Ein Button ist groß und farbig hervorgehoben, ein anderer schmal und grau und verschwindet beinahe zwischen den Zeilen. „Alle akzeptieren“ springt sofort ins Auge, während „Ablehnen“ erst auf den zweiten Blick zu finden ist. Ein Countdown erzeugt Zeitdruck, Pop-ups halten uns länger auf einer Seite als gewünscht und der Kündigungsweg versteckt sich hinter mehreren Menüs. Solche sogenannten „Dark Patterns“ sind Gestaltungsmuster, die uns Nutzerinnen und Nutzer gezielt beeinflussen – oft, ohne dass es uns bewusst wird.
Dark Patterns sind Gestaltungstricks auf Websites, in Apps oder im Checkout von Online-Shops. Sie sollen Shopper zu Entscheidungen bewegen, die sie bei einer anderen Darstellung vielleicht nicht getroffen hätten. Das kann ein voreingestelltes Häkchen sein oder ein Ablehnen-Button. Auch künstliche Verknappung (nur noch 3 Stck. vorhanden), ein digitaler Irrgarten bis zur Kündingung oder versteckte Zusatzkosten gehören dazu.
Kurz gesagt: Dark Patterns manipulieren mehr oder weniger stark. Sie forcieren die vom Shop gewünschte Entscheidung und gestalten Alternativen umständlich.
Im Fokus stehen derzeit insbesondere Elemente auf Websites, die Entscheidungen gezielt beschleunigen oder ausbremsen: etwa besonders hervorstechende Zustimmen-Buttons, endloses Scrollen oder umständliche Wege für Widerspruch und Kündigung.
Ein konkretes Beispiel ist eine Beschwerde europäischer Verbraucherverbände gegen den internationalen Online-Modehändler Shein. Kritisiert werden hier unter anderem permanente Benachrichtigungen und spielartige Funktionen, die Besucherinnen und Besucher dazu animieren sollen, länger zu bleiben, häufiger zu klicken und mehr zu kaufen.
Für große Plattformen verbietet der Digital Services Act bereits manipulative Benutzeroberflächen. Die Europäische Kommission kann bei Verstößen gegen die jeweiligen Plattformen ermitteln und Geldbußen verhängen.
Mit dem Digital Fairness Act sollen neue Regeln für fairere digitale Angebote vorbereitet werden. Es geht unter anderem um Entscheidungsfreiheit, Abo-Fallen, Preispraktiken und irreführendes Influencer-Marketing. Ein erster Vorschlag wird laut Nachrichtenagentur Reuters gegen Ende 2026 erwartet.
Viele Praktiken bewegen sich innerhalb rechtlicher Grauzonen. Andere verstoßen gegen geltendes Verbraucher-, Datenschutz- oder Wettbewerbsrecht.
Ein Beispiel: Zusatzkosten dürfen nicht heimlich im Warenkorb landen. Für kostenpflichtige Extras braucht es eine bewusste und freiwillige Einwilligung. Ebenso für die Zustimmung zur Verarbeitung von Daten. Wird das Ablehnen unnötig erschwert, wird es rechtlich problematisch.
Der geplante Digital Fairness Act soll die Rechtslage auf EU-Ebene erweitern. Countdowns oder Pop-ups sollen per se nicht verboten, aber nur dort eingesetzt werden, wo sie wirklich sinnvoll sind.
Kann ein Vertrag online abgeschlossen werden, muss dieser in Deutschland auch online kündbar sein. Für diesen Zweck gibt es den Kündigungsbutton nach § 312k BGB. Fehlt diese Option oder führt der Prozess immer wieder in Schleifen, könnte es sich um ein Dark Pattern handeln.
Tipp: Jede Kündigung sollte zusätzlich dokumentiert werden, z. B.: Screenshot der Seite, Datum, Uhrzeit und Bestätigung sichern.
Abonnement-Modelle sind besonders anfällig für Dark Patterns. Der Einstieg ist oft mit wenigen Klicks erledigt, während die Kündigung deutlich mehr Schritte erfordert. Typische Hürden sind wiederholte Rückfragen, emotional formulierte Hinweise oder komplizierte Login-Schleifen.
Als Faustregel gilt: Wenn der Abschluss in zwei Klicks möglich ist, die Kündigung sich aber wie eine mühsame Suche anfühlt, ist Vorsicht geboten.
Bei unrealistischen Preisen kann es sich um Dark Patterns handeln. Ein extrem niedriger Startpreis erregt Aufmerksamkeit. Oft kommen später Gebühren, Optionen oder Aufschläge hinzu.
Dynamische oder schwer nachvollziehbare Preise sind dann problematisch, wenn nicht ersichtlich ist, warum ein Preis steigt oder welche Kosten wirklich dazugehören. Die aktuelle Debatte um den Digital Fairness Act schließt Preispraktiken ein.
Zusatzkosten dürfen nicht still im Hintergrund generiert werden. Wenn etwas Geld kostet, muss das durchweg klar erkennbar sein. Voreingestellte Extras, zum Beispiel eine Versicherung, ein Premiumversand oder ein Zusatzpaket sind fragwürdig, wenn sie ohne Zustimmung im Warenkorb auftauchen.
Die Verbraucherrechte-Richtlinie gibt vor, dass Verbraucherinnen und Verbraucher vor Vertragsschluss über den Gesamtpreis und zusätzlich anfallende Kosten informiert werden. Das gilt auch für Liefer-, Fracht- oder Versandkosten.
Tipp: Vor Kaufabschluss den Gesamtpreis prüfen, voreingestellte Häkchen entfernen und Screenshots machen. Vorsicht, wenn der Preis plötzlich steigt oder Leistungen automatisch hinzugefügt werden. Ist dies der Fall, sollte der Shop kontaktiert und eine Erstattung verlangt werden. Wenn vorhanden, Käuferschutz in Anspruch nehmen.