Endlich wieder richtig shoppen: „Click and Meet” ermöglicht Einkaufen mit Termin

Der Corona-Gipfel Anfang März ließ zunächst nichts Gutes erahnen. Zu erwarten war die Verlängerung des Lockdowns. Soweit die schlechte Nachricht. Die gute Nachricht: Lockerungen für den Einzelhandel, auf die wir alle sehnsüchtig gewartet haben.

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Bereits Click and Collect hat die Shopping-Bedingungen im immer noch andauernden Lockdown erträglicher für die Kund*innen und einträglicher für den Einzelhandel gemacht. Jetzt öffnen sich die Pforten Ihres Lieblingsgeschäfts vor Ort noch ein Stückchen weiter: „Click and Meet“ macht den so schmerzlich vermissten Einkauf im Geschäft um die Ecke seit dem 8.3.2021 wieder möglich. An welche Bedingungen die wiedergewonnene Shopping-Freiheit geknüpft ist, lesen Sie hier.

„Click and Meet”: Stöbern und kaufen statt bestellen und abholen

Im Kern handelt es sich bei „Click and Meet“ um eine Weiterführung von „Click and Collect“. Der entscheidende Unterschied, über den sich Shopper*innen freuen können: Sie dürfen das Geschäft ihrer Wahl für einen begrenzten Zeitraum betreten und sich beraten lassen. Die einzige Voraussetzung: Sie müssen vorab einen Termin buchen. 

Das geht entweder telefonisch, per WhatsApp oder E-Mail. Grundsätzlich steht es den Ladenbetreibern frei, wie sie einen Termin mit Ihnen ausmachen und wieviel Zeit Ihnen zum Einkaufen zur Verfügung steht. Grundsätzlich ist es auch möglich, direkt vor Ort nachzufragen, ob gerade ein Zeitfenster offensteht. Mit ein wenig Glück können Sie also direkt losshoppen.

Worauf Sie beim Buchen eines Zeitfensters achten sollten

Große Ketten haben sich ebenfalls sehr schnell auf „Click and Meet“ eingestellt. Online finden Sie hierzu meist eine Übersicht der Filialen, bei denen dies möglich ist. Keine Seltenheit sind zudem online buchbare Einlasstickets. Hierzu wählen Sie auf der Webseite ein verfügbares Zeitfenster bei ihrer Wunschfiliale aus. Sie erhalten danach z. B. per E-Mail einen QR-Code, der am Eingang des Geschäfts eingelesen wird. 

Wichtig: Jede Besucher*in benötigt ein eigenes Ticket. Daran sollten Sie denken, damit es keine langen Gesichter gibt, wenn sie die ganze Familie mit zum Shoppen nehmen und ein Ticket fehlt.

Insgesamt macht das Konzept des Termin-Shoppings einen stimmigen Eindruck. Allerdings sind die Regeln für „Click and Meet“ strenger als die geltenden Bestimmungen für den Lebensmittelhandel. 

So gelten in NRW folgende Regeln, wenn Sie shoppen gehen wollen:

  • Pro 40 Quadratmeter Verkaufsfläche darf nur eine Person eingelassen werden
  • Stoffmasken genügen nicht mehr. Auch in Non-food-Läden sind OP- oder FFP2-Masken Pflicht
  • „Click and Meet“ ist geknüpft an die Sieben-Tage-Inzidenzexternal.
  • Kund*innen müssen ihre Kontaktdaten zur Nachverfolgung von Infektionsketten angeben.

Gelten die Regeln für „Click and Meet“ bundesweit?

Mittlerweile ist man daran gewöhnt, dass die Bundesländer nicht immer geschlossen hinter neuen Beschlüssen stehen. Abhängig von Inzidenzzahlen und anderen Randbedingungen, unterscheidet sich die Umsetzung je nach Bundesland. Was „Click and Meet“ betrifft, gib es allerdings nur marginale Unterschiede. Im Saarland dürfen z. B. nur insgesamt zwei Personen aus einem Hausstand ein Geschäft gemeinsam besuchen. Da ist Rheinland-Pfalz schon weiter: Hier ist „Click and Meet“ bereits seit dem 1. März erlaubt. In Thüringen öffnet der Einzelhandel dagegen erst am 15.3 die Türen. 

Fazit

Der Einzelhandel und die Verbraucher*innen atmen auf! Statt Supermarkt und Apotheke stehen dank „Click and Meet“ auch wieder Baumärkte, Gärtnereien und Elektronikhändler auf der Shopping-Liste. Auch Zoos, Museen und Galerien dürfen dank personalisierter Tickets wieder öffnen. Gleiches gilt auch für Friseure, Nagel- und Fußpflegestudios – natürlich nur unter Einhaltung der gängigen Hygienestandards. Trotzdem schwebt über allem immer auch die Sorge um wieder ansteigende Inzidenzwerte. Es lohnt sich daher jetzt all das nachzuholen, worauf Sie in den letzten Monaten verzichten mussten. Wir wünschen ihnen viel Spaß beim Shoppen!

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