Alles ist sehr gut
Habe aber einen sehr wichtigen Vorschlag
In der Leiste -Einsprüche- sollte unbedingt folgendes hinzugefügt werden
-Bis zur Entscheidung über meinen Einspruch bitte ich um Aussetzung der Beitreibung der Nachzahlung des Steubescheides, dann Kalenderjahr, vom (Datum) in Höhe von .............-
Ich erkläre es kurz
Kommt es irrtümlich gegenüber der eigenen Berechnung seitens des Finanzamtes zu einer Nachzahlung ( Ausgaben vergessen, falsche Beträge übernommen, etc.), muß dieser o.a. Satz unbedingt bei einem Einspruch mit angegeben werden
Das heißt, wenn bei einem falschen Ergebnis des Finanzamtes (Nachzahlung) dieser Satz fehlt, hindert es nicht das Finanzamt daran, auch innerhalb des Einspruchs zu vollstrecken
Bei Zusatz dieses Satzes muß erst der Einspruch vom Finanzamt entschieden werden
Nennt sich -AdB Antrag (Aussetzung der Beitreibung
Hoffe, daß es hilfreich ist
Mit freundlichen Grüßen
Peter Janßen
Ich benutze seit fast 30 Jahren die Steuersoftware. Im bestreben die Software einfacher , im Sinne einer Benutzerführung , wird es in wirklichkeit immer schwieriger den Ablauf nachzuvollziehen. Es ist in Ordnung wenn für mehrere Steuerklärungen auch zusätzliche Lizensgebühren verlangt werden. Der Kauf dieser Lizensen ist jedoch sehr kompliziert , die Eingabe von Passwörtern geschieht komplett geschwärzt. Es ist reines Glück wenn die gespeicherten Passwörter noch funktionieren. Der Softwaresupport will sich nicht mit den Eingabeproblemen beschäftigen , der fängt gleich an mit Allgemeinplätzen los zu labern, ohne sich überhaupt zu informieren worin das Problem besteht. Wenn man auf diesen Umstand hinweist, erhält man die Antwort " Ich weiß doch nicht was auf Ihrem Bildschirm steht". Gebe es die Funktion Datenübernahme nicht, hätte ich die Nutzung des Programms schon lange eingestellt. Das war mal ein tolles Programm, es war einmal
Sachliche Information war verständlich formuliert.
Dass Sie mich duzen , hat mich kollosal gestört.
S.4 Z 32: Private Anbieter werden... NICHT! werde
Bewertung melden
02.03.2024
Verifizierte Bewertung
ABER: Bedauerlicher Weise kam ca.
Habe jetzt zum zweiten Mal Ihre Steuersoftware bestellt.
Ging problemlos.
ABER: Bedauerlicher Weise kam ca. 3 Tage nach meiner Bestellung ein Brief per Post von Ihnen mit einer Gutschrift als Inhalt ...
Bewertung melden
28.02.2024
Verifizierte Bewertung
Bewertung melden
27.02.2024
Verifizierte Bewertung
Bewertung melden
27.02.2024
Verifizierte Bewertung
Keine Linuxunterstützung, jammerschade
Die Steuersoftware an sich ist super, allerdings ist es furchtbar sie unter Linux zum Laufen zu bringen. Es ist wirklich jammerschade, dass Linux nicht "Out of the box" unterstützt wird. Da ist wirklich noch viel "Luft nach oben" wie Sie das nennen.
ich findes es verwirrend ein programm 2023 zu benennen wenn es eigentlich um die steuerklärung für 2022 geht. so hatte ich schon versehentlich 2024 gekauft was ja eigentlich für 2023 gewesen wäre %)
Bewertung melden
Antwort von steuertipps.de
27.02.2024
Guten Tag,
vielen Dank für Ihre Bewertung. Es tut uns leid, dass es zur Verwirrung gekommen ist. Bei allen Steuerprogrammen geben wir in der Beschreibung auch das Steuerjahr an, um welches es sich handelt. Unser Team vom Kundenservice wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen und das Missverständnis lösen.
Es wurden Maßnahmen ergriffen, um sicherzustellen, dass die veröffentlichten Bewertungen nur von solchen Verbraucher*innen stammen, die die Waren oder Dienstleistungen tatsächlich genutzt oder erworben haben.
Importierte Bewertungen
Gehen nicht in die Gesamtnote ein. Es wurden keine Verifizierungsmaßnahmen ergriffen.