Inhaltsverzeichnis
- Bücher und E-Books online kaufen: Gilt für E-Books ein Widerrufsrecht wie bei klassischen Büchern?
- Wer trägt bei der Rückgabe von klassischen Büchern die Rücksendekosten?
- Kann ich Bücher zurücksenden, die ich bei einer Privatperson über einen Marktplatz wie eBay gekauft habe?
- Kann ich E-Books verleihen?
45 Prozent aller Buchkäufe laufen heute online ab, wie aktuelle Statista Umfragen zeigen. Doch habe ich hier eigentlich die gleichen Rechte wie beim Kauf im Einzelhandel? Wie sieht die Rückgabe von einem E-Book aus? Alle Fragen zum Thema Bücher und E-Books online kaufen hat unser Trusted Shops Rechtsexperte Dr. Carsten Föhlisch für Sie beantwortet.
Bücher und E-Books online kaufen: Gilt für E-Books ein Widerrufsrecht wie bei klassischen Büchern?
Dr. Carsten Föhlisch: Für klassische Bücher gilt ein Widerrufsrecht von 14 Tagen. Die Widerrufsfrist beginnt mit dem persönlichen Erhalt der Ware. Grundsätzlich gilt das Widerrufsrecht auch für E-Books. Die 14-tägige Frist beginnt in diesem Fall aber im Moment des Vertragsschlusses. Das Widerrufrecht bei E-Books kann jedoch mit Beginn des Downloads erlöschen. Bei digitalen Gütern wie E-Books, die als Download gekauft werden, erlischt das Widerrufsrecht nämlich, wenn mit dem Download begonnen wurde und der Verbraucher zuvor ausdrücklich zustimmt, dass der Unternehmer vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung des Vertrages beginnt und seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er durch seine Zustimmung mit Beginn der Ausführung des Vertrags sein Widerrufsrecht verliert.
Wer trägt bei der Rückgabe von klassischen Büchern die Rücksendekosten?
Dr. Carsten Föhlisch: Online-Händler können die Kosten der unmittelbaren Rücksendung der Ware vom Kunden verlangen, sofern sie den Verbraucher vor Abgabe der Bestellung über diesen Umstand informiert haben – z.B. im Rahmen der Widerrufsbelehrung. Schweigt der Händler zur Tragung der Rücksendekosten, so muss er diese tragen.
Kann ich Bücher zurücksenden, die ich bei einer Privatperson über einen Marktplatz wie eBay gekauft habe?
Dr. Carsten Föhlisch: Ein gesetzliches Widerrufsrecht gibt es in diesem Fall nicht, da es beim Online-Einkauf immer nur dann gilt, wenn der Verkäufer ein Unternehmer und der Käufer ein Verbraucher ist. Ob man also das Buch auch bei einem privaten Verkäufer zurückgeben kann, lässt sich nicht pauschal beantworten, da man in diesem Fall auf die Kulanz des privaten Verkäufers angewiesen ist. In vielen privaten Angeboten bei eBay findet sich aber der Hinweis, dass eine Rücknahme ausgeschlossen sei.
Kann ich E-Books verleihen?
Dr. Carsten Föhlisch: Wer E-Books im Internet kauft und herunterlädt, der erwirbt beim Kauf lediglich ein Nutzungsrecht. Das bedeutet: Im Gegensatz zum Kauf von einem physischen Buch besitzt der Käufer diese digitalen Güter nicht wirklich. Dieses Nutzungsrecht ist in der Regel an eine einzelne Person gebunden. Wer also ein E-Book herunterlädt und damit eine sogenannte Lizenz erwirbt, kann diese nicht einfach an einen Freund verleihen, weitergeben oder gar an jemanden verkaufen. Dazu muss man jedoch in die jeweiligen Lizenzbestimmungen schauen, um auf Nummer sicher zu gehen. Oftmals ist darin die Weitergabe ausgeschlossen, manchmal aber auch begrenzt erlaubt.
Übrigens: Seit dem 20. Mai 2019 wurde eine neue europäische Richtlinie für digitale Inhalte und Dienstleistungen ins Leben gerufen. Durch diese Richtlinie wurden die Rechte des Verbrauchers nun auch im digitalen Bereich gestärkt und eindeutig an die Gewährleistungsrechte bei mangelhaften Sachen angeglichen. Das bedeutet, dass Verbraucher die gleichen Rechte haben, wenn digitale Inhalte (Dateien), die sie online gekauft und heruntergeladen haben, defekt sind, wenn sie beispielsweise ihrer Beschreibung nicht entsprechen oder sich nicht wie vorgesehen benutzen lassen. Dann steht dem Verbraucher die volle Bandbreite an Gewährleistungsrechten wie bei mangelhaften Waren.
Bei mangelhaften E-Books (z.B. fehlende Seiten, Datei nicht lesbar, obwohl sie das sein soll, andere Datei/anderer Inhalt usw.) bedeutet das, dass Verbraucher künftig – wie beim Kauf normaler Bücher – direkt den Umtausch der Datei verlangen können. Wenn das nicht klappt, sollte der Kaufpreis zurückerstattet oder gemindert werden. Wohl gemerkt – Gewährleistungsrechte sind nicht mit den Widerrufsrechten (s.o.) zu verwechseln. Der Widerruf dient nicht der Mängelbehebung, sondern hat zum Zweck, dem Verbraucher die Möglichkeit zu geben, wie im stationären Einzelhandel eine Sache auszuprobieren und zurückzugeben, wenn er sie nicht behalten möchte.
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