Wie nutze ich mein Widerrufsrecht?
Der Sommer steht vor der Tür, der Wintermantel wandert zurück in den Schrank und eine neue Sommerjacke muss her. Weil die Zeit aber nicht für eine ausführliche Shoppingtour in der Stadt reicht, wird das Objekt der Begierde kurzerhand im Internet bestellt. Bei der Anprobe der Jacke stellt man fest, dass sie nicht richtig passt und das Karomuster nicht so schön ist, wie es im Onlineshop aussah. Was kann man tun?
Hätte man das Kleidungsstück im Laden anprobiert, wäre das sofort aufgefallen, und man hätte es gar nicht erst gekauft. Eigentlich möchten Sie die Jacke also nicht behalten. Als Lösung für dieses Problem wird Verbrauchern bei Einkäufen über das Internet das sog. Widerrufsrecht eingeräumt. Durch das Widerrufsrecht hat der Käufer die Möglichkeit, sich vom Vertrag zu lösen und den Kaufpreis gegen Rücksendung der Ware zurück zu erhalten.
Unser Praxistipp
Was man zum Widerrufsrecht wissen sollte…Wer hat ein Widerrufsrecht?
Gesetzlich vorgesehen ist das Widerrufsrecht nur für Kunden, die Verbraucher sind. Freiwillig kann ein Händler aber auch Unternehmern, die in seinem Onlineshop kaufen, ein Widerrufsrecht einräumen.
Was ist eine Widerrufsbelehrung?
In der sog. Widerrufsbelehrung erläutert der Verkäufer dem Kunden die Details seines Widerrufsrechts. So enthält Sie beispielsweise die Adresse, an die die Ware zurück zu senden ist oder Informationen zur Frist, innerhalb derer der Widerruf auszuüben ist.
Wie übe ich das Widerrufsrecht aus?
Zur Ausübung des Widerrufsrechts gibt es generell zwei Möglichkeiten. Zum einen kann dem Verkäufer mitgeteilt werden, dass man sich vom geschlossenen Vertrag lösen möchte. Dies kann durch einen Brief, eine E-Mail oder auch ein Fax geschehen. Die zweite Variante ist es, die Ware direkt an den Verkäufer zurück zu senden, ohne dies vorher gesondert anzukündigen. Manche Händler bieten ihren Kunden im Falle des Widerrufs Retourenaufkleber für das Paket oder einen Rückholservice an. Es macht deshalb in vielen Fällen Sinn, sich mit dem Verkäufer in Verbindung zu setzen, bevor man das Paket zurück schickt. Gesetzlich vorgeschrieben ist dies aber nicht.
Wie lange habe ich Zeit, um das Widerrufsrecht auszuüben?
In den meisten Fällen hat man dafür zwei Wochen ab Erhalt der Ware Zeit. Unter bestimmten Umständen besteht zwar eine längere Widerrufsfrist, wird man aber darauf nicht ausdrücklich hingewiesen, sollte man auf Nummer sicher gehen und sich innerhalb von zwei Wochen für oder gegen die Ware entscheiden. Um die zweiwöchige Frist zu wahren, muss man den Widerruf oder die Ware nur absenden. Die Ware oder der Widerruf müssen also nicht binnen 14 Tagen beim Verkäufer eintreffen.
Wer zahlt das Porto, wenn ich eine Sache zurückschicke?
Grundsätzlich zahlt der Verkäufer das Porto, wenn Sie von Ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen. Es gibt allerdings Ausnahmen, die in AGB vereinbart werden können. Danach haben Sie die Portokosten für die Rücksendung zu tragen wenn:
- Die Sache, die zurück geschickt wird, einen Wert von höchstens 40,00 € hat oder
- Sie die Ware noch nicht bezahlt oder eine Teilzahlung noch nicht erbracht haben.
Die Rücksendung ist für Sie natürlich immer dann kostenfrei, wenn der Verkäufer Ihnen falsche Ware geschickt hat.
Bekomme ich mein ganzes Geld zurück?
In der Regel schon. Allerdings kann der Verkäufer von Ihnen Ersatz verlangen, wenn Sie die Ware benutzt haben und diese dadurch an Wert verloren hat. Eine Ausnahme stellt es dar, wenn die Benutzung lediglich dazu diente, die Funktionsfähigkeit zu überprüfen. Dafür müssen Sie noch keinen Ersatz leisten. Die Grenze zwischen Benutzung und Funktionsprüfung ist nicht immer klar zu ziehen. Als Faustregel kann hier die Frage gelten “Wie hätte ich die Ware im Laden ausprobieren können?” Eine Hose kann im Laden anprobiert werden, man kann sie aber nicht mal eben mit zu einer Party nehmen und sich dann entscheiden, sie nicht zu kaufen. Das Ausstellungsstück einer Digitalkamera kann man im Ladengeschäft in die Hand nehmen und ein oder zwei Fotos machen. Das gleiche gilt auch für eine im Internet erworbene Kamera. Macht man mit ihr allerdings 100 bis 200 Fotos, stellt dies wohl eine Benutzung dar.
Gilt das Widerrufsrecht bei allen Waren, die im Internet gekauft wurden?
Für die meisten Waren gibt es ein Widerrufsrecht, allerdings sollte man die Ausnahmen kennen. Diese sind:
- Waren, die speziell für den Kunden angefertigt wurden, etwa ein T-Shirt, das mit einem speziellen Bild bedruckt wurde oder ein Ring mit einer persönlichen Gravur.
- CDs, DVDs oder Software-CDs, wenn Sie diese entsiegelt haben. Dieses Entsiegeln kann etwa sein, wenn Sie die Folie um eine CD entfernt haben.
- Zeitungen, Zeitschriften und Illustrierte
- Waren, die schnell verderben würden oder deren Verfallsdatum überschritten würde.



