Shopping bald auch mit Personalausweis

Ab dem 1. November wird es den neuen digitalen Personalausweis geben. Er ist kleiner als der alte und kann auch mehr. Denn er speichert nicht nur Daten über die eigene Person, sondern soll unter anderem das Shopping im Internet vereinfachen. Doch wie soll das funktionieren und wie sicher ist es?

Was kann der neue Personalausweis und wie sicher ist er?

Was kann der neue Personalausweis?

Das besondere an dem neuen Personalausweis ist, dass sich Ausweisinhaber nicht nur wie bisher in der “Offline-Welt”, sondern durch die so genannte eID nun auch beim Online-Shopping und in sozialen Netzwerken identifizieren können. Auch das Kaufen von Fahrkarten oder das Einchecken im Hotel ist mit dem neuen Ausweis möglich. Zudem können eine elektronische Signatur und auch die eigenen Fingerabdrücke hinterlegt werden.

Vor allem für die eindeutige Identifikation im Internet, zum Beispiel beim online Einkaufen, sieht das Bundesinnenministerium einen entscheidenden Sicherheitsvorteil mit dem neuen Ausweis:

“Im Internet können Sie sich bisher nicht identifizieren. Sie geben zwar irgendeinen Absender an, aber ob Sie wirklich der Absender sind, das weiß niemand. Ein Instrument, um das zu verbessern, ist der neue Personalausweis” erklärt Thomas de Maiziere, Bundesinnenminister.

Was braucht man, um die Online-Ausweisfunktion nutzen?

Überall dort, wo das neue Logo des Personalausweises (siehe rechts) angezeigt wird, kann künftig der neue Ausweis zur eigenen Identifizierung eingesetzt werden. Möchte man im Internet einkaufen und sich mit dem Ausweis identifizieren, sind zunächst drei Dinge erforderlich:

  1. Zunächst muss die Online-Ausweisfunktion muss freigeschaltet sein. Es wird empfohlen, sich die Funktion direkt beim Ausstellen des Ausweises freischalten zu lassen, auch wenn man sie zunächst nicht nutzen möchte. Lässt man sie sich später freischalten, fallen zusätzliche Gebühren in Höhe von sechs Euro an.
  2. Ist der Ausweis freigeschaltet, erhält man einen sechsstelligen Pin. Mit diesem gibt man die Daten, die an den Anbieter übermittelt werden sollen, frei.
  3. Zusätzlich benötigt man ein Kartenlesegerät, welches im Handel erhältlich ist.
  4. Um eine Verbindung zwischen Computer und Ausweis zu ermöglichen, ist eine Treiber-Software erforderlich. Sie wird ab November 2010 kostenlos auf dem Personalausweisportal erhältlich sein und wird anschließend auf dem eigenen Computer installiert.

Wie erfolgt nun die Identifizierung beim Shopping?

Sind all diese Voraussetzungen erfüllt, kann man nun wie gewohnt im Internet nach Produkten suchen und diese in den Warenkorb des jeweiligen Online-Shops legen. Bevor man dort Bestellung entgültig abgeschließt, legt man den neuen Personalausweis auf das Lesegerät. Zwischen dem Personalausweis und dem Online-Shop wird nun eine gesicherte Verbindung hergestellt.

Nun muss sich zunächst der Online-Shop gegenüber seinem Kunden ausweisen, indem er ein Berechtigungszertifikat überträgt. Dieses beihaltet Informationen über ihn als Anbieter und den Zweck der Datenabfrage. Jetzt weist sich der Kunde gegenüber dem Online-Händler aus. Dies ist über die eID möglich.

Der Kunde wählt dabei aus, welche Daten, die auf seinem Ausweis gespeichert sind, er dem Shop übermitteln möchte. Denn für die Bestellung sind nicht alle Daten notwendig. Erst wenn der Kunde seinen sechsstelligen Pin eingibt und somit der Datenübermittlung zustimmt, werden die Daten auch tatsächlich an den Händler übermittelt und die Bestellung ist abgeschlossen.

Wie sicher ist das Online-Shopping mit Personalausweis?

Noch bevor der neue Personalausweis überhaupt erhältlich ist, wurde bereits Kritik laut, dass er nicht sicher genug sei. Sicherheitsmängel werden u.a. im Kartenlesegerät gesehen, welches von Betrügern einfach auszulesen sei. Ein Sprecher des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) wies die Sicherheitsmängel zurück. So sei die Verbindung eines integrierten Chips im Ausweis sowie die zusätzliche PIN-Abfrage bei Internetgeschäften „ein deutlicher Sicherheitsgewinn gegenüber dem heute üblichen Verfahren von Username und Passwort“, so der Personalausweisexperte der Behörde, Jens Bender, der Deutschen Presse-Agentur.

Grundsätzlich sollte jeder, der mit dem neuen Ausweis online einkaufen möchte, aber auch die bekannten Sicherheitstipps vom EC- und Kreditkarten Gebrauch beachten. Beispielsweise sollte man den sechsstelligen Pin nicht zusammen mit dem Ausweis aufberwahren.

Zwar kann der neue Personalausweis einen selbst und den Online-Händler identifizieren. Er schützt den Verbraucher jedoch nicht bei Problemen wie der Nicht-Lieferung von bestellter Ware oder der Nicht-Erstattung bereits gezahlten Geldes. Auf Nummer sicher gehen Verbraucher daher auch weiterhin, wenn sie beim Online-Einkauf stets den Trusted Shops Käuferschutz abschließen. Dieser wird von jedem Online-Händler angeboten, dessen Shop mit dem Trusted Shops Gütesiegel ausgezeichnet ist.

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