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Ab Juli 2026: Neuer Zoll für Bestellungen von außerhalb der EU

Geschrieben von Daniel Ott | Mar 19, 2026 1:17:53 PM

Das Wichtigste in Kürze

Ab 1. Juli 2026 werden Online-Einkäufe außerhalb der EU voraussichtlich teurer. Der Grund: Für Sendungen mit einem Warenwert unter 150 Euro wird eine pauschale Zollabgabe von 3 Euro fällig – pro Paket. Diese Regelung soll zunächst bis 1. Juli 2028 gelten. Für Verbraucher*innen heißt das: Es ist wahrscheinlich, dass Shops die Zollpauschale in Form höherer Preise und Versandkosten oder geringerer Rabatte weitergeben. 

 

Was ändert sich konkret?

Bisher waren Waren kleinerer Sendungen von Zollabgaben befreit. Diese Ausnahmeregel wird jetzt faktisch beendet: Für kleine E‑Commerce‑Sendungen von außerhalb der EU wird ab Juli 2026 eine feste Abgabe von 3 Euro erhoben – unabhängig davon, ob der tatsächliche Warenwert bei 5, 20 oder 140 Euro liegt, solange er unter 150 Euro bleibt.

Damit entfällt der bisherige Vorteil vieler Kleinstbestellungen, etwa von günstigen Produkten über internationale Marktplätze oder Plattformen wie Marktplatz-Händler aus China oder den USA. Selbst sehr preiswerte Artikel können durch die Pauschale spürbar teurer werden, wenn zusätzlich noch Versandkosten oder Zahlungsgebühren anfallen.  

 

 

Bestellungen werden teurer

Kalkulierte ein Shop bisher mit sehr niedrigen Preisen, wird die zusätzliche feste Abgabe pro Sendung oder Warengruppe den Preisvorteil spürbar schmälern. Es ist davon auszugehen, dass die Kosten an die Käuferinnen und Käufer weitergegeben werden. Denkbar sind Mindestbestellwerte oder höhere Versandkosten.

Die neue Abgabe soll vor allem den stark gestiegenen Aufwand der Zollbehörden bei der Prüfung von E-Commerce-Importen mitfinanzieren. Ein Beispiel: 2024 wurden in der EU nach Kommissionsangaben 4,6 Milliarden kleine E-Commerce-Pakete bearbeitet. Das waren doppelt so viele wie im Jahr 2023.

Welche Bestellungen sind nicht betroffen?

Nicht betroffen von der aktuellen EU-Regelung sind insbesondere:

  • Bestellungen bei EU-Shops mit Versand innerhalb der EU

  • Lieferungen, die bereits aus einem EU-Lager verschickt werden

  • Sendungen über 150 Euro, für die ohnehin andere Zollregeln gelten

Die EU-Kommission hatte in einem früheren Reformvorschlag auch für Lieferungen aus EU-Lagern eine Zollpauschale angedacht. Der jetzige Beschluss betrifft aber ausschließlich die kleineren Einfuhren von außerhalb der EU. Lager innerhalb der EU sind nicht betroffen.

Folgen für Versand, Zustellung und Rückgabe:

Die Abgabe ist vor allem eine Preisfrage, sie kann aber auch praktische Folgen haben.

Zustellung

Wenn Zoll und Plattformen zusätzliche Prüf- und Abrechnungsprozesse einbauen müssen, kann das den Ablauf verkomplizieren. Auch wenn mehr Kontrolle nicht automatisch lange Verzögerungen bedeuten muss – schnellere Abläufe werden dadurch eher nicht wahrscheinlich.

Rückgabe

An den grundlegenden Rückgaberechten ändert sich durch die Zollabgabe nichts. Dennoch sind Rücksendungen für Bestellungen außerhalb der EU schon heute aufwendiger, langsamer oder häufig teurer als bei EU-Händler*innen. Da Preisvorteile für Shops und Plattformen wegfallen, sollten Verbraucher mehr als bisher auf die konkreten Rückgabebedingungen achten.

Worauf sollten Shopper achten?

Wer bei internationalen Shops bestellt, sollte künftig genauer prüfen:

1. Woher wird tatsächlich versendet?

Internationaler Shop heißt nicht automatisch “Versand aus einem Nicht-EU-Land“. Viele Shops versenden aus Lagern, die sich innerhalb der EU befinden. Ist das der Fall, greift die Regelung nicht.

2. Auf versteckte Zusatzkosten achten

Wenn ein Shop bisher mit extrem niedrigen Preisen geworben hat, lohnt sich ein genauer Vergleich. Kleinere Preisunterschiede können sich durch neue Abgaben schnell verschieben.

3. Wie sind Rückgabe und Erstattung geregelt?

Je kleiner der Preisvorteil, desto wichtiger wird die Frage, wie einfach oder teuer eine Rücksendung ist.