Auf einen Blick: Auf welche Änderungen sich Verbraucher*innen 2023 einstellen können

Weniger Bürokratie, mehr Geld und Maßnahmen zum Klimaschutz: Die Änderungen, die uns 2023 erwarten, versprechen eine Zeit- und Kostenersparnis für Verbraucher*innen und kommen auch der Umwelt zugute.

© MinskDesign/shutterstock.com

EU-Verbandsklage, Deutschlandticket, elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung und vieles mehr: 2023 beginnt mit einem ganzen Bündel an Neuerungen für Verbraucher*innen. Die gute Nachricht: Auch in diesem Jahr liegt der Fokus bei Gesetzesänderungen und weiteren Neuerungen darauf, Ihre Rechte zu stärken, Bürokratie abzubauen und Sie finanziell zu entlasten. Wir fassen die wichtigsten Neuerungen im Jahr 2023 für Sie zusammen und erläutern, worauf Sie achten müssen. 

Mehr Geld im Portemonnaie und gestiegene Pauschalbeträge 

Neben der bereits ausgezahlten Energiekostenpauschale dürfen Sie sich 2023 über weitere Vergünstigungen freuen. Konkret kommt die Erhöhung der Homeoffice-Pauschale allen Verbraucher*innen zugute, die einkommensteuerpflichtig sind und teilweise von zu Hause aus arbeiten. Der Maximalbetrag, den Sie beim Finanzamt geltend machen können, steigt von 600 Euro auf bis zu 1260 Euro für maximal 210 Homeoffice-Tage. 

Zu beachten gilt für Sie hierbei: Die Pauschale fällt unter die absetzbaren Werbungskosten in Höhe von 1200 Euro, die Sie z. B. für einen berufsbedingten Umzug, Fortbildungen oder Arbeitsmittel geltend machen können. Damit Sie steuerlich davon profitieren können, müssen Sie – inklusive der Homeoffice-Pauschale – über diesem Betrag liegen. 

Auch Besitzer*innen einer Photovoltaik (PV)-Anlage dürfen sich über mehr Geld freuen. Je nach Leistung Ihrer PV-Anlage und Art der Stromeinspeisung steigt die Vergütung für die produzierte Kilowattstunde Solarstrom um bis zu 31 Prozent. Weitere Pluspunkte: Bis zu einer Leistung von 30 kW müssen Sie die Einnahmen nicht mehr versteuern, zudem ist ab sofort auch ein jährlicher Wechsel zwischen Teil- und Volleinspeisung möglich. 

Der Nachfolger des 9-Euro-Tickets steht in den Startlöchern & Smartphone-Reparaturen 

Das auf 3 Monate begrenzte 9-Euro-Ticket für den Personennahverkehr war mit 52 Millionen verkauften Exemplarenexternal ein voller Erfolg. Damit auch zukünftig möglichst viele Pendler*innen und Reisende auf Ihr Auto verzichten und auf Bus und Bahn umsteigen, steht der Nachfolger der Sonderfahrkarten-Aktion bereits in den Startlöchern. Das im per monatlich kündbaren Abo erhältliche Deutschlandticket soll bereits im Frühjahr 2023 an den Start gehen und 49 Euro kosten. Eine gute Nachricht, da so nicht nur eine erhebliche Menge an CO2 eingespart, sondern auch der öffentliche Nahverkehr einfacher nutzbar und günstiger wird.  

Klimaschonender sollen von nun an auch Mobilgeräte werden. Konkret sieht die hierzu geschaffene Ökodesign-Verordnung vor, dass sich die Hersteller dazu verpflichten, neben Reparaturanleitungen auch Ersatzteile für Smartphones und Tablets mindestens 7 Jahre lang anzubieten. Das sorgt für eine positivere Umweltbilanz und soll zu einer deutlich höheren Reparaturrate führen. Ständige Neukäufe sollen so vermieden werden. Weiterhin tritt ab März 2023 ein Gesetz in Kraft, das eine Update-Versorgung mobiler Endgeräte von mindestens 5 Jahren vorschreibt. Einziger Wermutstropfen der neuen EU-Regelung: Die Hersteller haben ab diesem Zeitpunkt noch 21 Monate Zeit für die Umsetzung. 

Vielleicht kommt da noch mehr … 

Auch im Gesundheitswesen stehen 2023 umfassende Änderungen bevor. So soll ab Mitte des Jahres endlich das E-Rezept an den Start gehen. Von Ihren Ärzt*innen verschriebene Medikamente und Arzneimittel werden zur Vorlage bei Ihren Apotheken direkt auf Ihrer Gesundheitskarte hinterlegt. Bis zur endgültigen Einführung des E-Rezepts müssen allerdings noch einige sicherheitstechnische sowie datenschutzrechtliche Hürden überwunden werden. Besser, weil für Sie komfortabler, sieht es dagegen zukünftig im Krankheitsfall aus. Seit dem 1. Januar obliegt es der oder dem Arbeitgeber*in, die von Ihren Ärzt*innen an die Krankenkasse übermittelte Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung abzurufen, sodass Sie den gelben Schein nicht mehr selbst bei Ihrer Firma einreichen müssen. 

Erfreulich ist es zudem, dass Sie als Verbraucher*in im Streitfall von der neuen EU-Verbandsklage profitieren. Für Sie bedeutet es, dass Sie etwaige Schadenersatzansprüche im Rahmen einer Musterfeststellungsklage nun nicht mehr selbst einklagen müssen. Ab sofort können Sie sich als Sammelkläger*in von einem Verbraucherverband vor Gericht vertreten lassen, um etwa eine Rückzahlung einzuklagen, z. B. aufgrund einer unzulässigen Preiserhöhung Ihres Energieanbieters. 

So viel steht fest: Auch 2023 stehen Ihnen Veränderungen ins Haus, die sich positiv bemerkbar machen. So können Sie sich nicht nur mehr Geld vom Finanzamt zurückholen, sondern profitieren auch von einer enormen Zeit- und Kostenersparnis im Krankheitsfall oder wenn Sie Ihre rechtlichen Ansprüche vor Gericht geltend machen wollen. Auch in puncto Umwelt- und Klimaschutz gibt es Anlass zur Hoffnung. So lohnt es sich für Besitzer*innen einer PV-Anlage mehr, selbst produzierten Strom einzuspeisen. Die Hersteller mobiler Endgeräte kommen in Zukunft nicht mehr umhin, ihre Produkte länger mit Ersatzteilen und Software-Updates zu versorgen, was Ihnen als Smartphone-Benutzer*in zudem so manchen Neukauf ersparen wird.

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Richard
24.01.2022

Das Gendern unterlassen

Julian vom Trusted Shops Team
08.02.2022

Hallo,
wir bei Trusted Shops möchten mit unseren Artikeln alle Menschen unabhängig von ihrem Geschlecht ansprechen. Das Gendern gehört daher fest zu unserer Unternehmenskultur.
Viele Grüße, Julian vom Trusted Shops Team

Jürgen Fabianska
24.01.2022

Nicht nur Hinweise, was sich ändert, sondern auch gleich Info, wie man das eine oder andere für sich nutzen kann. Toll, weiter so!

Daniela vom Trusted Shops Team
25.01.2022

Wir danken für dieses fantastische Lob! 🤩 Ihr Trusted Shops Team

Katrin Vogelbach
24.01.2022

Der Artikel "Auf welche Änderungen sich Verbraucher*innen 2022 einstellen können" hat leider nur für Deutschland Gültigkeit. Gerne hätte ich eine Version für die Schweiz!

Daniela vom Trusted Shops Team
25.01.2022

Hallo Frau Vogelbach, da haben Sie recht. Das Magazin wird zumeist von Deutschen gelesen und betrifft daher nur deutsche Änderungen. Aber wer weiß, was die Zukunft bringt. ;) Gruß, Daniela vom Trusted Shops Team

Ernst Tayler
24.01.2022

Ich wünsche mir, dass auf Rechnungen von Handys, Fernsehgeräten, Elektrogeräten usw. , bei denen beim Kauf keine umfangreiche Bedienungsanleitung mitgeliefert, der Link zum Download der Bedienungsanleitung angegeben sein muss.

Wolfgang Burkhardt
24.01.2022

Dieser "Gender"-Mist. Wie verblödet wird denn unsere Sprache noch?
Verbraucher*in?
Muss man denn bei jedem Mode-Gag wirklich intensiv mitmachen?
Wenn ja, dann bitte in jeder Hinsicht konsequent, z.B. auch Nationalhymne textlich umarbeiten?
Anstatt Vaterland: "blühe deutsches Vater*in land?
Oh Leute, bitte mal auf Normalmaß runterkommen.
Danke.

Daniela vom Trusted Shops Team
28.01.2022

Danke für Ihre Feedback. Für uns ist das Gendern allerdings fester Bestandteil unserer offenen und modernen Unternehmenskultur. LG, Daniela vom Trusted Shops Team

Wolfgang Boje
25.01.2022

Für mich ist das kropfkompatible Gendern mehr als überfällig. Ich erwäge den Boykott von journalistischen Veröffentlichungen, um mein Missverständnis für diesen Schwachsinn zum Ausdruck zu bringen. Wer es nur so begreift, der bekommt es so von mir!

Daniela vom Trusted Shops Team
25.01.2022

Hallo Herr Boje, danke für Ihre Meinung. Bei uns ist das Gendern über alle Touchpoints hinweg allerdings fester Bestandteil der Unternehmenskultur. Liebe Grüße, Daniela vom Trusted Shops Team

Wolfgang Boje
26.01.2022

Hallo Daniela, danke für die freundliche Antwort. Freundlichkeit und Konsequenz sind die Eigenschaften, die ich am meisten schätze!
Unsere Wege trennen sich ab sofort!
Freundliche Grüße

Daniela vom Trusted Shops Team
28.01.2022

Schade. Aber unsere Türen stehen jederzeit offen - wir freuen uns auch über Rückkehrer*innen. 😊

Hans
23.01.2023

Mehr Einspeisevergütung für Photovoltaikanlagen. Keine Mehrwertsteuer beim Kauf neuer Photovoltaikanlagen.

Martina Bauscher
23.01.2023

Zumindest brauche ich kein ERezept, möchte gerne weiterhin ein normales Rezept für Medikamente wen ich was brauche.
Mann braucht nicht alles digital.

Gertrude Hergge
23.01.2023

Da ich in Österreich wohne, gelten sie für mich nicht

Volk
23.01.2023

Das mit den Krankschreibungen ist schon sehr lange fällig. Allerdings habe ich meine Zweifel, dass dies diese Jahr noch klappt. Ich fände es jedenfalls toll.

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