Widerrufsrecht

Für Interneteinkäufe haben Verbraucher nach dem Gesetz ein 14-tägiges Widerrufsrecht, das frühestens ab Erhalt der Ware und einer korrekten Widerrufsbelehrung in „Textform“ (z. B. per Brief, Fax oder E-Mail) zu laufen beginnt.

Der Händler muss also den Käufer darüber informieren, dass er den Vertrag widerrufen kann. Nur in wenigen Fällen, wie zum Beispiel bei speziellen Maßanfertigungen oder entsiegelten CDs, ist das Widerrufsrecht ausgeschlossen, worauf der Händler dann hinweisen muss.

Der Käufer kann sein Recht ausüben, indem er die Ware zurücksendet oder den Händler per Brief, Fax oder E-Mail informiert. Um einen Nachweis zu haben, ist ein Widerruf per Einschreiben bzw. eine Warenrücksendung im versicherten Paket ratsam. Der Händler muss dann den Kaufpreis vollständig zurückerstatten, Gutscheine muss der Käufer nicht akzeptieren.

Nur wenn die Ware schon benutzt wurde, unvollständig oder defekt zurückgeschickt wird, sind Abzüge möglich. Die Ware muss nicht originalverpackt sein, und im Normalfall muss der Händler die Rücksendekosten tragen. In den AGB kann jedoch vereinbart werden, dass der Käufer die Rücksendekosten tragen muss. Dies ist aber nur in den Fällen möglich, in denen der Preis der zurückzusendenen Sache nicht mehr als 40 Euro beträgt oder der Käufer bei Ausübung des Widerrufsrechts die Artikel noch nicht bezahlt hat. Natürlich muss der Kunde nie die Rücksendekosten tragen, wenn der gelieferte Artikel nicht dem Bestellten entspricht.

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