Immer häufiger ungewollte Verträge nach Telefonanrufen
Nach Informationen der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg kommt es in letzter Zeit vermehrt zu ungewollten Verträgen nach Telefonanrufen. Besonders aktiv sei aktuell die T-Com, Tochterunternehmen der Deutschen Telekom. Auch sie toppe ihre unerwünschten Werbeanrufe zum großen Ärger der Betroffenen mit der Bestätigung von Verträgen, denen die Angerufenen nach ihrer Aussage nie zugestimmt hätten. Die Verbraucherzentrale empfiehlt, notfalls vom Widerrufsrecht Gebrauch zu machen, das auch für telefonisch abgeschlossene Verträge gilt.
Immer mehr Ratsuchende wenden sich an die Verbraucherzentrale, weil Anbieter behaupten, sie hätten telefonisch einen Vertrag geschlossen. Im Vorfeld der Vertragsbehauptung wurden die Betroffenen regelmäßig von den Firmen mit einem eigentlich unerlaubten Werbetelefonat gestört.
„Nicht nur die vom Wettbewerbsrecht verbotene Telefonwerbung bei Privatpersonen ohne deren Einwilligung nimmt zu, sondern auch die Aggressivität der Firmen in Sachen Vertragsbehauptung,“ beobachtet Verbraucherschützerin Brigitte Sievering-Wichers. Und das, obwohl die Verbraucherzentrale solche Werbeanrufe abmahnen kann. Besonders im Telekommunikationsbereich häufen sich die Beschwerden. Verbraucher wurden angerufen und erhielten Tage später ein Schreiben, das ihnen den Wechsel zu einem anderen Anbieter bestätigte. Sie berichten, weder den Werbeanrufen noch einem Wechsel zugestimmt zu haben. Manche hatten schriftliches Informationsmaterial angefordert und dabei ihre Adresse angegeben. Durch die Bestätigung der Umstellung des Telefonanschlusses oder – tarifs fühlen sie sich überrumpelt.
Unser Praxistipp
Wer von einer Vertragsbehauptung überrascht wird, bekommt bei der Verbraucherzentrale Musterbriefe, mit denen er sich möglichst schnell zur Wehr setzen sollte. Die Verbraucherzentrale empfiehlt darüber hinaus, den Netzbetreiber, bei dem der Telefonanschluss besteht, aufzufordern, Umstellungen nur nach ausdrücklichem schriftlichen Auftrag des Anschlussinhabers vorzunehmen. Auch hierzu bietet die Verbraucherzentrale einen Musterbrief an.
Weitere Informationen bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.



