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Lohnsteuer-kompakt.de
Bewertungen:

2.978 Bewertungen in den letzten 12 Monaten34.569 Bewertungen insgesamt  

4,70
Sehr gut

Gütesiegel
Gültig

mit Käuferschutz

Zertifiziert seit: 15.05.2009
Das Trusted Shops Gütesiegel zeichnet vertrauenswürdige Onlinehändler aus.
Lohnsteuer-kompakt.de erfüllt unter anderem folgende Trusted Shops Qualitätskriterien:
  • Geprüfte Identität
  • Verschlüsselte Datenübertragung
  • Verständlicher Bestellvorgang

Trusted Shops Käuferschutz

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Relevanteste positive Bewertung

10.12.2023
 Verifizierte Bewertung
Wirklich empfehlenswerte Software Ich nutze die Software schon seit Jahren und die Eingabe ist einfach und strukturiert erklärt. Man muss lediglich alle erforderlichen Dokumente zur Hand haben und dann ist die Erklärung in Null Komma Nichts erledigt. Die resultierenden Werte, haben bei mir bislang bis auf + /- 5€ immer gestimmt. Man bekommt auch sehr hilfreiche Tipps und Verbesserungsvorschläge, bevor man die Steuererklärung abschicken kann. Meine Arbeitskollegen nutzen die Software nun auch und sind ebenfalls begeistert. Preis - Leistung ist einfach sehr gut, mehr kann man dazu nicht sagen!

Relevanteste negative Bewertung

28.06.2023
 Verifizierte Bewertung
Mit Lohnsteuer kompakt bin ich total zufrieden, aber die Kommunikation in Sachen Übermittlung zum Finanzamt ist katastrophal. Ich bin extra deswegen von Elster weg, weil die Sicherheit der Sicherheit mit "Passwort" dort und "ID" da so dermaßen nervt und Wartezeiten, bis man weitermachen kann. Vielleicht kann hier Lohnsteuer kompakt noch Vereinfachungen vornehmen. Dieses Jahr hab ich es nach fast 5 Monaten hinbekommen. Ob es nächstes Jahr klappt??? Rückfragen bei Lohnsteuer kompakt waren auch nicht hilfreich
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Bewertungen für Lohnsteuer-kompakt.de

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30.09.2023
 Verifizierte Bewertung
Keine richtigen Erklärungen zu kompliziert viele Fragen bleiben offen und ungelöst und dafür soll man auch noch 29,99 € bezahlen eine Schande ist das!
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Antwort von Lohnsteuer-kompakt.de
01.10.2023
Vielen Dank für Ihr Feedback. Es tut uns leid zu hören, dass Ihre Erfahrung mit unserer Steuer-Software nicht Ihren Erwartungen entsprochen hat. Wir verstehen, dass Steuerfragen oft komplex sein können, und wir arbeiten ständig daran, unsere Erklärungen und Benutzerführung zu verbessern. Lohnsteuer kompakt kann vor dem Kauf inklusive aller Tipps kostenlos getestet werden. Entwicklung und Pflege der Software sind kostenaufwendig. Nutzen Sie einfach unsere Paketpreise und sparen so deutlich gegenüber dem Einzelkauf. Sie haben Ihre Steuererklärung 2022 mit unserer Anwendung am 30.09.2023 erfolgreich an das Finanzamt übermittelt. Wenn Sie spezifische Fragen zur Benutzung unserer Anwendung haben, steht Ihnen unser Kundenservice unter hilfe@lohnsteuer-kompakt.de gerne zur Verfügung. Viele Grüße und ein schönes Wochenende, Lohnsteuer-kompakt-Team
RT
René t.
Hengelo
30.09.2023
 Verifizierte Bewertung
Fehlermeldungen sind nicht zu verstehen.
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Antwort von Lohnsteuer-kompakt.de
01.10.2023
Es tut uns leid, dass Sie unzufrieden sind und, dass Sie aufgrund von Fehlern Schwierigkeiten hatten. Sie haben Ihre Steuererklärung 2022 erfolgreich am 30.09.2023 an das Finanzamt übermittelt. Wir nehmen Ihr Feedback trotzdem sehr ernst und würden uns freuen, wenn Sie eine detaillierte Fehlerbeschreibung an unseren Kundenservice weiterleiten. Vielen Dank! Auch bei Fragen wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice unter: hilfe@lohnsteuer-kompakt.de.
29.09.2023
 Verifizierte Bewertung
ich konnte bezüglich meiner daten :gesetzliche rentenversicherung nicht meine aktuellen daten eingeben - wurde immer zurückgeführt auf den anfang der dateneingbe... so habe ich die vom letzten jahr angeben müssen... mal sehen...
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28.09.2023
 Verifizierte Bewertung
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27.09.2023
 Verifizierte Bewertung
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27.09.2023
 Verifizierte Bewertung
keine Berücksichtigung von US-Renten
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Antwort von Lohnsteuer-kompakt.de
27.09.2023
Es tut uns leid, wenn Sie unzufrieden sind. Im Bereich der Renteneinkünfte sind grundsätzlich ausländische Renten nur dann zu erfassen, wenn diese in Deutschland steuerpflichtig sind. Ausländische Renten, die aufgrund von Sonderabkommen in Deutschland nicht steuerpflichtig sind, unterliegen i.d.R. dem Progressionsvorbehalt nach §32b EStG. Bitte haben Sie Verständnis, dass unser Kundenservice keine inhaltlichen Fragen zu einzelnen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) geben kann. Bei Fragen zur Programmbedienung wenden Sie sich gerne an unser Kundenservice unter: hilfe@lohnsteuer-kompakt.de.
23.09.2023
 Verifizierte Bewertung

Eigentlich top zu handlen mit ein paar Feinheiten zur schnelleren Bearbeitung von angezeigten Fehlern, wäre es easy

Ich habe für einen angezeigten Fehler nun fast eine Stunde benötigt, um durchzusteigen, was von mir gewollt wird. Ein kurzer Hinweis hätte gereicht, um diesen einen Fehler in 2 Minute korrigieren zu können. Unschön :-(
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23.09.2023
 Verifizierte Bewertung
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Antwort von Lohnsteuer-kompakt.de
25.09.2023
Es tut uns leid, wenn Sie unzufrieden sind. Leider können wir Ihre schlechte Bewertung nicht ganz nachvollziehen. Sie haben Ihre Steuererklärung für 2022 am 22.09.2023 erfolgreich elektronisch an das Finanzamt übermittelt. Die Empfangsbestätigung können Sie in Ihrem Kundenkonto einsehen. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an unseren Kundenservice unter hilfe@lohnsteuer-kompakt.de.
HM
Henry M.
Dresden
21.09.2023
 Verifizierte Bewertung
Ich habe die Lohnsteuer eigentlich im Juni online eigereicht und nichts ist passiert und auch keinen Bescheid bekommen aber Kassiert haben sie wahrscheinlich denn ich kann das nicht kontrollieren, es ist für meine Schwiegermutter und ist krank da hab ich so meine Probleme. Ich werde mich demnächst anderweitig um die Steuern kümmern. Ich habe auch jedes mal das Problem mich online ein zu wählen. Ich will nicht mehr. Ich habe die Steuer für 2022 nochmals abgeschickt ich hoffe es funktioniert jetzt ansonst tschüss.
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Antwort von Lohnsteuer-kompakt.de
21.09.2023
Es tut uns leid, wenn Sie unzufrieden sind. Allerdings erfolgt im Juni 2023 keine Übermittlung der Steuererklärung 2022, da Sie den Übermittlungsvorgang nach dem Betrachten der Vorschau abgebrochen haben. Die Übermittlung Ihrer Steuererklärung für 2022 wurde erstmalig über unser System am 21.09.2023 um 12:32 an das zuständige Finanzamt übermittelt. Die erfolgreiche Abgabe wurde Ihnen sowohl im Web als auch per E-Mail bestätigt. Die Empfangsbestätigung Ihres Finanzamtes können Sie in Ihrem Kundenkonto einsehen. Zudem möchten Sie darauf hinweisen, dass wir nach der Übermittlung Ihrer Steuererklärung an das Finanzamt keinen Einfluss auf den Bearbeitungsprozess haben. Die weitere Bearbeitung und Rückmeldung erfolgt ausschließlich durch Ihr örtliches Finanzamt. Um den aktuellen Status Ihrer Steuererklärung zu erfahren und eventuelle Fragen zu klären, empfehlen wir Ihnen, sich direkt an Ihr Finanzamt zu wenden. Dort stehen Ihnen kompetente Ansprechpartner zur Verfügung, die Ihnen gerne weiterhelfen werden. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an unser Kundenservice unter: hilfe@lohnsteuer-kompakt.de.
21.09.2023
 Verifizierte Bewertung
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20.09.2023
 Verifizierte Bewertung

Softwaredialog fehlerhaft

Software ist seit diesem Jahr fehlerhaft. Mehrmals Eingaben korrigiert, bevor sie endlich angenommen wurden. Mehrmals Überschreibung der Angaben durcj Angaben aus 2021. Bei Änderung in einer Radio Group (ja/nein - Feld) wurde die Zeile darüber geändert. Usw.. Der zusätzlich Aufwand betrug mehrere Stunden. Schade um den schönen Abend.
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Antwort von Lohnsteuer-kompakt.de
21.09.2023
Es tut uns leid, wenn Sie unzufrieden sind. Es tut mir leid zu hören, dass Sie dieses Jahr aufgrund von Fehlern und unnötigem Aufwand Schwierigkeiten hatten. Leider können wir die von Ihnen beschriebenen Fehler nicht reproduzieren. Wir nehmen Ihr Feedback trotzdem sehr ernst und würden uns freuen, wenn Sie eine detaillierte Fehlerbeschreibung an unseren Kundenservice weiterleiten. Vielen Dank! Auch bei Fragen wenden Sie sich gerne an unser Kundenservice unter: hilfe@lohnsteuer-kompakt.de.
19.09.2023
 Verifizierte Bewertung
Die Berechnungen scheinen nicht zu passen!
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15.09.2023
 Verifizierte Bewertung
Habe die Steuer bereits am 30.05.2023 abgegeben und bis heute keinen Rücklauf erhalten bezahlt wurde auch jetzt haben wirseptember
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Antwort von Lohnsteuer-kompakt.de
18.09.2023
Es tut uns leid, wenn Sie unzufrieden sind. Wir möchten Sie allerdings darauf hinweisen, dass wir nach der Übermittlung Ihrer Steuererklärung an das Finanzamt keinen Einfluss auf den Bearbeitungsprozess haben. Ihre Steuererklärung wurde am 30.05.2023 erfolgreich an Ihr Finanzamt übermittelt. Die Empfangsbestätigung Ihres Finanzamtes können Sie in Ihrem Kundenkonto einsehen. Die weitere Bearbeitung und Rückmeldung erfolgt ausschließlich durch Ihr örtliches Finanzamt. Um den aktuellen Status Ihrer Steuererklärung zu erfahren und eventuelle Fragen zu klären, empfehlen wir Ihnen, sich direkt an Ihr Finanzamt zu wenden. Dort stehen Ihnen kompetente Ansprechpartner zur Verfügung, die Ihnen gerne weiterhelfen werden. Wir entschuldigen uns erneut für eventuelle Unannehmlichkeiten und danken Ihnen für Ihr Vertrauen in unseren Service. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an unser Kundenservice unter: hilfe@lohnsteuer-kompakt.de.
11.09.2023
 Verifizierte Bewertung
Das eingeben von besonderen Dingen zB. Verpflegungsmehraufwand… ist nicht. Gut zu finden
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Antwort von Lohnsteuer-kompakt.de
12.09.2023
Vielen Dank für Ihr Feedback. Es tut uns leid zu hören, dass die Eingabe bestimmter Informationen, wie z.B. Verpflegungsmehraufwand, nicht sofort ersichtlich war. Gerne unterstützt Sie unser Kundenservice dabei, Ihnen Schritt für Schritt bei der Eingabe zu helfen. Bei weiteren Fragen zur Nutzung unserer Anwendung können Sie sich jederzeit an unser Support-Team unter hilfe@lohnsteuer-kompakt.de wenden.
CG
07.09.2023
 Verifizierte Bewertung
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SW
Stefan W.
Freudenberg
07.09.2023
 Verifizierte Bewertung
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04.09.2023
 Verifizierte Bewertung

Gute Hilfe bei der Abgabe der Steuererklärung

Die Erklärungen zu den einzelnen Angaben sind hilfreich, könnten aber anhand ausführlicherer Beispiele zum Verständnis beitragen. Der Punkt ,,Haushaltsnahe Dienstleistungen'' ist für mich nicht verständlich genug. Eingabemöglichkeit war verwirrend. Ansonsten eine gute Hilfe und unkomplizierte Möglichkeit seine Steuererklärung abzugeben.
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27.08.2023
 Verifizierte Bewertung

Falsche Rückerstattungsvorhersage

Die Vorhersage der Rückerstattung weicht seit über drei Jahren enorm ab von der ttasächlichen Rückerstattung. Ausfüllen der Formulare führt zu Widerspüchen,die erst an Schluss mit kryptischen Fehlermeldungen aufgedeckt werden .
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Antwort von Lohnsteuer-kompakt.de
29.08.2023
Es tut uns Leid, dass Sie unzufrieden mit der Berechnung Ihrer Steuererstattung sind. Lohnsteuer-kompakt ermittelt die Steuerschuld basierend auf den von Ihnen eingegebenen Daten und orientiert sich dabei mit größter Sorgfalt an den geltenden Einkommensteuergesetzen und den darin enthaltenen Berechnungsvorschriften. Abweichungen bei der Berechnung der Steuerschuld können verschiedene Gründe haben. Ein möglicher Grund könnte sein, dass das Finanzamt bestimmte von Ihnen angegebene Ausgaben nicht anerkannt hat. Aus Ihrem Benutzerkonto entnehmen wir, dass das Finanzamt die Höhe der von Ihnen angegebenen Altersvorsorgeaufwendungen um die Hälfte reduziert hat. Dies könnte darauf hindeuten, dass Sie diese Aufwendungen in der Steuererklärung doppelt erfasst haben. Während des Ausfüllens der Steuererklärung werden Hinweise und Fehlermeldungen angezeigt, um die korrekte Dateneingabe zu unterstützen.
MW
Marion W.
Rödinghausen
26.08.2023
 Verifizierte Bewertung
Programm ist gut, aber die Berechnung der Steuer stimmt nicht. Die Witwenrente wird z. B. nicht voll versteuert
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Antwort von Lohnsteuer-kompakt.de
30.08.2023
Vielen Dank für Ihr Feedback. Die Einkünfte aus Versorgungsbezügen sind in voller Höhe steuerpflichtig und unterliegen damit der Lohnsteuer. Abgemildert wird die steuerliche Belastung durch den Versorgungsfreibetrag und den Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag. Sie erhalten in diesem Fall eine Lohnsteuerbescheinigung von dem ehemaligen Arbeitgeber. Auf Ihrer Lohnsteuerbescheinigung sollten Versorgungsbezüge ausgewiesen sein. Die Versorgungsbezüge geben Sie bitte im Feld "8. in 3. enthaltene Versorgungsbezüge" an. Für eine korrekte Berechnung müssen Sie dann zusätzlich folgende Zeilen auf dieser Seite ausfüllen: 29. Bemessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetrag 30. Kalenderjahr des Versorgungsbeginns Bei Fragen hilft Ihnen unser Kundenservice gerne weiter: hilfe@lohnsteuer-kompakt.de.
EW
Elmar W.
Duisburg
20.08.2023
 Verifizierte Bewertung
Es findet sich kein Hinweis darauf, dass eine schriftliche Abgabe der Steuererklärung nicht mehr notwendig ist
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Antwort von Lohnsteuer-kompakt.de
21.08.2023
Vielen Dank für Ihre Bewertung. Bei der Online-Abgabe der Steuererklärung mit Identifikation ist tatsächlich der zusätzliche Postversand der Steuererklärung nicht mehr notwendig. Dies ist in unseren Informationen unter dem Punkt "Online-Abgabe mit Identifikation" vermerkt, wo ausdrücklich steht: "Der zusätzliche Postversand der Steuererklärung entfällt." Es tut uns Leid, dass diese Information für Sie nicht sofort erkennbar war. Bei Fragen hilft Ihnen unser Kundenservice gerne weiter: hilfe@lohnsteuer-kompakt.de