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Gutscheine sind beliebte Geschenke, die auch noch spontan besorgt werden können. Aber wie lange ist ein Gutschein gültig und welche wichtigen Bedingungen gelten bei der Auszahlung und Übertragbarkeit von Gutscheinen? Wir beantworten diese Fragen.
Welche Fristen gelten bei Gutscheinen?
Mit einem Gutschein haben Sie die Möglichkeit, sich eine Ware auszusuchen oder eine Dienstleistung in Anspruch zu nehmen, die dem angegebenen Geldbetrag entspricht oder zumindest einen Teil davon ausmacht. Dafür kann der Händler eine begründete Befristung festlegen. Darüber werden Sie im Kleingedruckten mit “einzulösen bis …” oder “gültig für … Jahre” informiert. Dies ist meist bei Dienstleistungen der Fall, die mit der Zeit durch steigende Kosten teurer werden.
Nur wenige Online-Händler bieten Ihnen gegen eine Bearbeitungs- oder Servicegebühr eine Verlängerung der Frist an. Ist der Gutschein jedoch zum Beispiel für den Besuch einer termingebundenen Veranstaltung gedacht, gilt er nur für diesen Zeitraum und ist danach wertlos. Kostenlose Gutscheine, die Unternehmen oder Warenhäuser bei Werbeaktionen verteilen, können beliebig befristet werden.
Wie lange ist ein Gutschein gültig?
Sollte auf Ihrem Geschenkgutschein keine Frist vermerkt sein, gilt dennoch eine Verjährungsfrist von drei Jahren. Die Frist läuft aber erst vom Ende des Jahres an, in dem der Gutschein erstanden wurde. Nach dieser Zeit muss der Anbieter den Gutschein nicht mehr annehmen.
Ebenso ist er nicht dazu verpflichtet, Ihnen den Geldbetrag abzüglich seines verlorenen Gewinns zu überweisen. Achten Sie daher darauf, auch einen scheinbar unbefristeten Gutschein innerhalb dieser drei Jahre zu verwenden.
Kann ich mir den Geldbetrag eines Gutscheins auszahlen lassen?
Prinzipiell ist der Händler nicht zu Barauszahlungen von Gutscheinen verpflichtet. Schließlich ist der Geschenkgutschein zur Einlösung gegen Ware gedacht, durch welche der Händler Umsatz einnimmt. Der Hinweis darauf ist meist in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten.
Sofern der Gutschein wirksam befristet wurde, kann der Käufer des Gutscheins in dem Zeitraum zwischen Ende dieser Frist und der regelmäßigen Verjährungsfrist den gezahlten Betrag vom Verkäufer zurückverlangen. Der Verkäufer darf jedoch den Gewinn, der ihm durch die Nichteinlösung entgangen ist, einbehalten. Ist die gesetzliche Verjährungsfrist abgelaufen, dann verfällt Ihr Anspruch auf den Betrag des Gutscheins.
Bezieht sich der Gutschein auf ein bestimmtes Produkt, welches nicht mehr erhältlich ist, ist die Erfüllung des ursprünglichen Kaufvertrags nicht mehr möglich. Der Händler muss die Zahlung dann erstatten.
Kann ich nur den vollen Betrag des Geschenkgutscheins einlösen?
Nehmen wir an, Sie haben einen Gutschein in der Höhe von 100 Euro und wollen diesen in verschiedenen, nacheinander folgenden Bestellungen einlösen. Für solch eine Teileinlösung gibt es derzeit keine gesetzliche Regelung. Sie sollte dennoch möglich sein, wenn es dem Händler zumutbar ist und ihm dadurch kein Verlust entsteht. Der jeweilige Restbetrag sollte dann vermerkt oder als neue Gutschrift übergeben werden. Auf eine Auszahlung der Restsumme haben Sie keinen Anspruch.
Sind Gutscheine übertragbar?
Oft steht auf einem Geschenkgutschein der Name des Beschenkten. In Einzelfällen können Gutscheine auch wirklich personalisiert werden und nur von einer Person eingelöst werden. Zu beachten sind aber eventuelle Voraussetzungen, die der Anbieter für die Einlösung fordert. Dazu gehören zum Beispiel körperliche Fitness beim Gutschein für einen Fallschirmsprung.
Was passiert bei der Insolvenz des Anbieters mit meinem Gutschein?
Wurde ein Insolvenzverfahren gegen einen Online-Händler eröffnet, kann der Gutschein nicht mehr eingelöst werden. Diesen nicht mehr gültigen Gutschein können Sie beim Insolvenzverwalter als Forderung anmelden. Zum Ende des Insolvenzverfahrens erhalten Sie einen Anteil Ihrer Forderung. Dieser bewegt sich jedoch voraussichtlich bei weniger als fünf Prozent des geforderten Werts.
Weitere Infos finden Sie auch auf unserem Rechtsblog.
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