Inhaltsverzeichnis
- Online-Bestellung vs. Kauf vor Ort – das sind die Unterschiede
- Welche 5 Rechte haben Verbraucher*innen beim Online-Shopping?
- Wie lange haben Sie Zeit für den Widerruf? Das gilt für das Widerrufsrecht beim Online-Kauf
- Welche Artikel sind von der Widerrufsfrist ausgenommen?
- Muss die Originalverpackung vorhanden sein, wenn man vom Rückgaberecht nach einem Online-Kauf Gebrauch machen möchte?
- Darf ein Online-Shop den Kauf stornieren?
- Versanddauer: Wie lange müssen Kund*innen warten?
- Welche Rechte haben Verbraucher*innen bei Mängeln am Produkt?
Wie lange haben Sie Zeit, die Waren im Falle eines Widerrufs zurückzusenden? Muss die Originalverpackung noch vorhanden sein? Kann man wirklich jeden Artikel innerhalb der Widerrufsfrist zurücksenden? Verbraucher*innen stehen beim Online-Shopping vielen Fragen gegenüber. Wir haben uns für Sie mit unserem Rechtsexperten Dr. Carsten Föhlisch unterhalten und sind dabei genauer auf 5 Rechte beim Online-Shopping eingegangen.
Online-Bestellung vs. Kauf vor Ort – das sind die Unterschiede
Das Sortiment in Ladengeschäften ist begrenzt. Bei einem ausgiebigen Shopping-Trip müssen Sie meist mehrere Geschäfte besuchen, ehe Sie alle Produkte finden konnten, die Sie suchen – und das ist zeitaufwändig. Auch aus diesem Grund ist das Online-Shopping in den letzten Jahren rasant angestiegen. Binnen weniger Minuten finden Sie all die Produkte, die Sie suchen und können Sie ganz bequem nach Hause liefern lassen. Und auch für Händler*innen ist der Versandhandel interessant, denn die angesprochene Kundenbasis ist deutlich größer als in einem geographisch eingeschränkten Ladenbereich. Ein weiterer Vorteil, von dem beide Seiten profitieren: Der Online-Shop hat keine Öffnungszeiten. Sie können shoppen gehen, wann immer Sie es möchten – und auch Händler*innen müssen sich nicht an die gesetzlichen Öffnungszeiten halten und können an 365 Tagen im Jahr Gewinne machen.
Aber auch rechtlich gibt es einige Unterschiede zwischen Versandhandel und Kauf vor Ort. Die 14tägige Widerrufsfrist, von der Kund*innen beim Online-Shopping profitieren, gibt es beim Kauf im Ladengeschäft nicht. Das hat den einfachen Hintergrund, dass die Ware hier direkt begutachtet werden kann – und wenn man sich zum Kauf entschließt, geht der Gesetzgeber davon aus, dass dies bewusst geschieht. Da eine Vorab-Betrachtung von Waren im Online-Shop nicht möglich ist, wird hier ein Widerrufsrecht eingeräumt. Darüber hinaus gibt es eine ganze Reihe von Informationspflichten, die den Onlinehandel treffen, um die Verbraucher vor Fehlkäufen oder gar Abzocke zu schützen. Die Informationspflichten betreffen unter anderem die Angabe über die wesentlichen Eigenschaften der Waren oder Dienstleistungen, Preisangaben, Zahlungs-, Liefer- und Leistungsbedingungen und eine Information über das Bestehen des gesetzlichen Mängelhaftungsrechts.
Welche 5 Rechte haben Verbraucher*innen beim Online-Shopping?
Fast jeder, der schon einmal etwas online bestellt hat, wollte auch schon Produkte zurücksenden. Immer wieder kommen Fragen dazu auf, unter welchen Voraussetzungen eine Rückgabe von Online-Käufen möglich ist und welche Anforderungen Händler*innen an die zurückgesandten Produkte haben. Einige Unklarheiten gibt es auch bei digitalen Verkäufen: Kann man ein E-Book oder einen Produktcode, beispielsweise für ein neues Play-Station-Spiel zurückgeben? Wir möchten Ihnen 5 Rechte aufzählen, von denen Sie beim Online-Shopping profitieren.
Wie lange haben Sie Zeit für den Widerruf? Das gilt für das Widerrufsrecht beim Online-Kauf
Der Gesetzgeber sieht eine gesetzliche Widerrufsfrist von 14 Tagen für den Onlinehandel vor. Jede*r Shopbetreiber*in hat darüber hinaus die Möglichkeit, diese Widerrufsfrist nach Belieben zu verlängern – gekürzt werden darf sie allerdings nicht.
Beim Verkauf von Waren im Fernabsatzverkehr beginnt die Widerrufsfrist mit Erhalt der Ware. Sollten mehrere Waren im Rahmen einer Bestellung bestellt worden sein und getrennt geliefert werden, beginnt die Frist erst mit Erhalt der letzten Ware. Bei Teilsendungen ist der Erhalt der letzten Teilsendung entscheidend.
Bei Dienstleistungen und digitalen Inhalten beginnt die Frist mit dem Vertragsschluss. Die meisten Käufer*innen wissen jedoch nicht, dass sich die 14-tägige Frist nur auf die schriftliche Widerrufserklärung selbst bezieht. Heißt konkret: Wenn Sie den Kaufvertrag innerhalb der 14-tägigen Frist widerrufen, haben Sie danach noch weitere 14 Tage Zeit, die Ware zurückzusenden. Es stellt sich nun aber die Frage, wie die Widerrufsfrist von 14 Tagen im Einzelfall berechnet wird.
Dr. Carsten Föhlisch: „Nehmen wir an, Sie haben zwei T-Shirts auf einmal bestellt. Geliefert werden diese aber getrennt, da das zweite Shirt erst drei Monate später lieferbar ist. In diesem Fall läuft die Widerrufsfrist erst mit Erhalt der zweiten Ware. Sie können das erste, sofort gelieferte T-Shirt, noch nach drei Monaten und 14 Tagen widerrufen. Bei einer regelmäßigen Lieferung im Rahmen von Abonnements (wie beispielsweise bei Rasierklingen oder Katzenfutter) läuft die Frist jedoch schon ab Erhalt der ersten Ware.“
Welche Artikel sind von der Widerrufsfrist ausgenommen?
Das Widerrufsrecht kann in einem nur sehr engen Rahmen eingeschränkt bzw. ausgeschlossen werden. Das Gesetz sieht eine abschließende Liste der Fallmöglichkeiten vor, in denen das Widerrufsrecht ausgeschlossen werden kann: Unter bestimmten Voraussetzungen besteht ein Widerrufsrecht demnach z.B. nicht bei Gesundheits- und Hygieneartikeln. In die Kategorie von Hygieneartikeln zählen zwar nur wenige Produkte, dennoch sollten Verbraucher*innen wissen, dass das Widerrufsrecht hier ausgeschlossen sein kann. Auch individuell angefertigte oder personalisierte Produkte können vom Widerruf ausgeschlossen werden. Der Shop muss dies dann aber klar ausschließen und so kommunizieren. Das liegt schlicht daran, dass Händler*innen kaum eine Möglichkeit haben, eine Sonderanfertigung anderweitig zu verkaufen – und der wirtschaftliche Schaden nicht unbedeutend wäre.
Eine Besonderheit beim Widerruf von online gekauften Produkten stellen auch digitale Waren dar. Zwar gilt auch hier das gesetzliche Widerrufsrecht, das Ihnen 14 Tage zum Widerruf der Bestellung einräumt. Allerdings gilt dieses Recht nur so lange, wie Sie die digitalen Waren nicht heruntergeladen haben. Konkret bedeutet dies: Wenn Sie in einem Online-Shop ein E-Book kaufen, haben Sie durchaus die Möglichkeit, innerhalb von 14 Tagen den Vertrag zu widerrufen. Sobald Sie jedoch den Download starten, erlischt das Widerrufsrecht.
Dr. Carsten Föhlisch: „Nur wenige Waren sind vom Widerruf ausgenommen, zum Beispiel Hygieneartikel. Mittlerweile können Sie laut EuGH sogar probegeschlafene Matratzen zurückgeben. Auch getragene Badeanzüge oder Schuhe sind nicht vom Widerruf ausgeschlossen. Was Sie jedoch beachten sollten: Bei der Nutzung, die über eine Prüfung hinausgeht, müssen Sie unter Umständen sogenannten Wertersatz leisten. In diesem Fall wird Ihnen nicht der volle Kaufpreis erstattet. Voraussetzung hierfür ist allerdings eine korrekte Belehrung des Händlers über diesen Wertersatz.“
Muss die Originalverpackung vorhanden sein, wenn man vom Rückgaberecht nach einem Online-Kauf Gebrauch machen möchte?
Häufig findet sich in den AGB eine Klausel, die besagt, dass die Produkte nur in der Originalverpackung zurückgesendet werden dürfen. Diese Klausel ist jedoch unwirksam. Sie haben das Recht, Waren auch in einer anderen Verpackung zurückzusenden – der Kaufpreis darf deswegen nicht gemindert werden. Das gilt allerdings nur dann, wenn es sich um ein alltägliches Produkt handelt. Ist die Verpackung Bestandteil des Produkts, zum Beispiel bei einer hochwertigen Uhr oder einem Luxus-Parfum, dürfen Sie zwar auch den Kauf widerrufen, müssen jedoch mit Kosten wegen der fehlenden Verpackung rechnen.
Darf ein Online-Shop den Kauf stornieren?
Verträge müssen eingehalten werden. Das gilt selbstverständlich auch für Händler*innen. Leisten Sie eine sofortige Zahlung, zum Beispiel via Sofort Überweisung, PayPal oder Giropay, so wird unmittelbar ein Vertrag abgeschlossen. Händler*innen dürfen also nicht ihrerseits die Bestellung einfach „stornieren“. Trotzdem ist dieses Vorgehen gängige Praxis, zum Beispiel wenn die Ware ausverkauft ist oder der Preis falsch ausgezeichnet war.
Dr. Carsten Föhlisch: „Dieses Vorgehen ist nur unter engen Voraussetzungen, beispielsweise bei einem gültigen Selbstbelieferungsvorbehalt oder unverzüglicher Anfechtung nach einem anerkannten Preisirrtum möglich. Die Bedingung wird ebenso nicht ausgehebelt, wenn der Shop in seinen AGB den Hinweis aufnimmt, ein Vertrag komme erst mit der Lieferung zustande. Dies trifft nur bei den Zahlungsarten Lastschrift, Rechnung oder Kreditkarte bei späterer Zahlung zu, da noch kein Vertrag geschlossen ist.“
Versanddauer: Wie lange müssen Kund*innen warten?
Händler*innen sind nicht dazu verpflichtet, ein exaktes Lieferdatum für eine Bestellung anzugeben. Ein Lieferzeitraum genügt rechtlich gesehen vollkommen aus, wenn klar ist, bis wann die Ware spätestens geliefert wird. Übliche Formulierungen sind „ca. 3-4 Werktage“, „bis zu 5 Tage“ oder „maximal 7 Werktage“. Können Händler*innen die Ware innerhalb dieser Frist nicht liefern, ist ein Rücktritt vom Vertrag nur von Seite der Verbraucher*innen möglich – Händler*innen müssen sich auch weiterhin an den vereinbarten Vertrag halten. Konkret bedeutet dies: Wenn Kund*innen auf die Lieferung des Produkts bestehen, müssen Verkaufende versuchen, das Produkt auch zu liefern. Wenn es hierfür nötig ist, das Produkt bei einem anderen Händler zu besorgen und an den Kunden zu liefern, dann muss dies auch getan werden.
Dr. Carsten Föhlisch: „Die einzige Ausnahme stellen Unikate dar. Hier entfällt die sogenannte Leistungspflicht, da die Lieferung in diesem Fall unmöglich ist. Wurde zum Beispiel ein Unikat bereits anderweitig verkauft oder versehentlich zerstört, ist es für Händler*innen faktisch unmöglich, einen adäquaten Ersatz zu besorgen. Ist die Erfüllung des Kaufvertrages unmöglich, sind Händler*innen von der Leistungspflicht befreit. Bei Serienprodukten und Massenartikeln ist dies jedoch in der Regel nicht der Fall.“
Kund*innen haben also die Möglichkeit, bei überzogenen Lieferzeiten oder nicht lieferbaren Produkten vom Kaufvertrag zurückzutreten. Möchten Sie das Produkt jedoch trotz Lieferschwierigkeiten erhalten, sollten Sie zunächst weiterhin auf die Lieferung bestehen. Kommt es für Kund*innen aufgrund der Lieferschwierigkeiten zu einem finanziellen Schaden, so besteht zudem die Möglichkeit, Schadensersatz vom Händler zu verlangen. Dies ist jedoch häufig mit einem Rechtsstreit vor Gericht verbunden.
Welche Rechte haben Verbraucher*innen bei Mängeln am Produkt?
Stellen Sie als Käufer*in fest, dass Sie ein mangelhaftes oder defektes Produkt erhalten haben, so haben Sie die Möglichkeit, Gewährleistungsrechte geltend zu machen. Zunächst können Sie eine Nacherfüllung geltend machen (was bedeutet, dass Ihnen das Produkt repariert oder noch einmal zugeschickt wird).
Verweigert der Shop die Nacherfüllung oder schlägt sie fehl, stehen Ihnen als Käufer*in Ansprüche auf Rücktritt vom Vertrag, Minderung und/oder Schadensersatz zu. Seit dem 1. Januar 2022 ist es bei Verbraucherverträgen ausreichend, wenn der Verkäufer vom Käufer über den Mangel unterrichtet wird, sie müssen keinerlei Frist mehr setzen. Wenn der Mangel besonders schwer ist, kann auch ein Rücktritt zulässig sein.
Online-Shopping bietet viele Vorteile für Verbraucher*innen
Beim Online-Shopping profitieren Verbraucher*innen von zahlreichen Rechten. Aber auch für Händler*innen bietet der Versandhandel viele Vorteile. Wichtig ist vor allem, die individuellen Rechte und Pflichten zu kennen, um sich online auf sicherem Boden zu bewegen. Wenn Sie auf Nummer sicher gehen möchten, nutzen Sie die Trusted Shops Shopsuche, in der Sie zahlreiche zertifizierte Online-Shops finden können, die mit dem Trusted Shops Gütesiegel ausgezeichnet wurden. Zusätzlich profitieren Sie hier von der zusätzlichen Absicherung, die mit dem Trusted Shops Käuferschutz einhergeht.
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