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Der Widerrufsbutton kommt: ab 19. Juni 2026

Geschrieben von Daniel Ott | Apr 21, 2026 8:31:03 AM

Das Wichtigste in Kürze

Ab dem 19. Juni 2026 soll der Widerruf beim Online-Shopping deutlich einfacher werden. Wie? Ein auffälliger Button ersetzt die langwierige Such- und E-Mail-Odyssee und soll so alle Hürden nehmen. Auffällig platziert, analog zum “Kaufen-Button”, direkt auf der Benutzeroberfläche des Shops.

 

Du kennst die Situation sicher: Ein Online-Kauf ist in wenigen Sekunden abgeschlossen. Möchtest du den Kauf jedoch widerrufen, wird es schnell unübersichtlich: Gibt es irgendwo einen Link oder ein PDF-Formular dafür? Oder verfasst du eine E-Mail zum Widerruf – und fragst dich, welche Angaben darin nicht fehlen dürfen, etwa Bestellnummer, Kaufdatum und der Wunsch nach einer Bestätigung? Genau diese Hürden sollen künftig entfallen. Ab dem 19. Juni 2026 sind Online-Shops verpflichtet, einen deutlich erkennbaren Widerrufsbutton bereitzustellen.

Was wird einfacher durch den Widerrufsbutton?

Die neue Gesetzgebung folgt dem Prinzip der “Spiegelbildlichkeit”: Ein Vertrag, der online mit wenigen Klicks geschlossen werden kann, muss künftig genauso einfach widerrufen werden können. Der Button hierfür muss farblich abgesetzt und während der gesamten Widerrufsfrist auf den ersten Blick sichtbar sein. Im besten Fall auf jeder Shopseite, zum Beispiel im Footer oder in der Seitenleiste.

 

 

Welche Shops sind betroffen?

Die neue Regelung betrifft alle Shops, die online an Verbraucher verkaufen (B2C-Shops). Die Voraussetzung: Der Vertrag kommt über eine Website, App oder eine andere Online-Benutzeroberfläche zustande – zum Beispiel:

  • Waren wie Kleidung, Elektronik, Möbel, Kosmetik, Haushaltsgeräte
  • digitale Produkte wie Software, Streaming-Abos, E-Books, Downloads
  • digitale Dienstleistungen wie Online-Kurse, Fitness-Abos, Versicherungen, Reisen
  • Online-Abschluss von Verträgen (auch über Apps)

 

Welche Ausnahmen gelten?

Das Widerrufsrecht gilt nicht für alle Waren und Dienstleistungen. So sind verderbliche Nahrungsmittel oder bereits in Anspruch genommene Leistungen sowie diverse Reiseleistungen, ausgenommen. Es gilt die bisherige Regelung nach § 312g BGB.

Ein paar Beispiele für Käufe, die wie gehabt nicht unter das Widerrufsrecht fallen:

  • individuell angefertigte Waren, zum Beispiel Kunst-, Handwerks- oder Tee- und Gewürzmischungen
  • schnell verderbliche Lebensmittel
  • versiegelte Hygieneartikel nach Öffnung
  • vollständig erbrachte Dienstleistungen mit nachweisbarer Zustimmung
  • bestimmte Reiseleistungen

 

Sonderfall: Finanzdienstleistungen

Finanzdienstleistungen bilden im Widerrufsrecht grundsätzlich eine Ausnahme. Hier gelten besondere Informationspflichten und ein etwas abgewandelter Widerrufsprozess. Die zugrunde liegende Reform aus dem Jahr 2023 bezieht sich vor allem auf die Fernabsatzverträge zu Krediten, Versicherungen oder Anlageprodukten.

Auch hier tritt der Widerrufsbutton in Kraft. Insbesondere bei Online-Verträgen zu Bank-, Versicherungs- oder Finanzprodukten.

 

Welche Shops sind nicht betroffen?

Nicht betroffen sind B2B-Shops. Zum Beispiel Online-Shops von Großhändlern, die an kleinere Shops weiterverkaufen – hier ist weiterhin kein Widerrufsbutton notwendig. Ebenfalls nicht betroffen sind Online-Portale. Vorausgesetzt, diese sind nicht selbst Vertragspartner. Das Gleiche gilt für Offline-Verträge (so wie bisher auch) sowie die gesetzlich ausgeschlossenen Widerrufsfälle.

 

Ein Klick und alles ist erledigt?

Ganz so einfach ist es dann noch nicht. Nach der aktuellen Planung läuft der Widerruf zweistufig ab: Zunächst wird dieser mit dem ersten Klick auf den Button eingeleitet und danach, in einem zweiten Schritt und auf einer weiteren Seite, per Bestätigungsbutton abgesendet.

Verbraucher erhalten über den erfolgreichen Widerruf eine elektronische Bestätigung. In der Regel per E-Mail. Wichtig ist hierbei: Es muss sich um einen dauerhaften Datenträger handeln, der sich individuell abspeichern lässt.

 

Was, wenn ohne Kundenkonto bestellt wurde?

Die Funktion muss so gestaltet sein, dass sie nicht an ein Kundenkonto gebunden ist. Ein elementarer Aspekt, denn viele Verbraucherinnen und Verbraucher bestellen bewusst als Gast, vor allem bei der Erstbestellung und auf unbekannten Shops.

 

Was bleibt wie bisher?

Der Button ändert nichts an den bekannten Prinzipien: Für bestimmte Waren und Dienstleistungen ist ein Widerrufsrecht verbindlich. Auch die bestehenden Ausnahmen gelten weiterhin. Rücksendung, Erstattung und Fristen folgen ebenfalls den gesetzlichen Regeln und den Angaben im Shop. Der Widerruf selbst wird also nicht neu geregelt, er wird jedoch einfacher und transparenter.