Wissen Sie, wie lange ein Online-Gutschein gültig ist?

Immer mehr Leute greifen zu Gutscheinen als Geschenk der Wahl. Und Gutscheine für Online-Shops erweisen sich dabei als besonders praktikabel: Sie sind schnell gekauft und überfüllte Innenstädte können erfolgreich vermieden werden. Doch was ist rechtlich bei Online-Gutscheinen zu beachten? Trusted Shops klärt Sie über die rechtlichen Besonderheiten auf.

Kann ich eine Barauszahlung verlangen?

Grundsätzlich haben Sie keinen Anspruch auf Auszahlung des Barbetrages, nur weil Ihnen das Sortiment des Online-Shops nicht zusagt. Etwas anderes gilt jedoch bei einem Gutschein für ein konkretes Produkt, wenn der Händler dieses Produkt nicht mehr liefern kann. Hier spricht man von einer Unmöglichkeit der Leistung, aufgrund derer der Inhaber des Warengutscheins sein Geld zurück verlangen kann.

Sind Gutscheine übertragbar?

Auch wenn in einem Gutschein ein Name angegeben ist, so hat dies aus juristischer Sicht grundsätzlich keine bindende Wirkung. Die Rechtsprechung geht davon aus, dass mit der Namensnennung meist nur „der persönliche Charakter der Schenkung“ unterstrichen werden soll. Eine Ausnahme könnte nur für den seltenen Fall gelten, dass es sich um eine individuelle, auf diese eine Person zugeschnittene Leistung handelt, z.B. die Ausrichtung eines bestimmten Festtages.

Wie lange ist ein Geschenkgutschein gültig?

Wird ein Gutschein ohne Befristung ausgestellt, so gilt die gesetzliche Verjährungsfrist von drei Jahren. Diese beginnt mit dem Schluss des Jahres, in dem der Gutschein ausgestellt wurde. Wurde er beispielsweise am 08.10.2011 ausgestellt, so verjährt er mit Ablauf des 31.12.2014.

Eine zeitliche Befristung von Gutscheinen, die kürzer als diese gesetzliche Verjährungsfrist von 3 Jahren ist, dürfte sich kaum wirksam vereinbaren lassen. So sah die Rechtsprechung die Befristung von amazon-Gutscheinen auf ein Jahr ab Ausstellung als unwirksam an, weil dies eine unangemessene Abweichung von der zwingenden gesetzlichen Verjährungsfrist von drei Jahren darstelle.

Habe ich ein Widerrufsrecht?

Wenn Sie im Internet Ware kaufen, so steht Ihnen in den meisten Fällen ein gesetzliches Widerrufsrecht zu (mehr zu den Ausnahmen finden Sie hier. Dieses Recht gilt auch für Gutscheine. Sie können den Vertrag innerhalb von 14 Tagen, nachdem Sie den Gutschein erhalten haben, widerrufen und dafür ihr Geld zurückverlangen.

Wenn Sie (oder der Beschenkte) den Geschenkgutschein anschließend eingelöst haben, können Sie bzw. der mit dem Gutschein Beschenkte die erworbene Ware wiederum widerrufen. Bei einem Widerruf sind die empfangenen Leistungen zurückzugewähren. Dies bedeutet, dass Sie die empfangene Ware zurückschicken und der Händler einen neuen Gutschein ausstellt.

Übrigens: Dienstleistungen im Bereich der Freizeitgestaltung, die zu einem bestimmten Zeitpunkt erbracht werden, sind vom Widerrufsrecht ausgeschlossen. Dies gilt auch für online gekaufte Bahntickets.

Wie schütze ich mich vor betrügerischen Shops?

Da Sie zunächst außer einem Gutscheincode keine Gegenleistung für Ihr Geld erhalten, sollten Sie auf vertrauenswürdige Shops achten. Einige Betrüger entwerfen gerade vor Weihnachten Online-Shops, die dann nach den Feiertagen unauffindbar sind. Tipp: Kundenbewertungen und Gütesiegel bieten gute Anhaltspunkte!

Weitere Beiträge:

Weitere Beiträge der Kategorie „Praxis-Tipps zum sicheren Online-Einkauf von Trusted Shops“

Jetzt shoppen? Auto & Zweirad Buch, Musik & Film Büro, Schule und Beruf Computer & Zubehör Elektronik & Foto Erotik Essen & Trinken Geschenke & Lifestyle Gesundheit & Wellness Uhr & Schmuck Heim & Hobby Kind & Familie Telefon & Kommunikation Mode & Accessoires Wohnen & Einrichten Reisen & Tickets Sport & Fitness Online-Dienste & Beratung Shopping-Tipps Für Unternehmen