Was kann man gegen Belästigung durch Werbeanrufe tun?

MobiltelefonDer Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordert von der Bundesregierung ein scharfes Vorgehen gegen unlautere Telefonanrufe. “Gesetzesverstöße dürfen nicht länger belohnt werden”, sagt vzbv-Vorstand Gerd Billen in Berlin. Aber was kann man gegen diese Belästigungen durch Werbeanrufe tun?

Zentrale Forderung des vzbv ist laut der Pressemeldung vom 31.8.2007, dass Verträge, die durch unerlaubte Telefonwerbung angebahnt wurden, ohne schriftliche Bestätigung der Verbraucher ungültig sind. Die Chance zur Verankerung effektiver Maßnahmen bietet die anstehende Reform des Wettbewerbsrechts (UWG-Reform).

Telefonmarketing ist seit dem 8. Juli 2004 nach dem Wettbewerbsrecht ausdrücklich nur nach vorherigem Einverständnis erlaubt. Paradox: Während Anrufe ohne vorherige Einverständniserklärung rechtswidrig sind, ist ein erheblicher Teil der bei diesen Telefonaten geschlossenen Verträge wirksam. “Diese Einladung zum Rechtsbruch muss unterbunden werden”, fordert Gerd Billen.

Prominente Unterstützung in dieser Forderung erhielt der vzbv jüngst von Bundesverbraucherminister Horst Seehofer sowie mehreren Verbraucherministern der Länder, unter ihnen der Vorsitzende der Verbraucherministerkonferenz Peter Hauk aus Baden-Württemberg. Die Verbraucher wären dankbar: Laut Forsa-Umfrage unterstützen 98 Prozent die Forderung nach einer Unwirksamkeit der Verträge. Hingegen sehen die Pläne der Bundesregierung bisher lediglich ein bußgeldbewehrtes Verbot der Rufnummernunterdrückung sowie ein Bußgeld bei unerwünschten Werbeanrufen vor. “Dies wird nicht reichen, um in der Direktmarketingbranche Gut und Böse voneinander zu trennen und Verbraucher wirksam von nervigen Anrufen zu befreien”, so Billen.

Laut Forsa-Studie belegt die Telekommunikationsbranche den unrühmlichen ersten Platz, gefolgt von Lotterien und Gewinnspielfirmen. Allein die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen berichtet von über 40.000 Beschwerden wegen untergeschobener Verträge nach unerwünschter Telefonwerbung. “Tausende Verbraucher klagen darüber, dass sie allenfalls Informationsmaterial angefordert und dennoch eine Vertragsbestätigung erhalten haben”, berichtet Ronny Jahn, Rechtsexperte der Verbraucherzentrale Berlin. 86 Prozent der Bevölkerung fühlen sich durch unlautere Werbeanrufe belästigt.

Die Tatsache, dass sich Unternehmen von hohen Vertragsstrafen und Ordnungsgeldern nicht von ihrer Vertriebsmethode abbringen lassen, sei Beleg dafür, wie lohnend das Geschäft ist. Problematisch ist aus Sicht des Rechtsexperten die Frage der Einwilligung. Da vorformulierte Erklärungen immer wieder zu gerichtlichen Auseinandersetzungen führen, sei eine rechtliche Klarstellung dringend erforderlich.

Hintergrundinformationen und Tipps, wie man sich gegen unerbetene Anrufe zur Wehr setzen kann, halten die Verbraucherzentralen bereit. Hier eine kurze Zusammenfassung:

Der Praxistipp der Verbraucherzentralen
Verhalten bei unerwünschten Werbeanrufen

1. Stellen Sie auf die erste Frage folgende Gegenfragen:

  • Mit wem spreche ich bitte? Wie ist Ihr Name?
  • Für welches Unternehmen rufen Sie an?
  • Was ist der Grund Ihres Anrufs?

2. Notieren Sie danach bitte Datum und Uhrzeit des Anrufs.

3. So können Sie zum Abschluss des Gespräches reagieren:

  • Ihnen liegt kein Einverständnis von mir vor? Dann darf ich Sie darauf hinweisen, dass Ihr Anruf unerwünscht ist. Ich fordere Sie auf, meine von Ihnen gespeicherten persönlichen Daten umgehend zu
    löschen. Ich werde die Einleitung eines wettbewerbsrechtlichen Verfahrens gegen Ihre Firma veranlassen. Zudem behalte ich mir eine Unterlassungsklage gegen Sie vor. Auf Wiederhören.
  • Ihnen liegt mein Einverständnis vor? Dann darf ich Sie darauf hinweisen, dass Ihr Anruf unerwünscht ist. Ich fordere Sie auf, meine von Ihnen gespeicherten persönlichen Daten zu löschen, und untersage jegliche weitere Nutzung. Auf Wiederhören.

Diese und weitere Tipps erhalten Sie im vzbv-Faltblatt zur Telefonwerbung – “Kein Abschluss unter dieser Nummer” (PDF) und direkt bei den Verbraucherzentralen vor Ort.

Weitere Beiträge: