So schützen Sie sich vor Abo-Fallen
Rezepte, kostenlose SMS, Hausaufgabenhilfe oder IQ-Tests – Internetbetrüger locken mit tollen Angeboten, verstecken ihre Kosten und überhäufen die Nutzer, nachdem sie sich registriert haben, mit Mahnbescheiden. Gegen den Anbieter “Online Content LTD” ist jetzt ein Urteil des Landgerichts Hessen rechtskräftig geworden. Dennoch registrieren sich jeden Monat rund 20.000 Online-Nutzer auf solch kritischen Seiten. Lesen Sie in diesem Beitrag wie Sie sich vor unseriösen Anbietern schützen können.
Typische Inhalte der zweifelhaften Anbieter sind Hausaufgaben, Grußkarten oder Rezepte. Auf vielen Seiten werden diese Inhalte tatsächlich kostenlos angeboten. Manche haben sogar eine ähnliche Internetadresse, sodass es durch einen simplen Bindestrich im Namen schnell zu Verwechslungen kommt. Vor allem Jugendliche, denen es noch an Erfahrungen im Umgang mit dem Internet fehlt sind betroffen. Sie erhalten anschließend unzählige Zahlungsaufforderungen und Mahnungen.
Gegen vier Webseiten des Anbieters Online Content Ltd. hat die Verbraucherzentrale im Jahr 2007 geklagt. Nun ist das Urteil gegen diese Seiten rechtskräftig. Eine Anmeldung ist nicht mehr möglich. Doch längst sind nicht alle dieser Fallen aufgedeckt, sodass weiterhin Vorsicht geboten ist.
Wie schütze ich mich vor der Abo-Falle?
Bevor Sie sich auf einer Website registrieren, sollten Sie genau prüfen, um welches Angebot es sich handelt. Auf dem zweiten Blick können zweifelhafte Anbieter meistens erkannt werden.
Sie locken zunächst auf ihrer Startseite mit bestimmten Dienstleistungen. Klickt man weiter, wird man aufgefordert ein Formular mit persönlichen Daten auszufüllen und sich damit zu registrieren um die Dienstleistung zu nutzen. Mit der Registrierung hat man dann ein Abonnement abgeschlossen, mit dem monatliche Kosten von 10-200 Euro anfallen.
Diese Kosten werden in den allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) versteckt und sind somit nicht auf den ersten Blick erkennbar. Daher sollten Sie vor jedem Ausfüllen eines Formulars im Internet die AGBs genau prüfen. Spätestens dort ist schriftlich festgehalten, ob das Angebot kostenlos ist oder ob dafür gezahlt werden muss.
Was tun wenn ich mich doch registriert habe?
Haben Sie sich dennoch einmal bei einem solchen unseriösen Anbieter registriert, sollten Sie die geforderten Kosten keinesfalls zahlen, sondern folgendes tun:
- Widerrufen Sie den Vertrag umgehend und erklären Sie die Anfechtung wegen Irrtums. Einen Musterbrief mit einem Formulierungsvorschlag finden Sie bei den Verbraucherzentralen.
- Hat ein Jugendlicher den Vertrag abgeschlossen, teilen Sie schriftlich mit, dass Sie als Erziehungsberechtigter den Vertrag nicht genehmigen. Auch hierfür gibt es einen Formulierungsvorschlag im Musterbrief.
- Lassen Sie sich durch Mahnungen und Inkassoschreiben des Anbieters nicht einschüchtern. Wenn Sie nicht zahlen, werden Sie von den meisten nach einiger Zeit in Ruhe gelassen.
- Erst wenn Sie einen gerichtlichen Mahnbescheid erhalten, sollten Sie handeln und sich rechtlichen Rat, zum Beispiel bei den Verbraucherzentralen, holen.



