sie sich beschweren können, wenn dieser nicht geachtet wird. Für die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes im Versandhandel sind die Obersten Landesjugendschutzbehörden zuständig. Darüber hinaus gibt es aber auch noch andere Institutionen, die auf ein jugendgerechtes Internet achten. Hierzu zählen etwa www.jugendschutz.net oder die Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia (fsm).

Fazit

Am Ende ist ein guter Dialog zwischen Eltern und Kindern wohl das Wichtigste, um vor Gefahren aus dem Internet zu schützen. Trusted Shops hat nützliche Praxis-Tipps für sie zusammengestellt: Praxis-Tipps anschauen.

Weitere Informationen für Eltern bietet jugendschutz.net.

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