Digitale Ticketbörsen: So trennen Sie die Spreu vom Weizen

Rund um Konzerte und andere Events hat sich mit digitalen Ticketbörsen ein Zweitmarkt entwickelt, auf dem nicht selten Eintrittskarten zu überteuerten Preisen oder sogar Fake-Tickets verkauft werden. Wie Sie sich schützen können, erfahren Sie hier.

© Monkey Business Images/shutterstock.com

Rund um Musikkonzerte und andere Veranstaltungen hat sich in den letzten Jahren ein Markt gebildet, auf dem oft zweifelhafte Akteure von sich reden machen: Digitale Ticketbörsen. Diese Plattformen stehen meist in keinem direkten Verhältnis zu den Veranstalter*innen. Stattdessen handelt es sich um einen Zweitmarkt, auf dem eine Händlerin oder ein Händler reguläre Tickets für Veranstaltungen aufkauft und oft überteuert an Verbraucher*innen weitergegeben werden. Auch Privatpersonen können auf digitalen Ticketbörsen ihre nicht benötigten Konzertkarten verkaufen. Neben häufig völlig überzogenen Preisen für Eintrittskarten bergen digitale Ticketbörsen aber noch weitere Risiken.

Welche Risiken und Probleme treten im Zusammenhang mit digitalen Ticketbörsen auf?

Das für Verbraucher*innen wohl auf den ersten Blick größte Problem bei digitalen Ticketbörsen sind die Preise. Sie möchten unbedingt auf dieses eine Konzert, haben aber kein Ticket mehr ergattern können? Auf digitalen Ticketbörsen werden Sie höchstwahrscheinlich fündig werden – allerdings sind die Preise für ausverkaufte Konzerte hier oft doppelt so hoch, wie die regulären Tickets kosten würden. Das ist jedoch längst nicht das einzige Problem digitaler Ticketbörsen.

Auch die Echtheit der Tickets lässt sich hier nur schwer überprüfen. Während die meisten Ticketverkaufenden direkt mit den Veranstalter*innen zusammenarbeiten, ist dies bei digitalen Ticketbörsen nicht der Fall. Hier werden die Tickets entweder von den Seitenbetreiber*innen selbst aufgekauft und zu erhöhten Preisen weiterverkauft, oder aber Privatpersonen können ihre Tickets zum Verkauf anbieten. Für Verbraucher*innen ist es auf den ersten Blick kaum erkennbar, ob es sich um professionell aufgekaufte Tickets oder Privatverkäufe handelt. Vor allem bei Privatverkäufen steht auch das Risiko gefälschter Tickets im Raum. Und seien Sie sicher: Mit einem gefälschten Ticket ist schon bei der Einlasskontrolle zur Veranstaltung der Spaß vorbei.

Der Trick mit den personalisierten Tickets

Problematisch sind auch personalisierte Tickets, die auf digitalen Ticketbörsen weiterverkauft werden: Als Verbraucher*in haben Sie später keine Möglichkeit, mit diesem Ticket auf die gewünschte Veranstaltung zu gelangen, bleiben aber dennoch möglicherweise auf den Kosten sitzen. In einigen Fällen kommt es vor, dass das Ticket erst nach der Veranstaltung bei Käufer*innen eintrifft und damit ebenfalls keinen Wert hat. Ebenfalls eine beliebte Masche: Der Verkauf von Tickets mit Sitzplatzreservierung. Häufig werben die Ticketverkäufer*innen mit einer besseren – und dementsprechend auch teureren – Sitzplatzkategorie. Auf dem Ticket lauert dann die böse Überraschung einer deutlich schlechteren Positionierung. Die Betrugsmöglichkeiten auf digitalen Ticketbörsen sind also sehr vielfältig und für Verbraucher*innen kaum zu durchschauen.

Vor allem jedoch der oft schlechte Kundenservice und die mangelnde Intervention gegen missbräuchliche Nutzung sind bei den digitalen Ticketbörsen ein echtes Problem. Die Betreiber*innen dieser Webseiten sitzen häufig im Ausland und bieten kaum Möglichkeiten für eine direkte Kontaktaufnahme. Dennoch sollten Sie nichts unversucht lassen, wenn Sie auf einer digitalen Ticketbörse auf Fake-Verkäufer*innen oder Betrüger*innen hereingefallen sind oder schlicht Ihre Eintrittskarten nicht rechtzeitig erhalten haben.

Was können Sie tun, wenn Sie gefälschte oder abgelaufene Tickets auf digitalen Ticketbörsen gekauft haben?

Wenn Sie auf einer digitalen Ticketbörse ein gefälschtes Ticket gekauft haben oder das Ticket erst nach der Veranstaltung bei Ihnen eingetroffen ist, sind die Chancen, das Geld zurückzuerhalten, eher gering. Dennoch sollten Sie nichts unversucht lassen:

  • Kaufvertrag anfechten: Fechten Sie den Kaufvertrag mithilfe einer Anfechtungserklärung an. Eine entsprechende Vorlage erhalten Sie auf der Webseite der Verbraucherzentraleexternal. Die Anfechtung des Kaufvertrages sollte unbedingt schriftlich per Brief erfolgen, vorzugsweise als Einschreiben mit Rückschein, damit Sie einen Nachweis haben, dass Ihre Anfechtung zugestellt wurde. 
  • Geld zurückfordern: Schon in der Anfechtung des Kaufvertrages sollten Sie explizit betonen, dass Sie die Rückzahlung des von Ihnen gezahlten Geldes fordern. Gehen Sie detailliert darauf ein, warum Sie dies fordern – also zum Beispiel, weil es sich bei den Tickets um eine Fälschung handelte oder die Tickets nicht rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn bei Ihnen eingetroffen sind. 
  • Vom Kaufvertrag zurücktreten: Kommen die Tickets nicht rechtzeitig an, haben Sie die Möglichkeit, vom Kaufvertrag zurückzutreten. Danach sollte eine Erstattung des Kaufpreises erfolgen, unter Umständen jedoch abzüglich einer Servicegebühr. Auch hier ist die schriftliche Abwicklung per Einschreiben ratsam.
  • Schadensersatzanspruch geltend machen: Auch diese Variante ist möglich, wenn die Tickets nicht rechtzeitig bei Ihnen angekommen sind. Aber Achtung, ein Schadensersatzanspruch kann nur dann geltend gemacht werden, wenn auch tatsächlich ein Schaden entstanden ist – zum Beispiel, weil am Veranstaltungsort schon ein Hotel gebucht wurde oder Sie ein Bahnticket kaufen mussten, um zum Veranstaltungsort zu gelangen. Diese Kosten können dann ggf. an die digitale Ticketbörse weitergereicht werden.

Wie die Chancen stehen, wenn Sie vom Kaufvertrag zurücktreten oder den Kaufvertrag anfechten möchten, ist immer vom Einzelfall abhängig. Da viele Anbieter*innen digitaler Ticketbörsen im Ausland sitzen, gilt vor Ort häufig eine andere Gesetzgebung als in Deutschland. Wenden Sie sich bei weiteren Problemen mit digitalen Ticketbörsen aus Deutschland an die Verbraucherzentrale Deutschlandexternal oder nehmen Sie für eine EU-weite Beratung Kontakt zum Europäischen Verbraucherzentrumexternal auf.

Wie können Sie sich beim Kauf von Tickets schützen?

Natürlich handelt es sich nicht bei jeder Online-Ticketbörse um ein unseriöses Angebot. Viele Anbieter arbeiten direkt mit den Konzert- und Eventveranstaltern zusammen und verkaufen demnach reguläre Tickets. Mit einigen praktischen Tipps und Tricks können Sie daher auch online Tickets kaufen, ohne Fälschungen oder Spätlieferungen befürchten zu müssen:

  • Nur bei verifizierten Händlern kaufen: Werfen Sie einen Blick auf die sicheren Ticket-Börsen, die wir für Sie getestet und ausgezeichnet haben. Es handelt sich dabei um legitime Anbieter, die von uns das Trusted Shops Gütesiegel erhalten haben. So können Sie nicht nur sicher sein, von einem verifizierten Händler Tickets zu kaufen, sondern profitieren auch vom Trusted Shops Käuferschutz. Nutzen Sie dafür die Shopsuche in der Kategorie „Tickets“ und klicken Sie auf „Nur Shops mit Gütesiegel und Käuferschutz“.
  • Bewertungen prüfen: Ein erstes Indiz, an dem sich mögliche Betrüger erkennen lassen, sind zahlreiche negative Bewertungen. Wenn Sie unsicher sind, ob es sich möglicherweise um eine betrügerische Plattform handeln könnte, suchen Sie einfach nach Bewertungen des Anbieters. So profitieren Sie von den Erfahrungen anderer User. Unser Tipp: Schreiben Sie ruhig auch selbst einmal eine Bewertung, um andere Nutzer*innen an Ihren Erfahrungen teilhaben zu lassen. Wie das geht, erfahren Sie hier.
  • Direkt beim Veranstalter kaufen: Wenn Sie auf Nummer sicher gehen möchten, können Sie Tickets für Konzerte und Events häufig auch direkt beim Veranstaltenden kaufen. Hier erhalten Sie selbstverständlich Originaltickets!

Fake-Seiten erkennen: Um Online-Betrüger*innen rasch erkennen zu können, sollten Sie immer das Impressum einer Seite prüfen. Nutzen Sie dazu auch den „Fake-Seiten-Check“, in dem wir genau darauf eingehen, wie Sie Fake-Seiten auf den ersten Blick erkennen.

Was können Sie tun, wenn das Event aufgrund von Corona-Auflagen verschoben wurde?

Wurde für eine Veranstaltung ein Datum festgelegt und nicht eingehalten, so haben Sie in der Regel das Recht, das Ticket zurückzugeben und den Kaufpreis zurückzufordern. Auch hier sollte die Rückforderung des Kaufbetrages schriftlich erfolgen – zum Beispiel mit diesem Musterbrief der Verbraucherzentraleexternal. Das gilt natürlich nicht nur für Tickets, die Sie auf digitalen Ticketbörsen erworben haben, sondern auch bei regulär gekauften Eintrittskarten. Aber: Wurde das Ticket vor dem 08.03.2020 erworben, dürfen Veranstalter*innen Ihnen auch Gutscheine ausstellen, statt den Kaufpreis zurückzuerstatten.

Vorsicht bei digitalen Ticketbörsen

Digitale Ticketbörsen wirken meist seriös und vermitteln Verbraucher*innen den Eindruck, direkt mit den Veranstalter*innen der Konzerte und Events zusammenzuarbeiten. In Wahrheit handelt es sich jedoch nur um einen Zweitmarkt, auf dem Tickets oft zu überteuerten Preisen weiterverkauft, oder sogar Fälschungen angeboten werden. Teilweise ist es für Verbraucher*innen schwierig, jemanden zu erreichen, um Geld zurückfordern zu können. Auch ein Sitz im Ausland erschwert die Situation maßgeblich, da vor Ort häufig andere, ggf. wenig verbraucherfreundliche, Gesetze gelten. Wer sich schützen möchte, sollte die gesamte Kaufabwicklung schriftlich und per Einschreiben mit Rückschein durchführen. Beratend steht Ihnen auch die Verbraucherzentrale Deutschland zur Verfügung.

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Nobody
06.03.2023

Immer nur direkt beim Veranstalter bzw. dem vom Veranstalter beauftragten Ticketshop kaufen. Wer reingefallen ist - umgehend Strafanzeige stellen (es besteht immer Verdacht auf Systembetrug und damit öffentliches Interesse). Es zählt das Tempo, da die Ermittler es mit der Zeit immer schwerer haben etwas nachzuvollziehen.

OSEI NKANSAH
06.03.2023

Yes i do

Marcus Keller
13.02.2022

Ich bin gerade, auf meinem Namen angemeldet..."Schöne Sache,mit dem Käuferschutz...!!!

Julian vom Trusted Shops Team
15.02.2022

Hallo Herr Keller,
toll, dass Sie sich für den Käuferschutz entschieden haben. Melden Sie sich gerne, wenn es zu Problemen mit dem Online-Shop kommen sollte.
Viele Grüße aus Köln, Julian vom Trusted Shops Team

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