Inhaltsverzeichnis
- Geschenke verkaufen: So klären Sie für sich, was richtig ist
- Bei nahestehenden Personen kommt es auf die Geste an
- Recht auf Umtausch gibt es nicht, aber die meisten Firmen sind kulant
- In den meisten Fällen gilt: Geschenke verkaufen ist moralisch in Ordnung!
- Geschenke verkaufen über Online-Auktionen
- Geschenke verkaufen mit Festpreis
- Geschenke online weiterverkaufen – wie funktioniert das?
- Verkaufen im Internet – weitere nützliche Tipps
- Fazit: Geschenke verkaufen im Internet? Na klar! Wenn Sie die Regeln beachten
- Verschenken macht auch Spaß!
Der Schal in Neongrün, die Enzyklopädie der Tierwelten oder der zwei Nummern zu kleine Pullover – wer hat nicht schon mal ein Geschenk in der Hand gehalten, artig Danke gesagt und insgeheim gedacht: Was soll denn das? Der zweite Gedanke kommt dann meist schnell hinterher: Wie werde ich es wieder los? Ob man ungeliebte Geschenke verkaufen oder verschenken darf und wie man das am besten macht – das verraten wir hier.
Geschenke verkaufen: So klären Sie für sich, was richtig ist
Wer schon einmal ein nicht erwünschtes Geschenk erhalten hat, fühlt meist Enttäuschung. Allerdings kommt es ganz darauf an, wie der Geschenke-Flop zustande kam. Wenn beispielsweise die Chefin oder der Chef das Tierweltenbuch zückt, obwohl Sie weder Katzen noch Hunde mögen und einen großen Bogen um Zoos machen, ist das ärgerlich und zeigt, dass sich Ihre Vorgesetzte oder Ihr Vorgesetzter nicht mit Ihnen und Ihren Interessen beschäftigt hat. Mit der Äußerung von Gefühlen sollte man aber vorsichtig sein, wenn man sich im beruflichen Umfeld bewegt. Meist existiert hier keine emotionale Bindung, sodass man sich ein unpassendes Geschenk auch nicht allzu sehr zu Herzen nehmen sollte.
Bei nahestehenden Personen kommt es auf die Geste an
Hat sich hingegen die Partnerin oder der Partner einen Geschenke-Fauxpas geleistet, kann man das schon eher thematisieren. Wichtig wäre es hier aber, freundlich und einfühlsam zu bleiben. Vielleicht ahnt das Gegenüber gar nicht, wie falsch das Geschenk bei Ihnen angekommen ist. Und vielleicht finden Sie dann gemeinsam eine schöne Lösung, anstatt beispielsweise heimlich Geschenke verkaufen zu müssen. Das gilt auch für den ungeliebten Neon-Schal: Vielleicht hat ihn die Oma in liebevoller Handarbeit stundenlang gestrickt? Natürlich muss man sich trotzdem nicht über das Ergebnis freuen, kann jedoch durchaus die Geste anerkennen. Schließlich hat die Oma viel Zeit für das Geschenk investiert und beim Stricken an Sie gedacht.
Recht auf Umtausch gibt es nicht, aber die meisten Firmen sind kulant
Egal welche Intention hinter Geschenken steckt – gefallen sie uns nicht, bleibt die Frage, was man damit macht. Die ehrliche und unkomplizierteste Möglichkeit ist es, der schenkenden Person reinen Wein einzuschenken und es ihr zurückzugeben (Ausnahmen bleiben Geschenke von Kollegen oder Vorgesetzten). Die Schenkerin oder der Schenker kann das Geschenk dann umtauschen oder sein Geld zurückbekommen. Einen Anspruch darauf gibt es allerdings nicht, was viele nicht wissen. Viele Firmen sind aber – gerade nach den Weihnachtsfeiertagen – verständnisvoll und kulant und bieten oftmals sogar ein verlängertes Umtauschrecht an.
Wer im Internet Geschenke shoppt, hat es noch etwas komfortabler, was den Umtausch betrifft. Hier gilt nämlich ein 14-tägiges Widerrufsrecht – das von vielen Online-Firmen über Weihnachten ebenfalls nochmal verlängert wird. Allerdings gibt meist eine wichtige Regel, an die sich Käuferinnen und Käufer halten sollten: Die Ware darf nicht geöffnet worden sein. Das gilt vor allem für Hygieneprodukte wie Rasierer oder Epilierer.
In den meisten Fällen gilt: Geschenke verkaufen ist moralisch in Ordnung!
Das ehrliche Ansprechen ist jedoch nicht für jeden etwas. Viele Menschen möchten ihr Gegenüber nicht kränken und geben nicht preis, dass ihnen das Geschenk nicht gefällt. Aber was dann? Geschenke verkaufen oder heimlich im Regal oder Kleiderschrank verschwinden lassen? Viele würden die ungeliebten Sachen am liebsten zu Geld machen und sich davon etwas Schönes leisten. Darf man das? Oder ist das moralisch verwerflich? Pauschal lässt sich diese Frage nicht beantworten. Aber um bei den oberen Beispielen zu bleiben: Da die Tier-Enzyklopädie überhaupt nicht zu Ihnen passt und Ihre Chefin oder Ihr Chef ganz offensichtlich nicht nachgedacht hat, dürfen Sie solche Geschenke verkaufen. Beim Schal hingegen sollte man lieber angemessen lächeln und nicht nach einer Käuferin oder einem Käufer suchen.
Grundsätzlich gilt aber: Wer mit dem Gedanken spielt, Geschenke verkaufen zu wollen, sollte sich nicht zu lange mit der Moralfrage quälen. Erstes Argument dafür: Im großen weiten Internet sucht mit Sicherheit eine Person nach genau dem Tierwelten-Lexikon, mit dem Sie nichts anfangen können. Dann ist es doch eine echte Win-Win-Situation, wenn Sie Geschenke verkaufen und sich von dem Geld etwas aussuchen, das Ihnen wirklich Freude macht.
Geschenke verkaufen über Online-Auktionen
Sie haben sich also entschlossen, unpassende Geschenke verkaufen zu wollen? Dann bieten sich Online-Verkaufsportale für Privatpersonen an. Sie haben den Vorteil, dass Sie sich weder auf den Flohmarkt stellen noch von Secondhand- zu Secondhandgeschäft laufen müssen. Eine solche Online-Verkaufsplattform ist beispielsweise eBay. Hier können Sie Ihr Geschenk zur Auktion freigeben, wenn Sie noch keine genauen Vorstellungen von dem Wert der Ware haben. Wichtig zu wissen: Sie zahlen für jeden verkauften Artikel eine Gebühr von zehn Prozent vom Verkaufspreis.
Geschenke verkaufen mit Festpreis
Wer sein Geschenk nicht versteigern möchte, kann es auch zu einem Festpreis loswerden – zum Beispiel bei eBay Kleinanzeigen. Hier können Sie alles anbieten und verkaufen – vom Küchenregal über den Briefbeschwerer bis hin zur kleinen Legofigur. Die Verkäufe können Sie übrigens auch lokal abwickeln und müssen die Waren in den meisten Fällen nicht noch extra versenden. Praktisch ist auch die Kategorie „Verschenken & Tauschen“ – falls sich das unpassende Geschenk nicht verkaufen lässt. Oder Sie haben Glück und tauschen den zu kleinen Pullover mit einem perfekt sitzenden Kleid! Apropos Kleidung: Für modische Geschenke bietet der Online-Shop Zalando eine eigene App namens Zalando Zircle an. Über die App können Sie Kleidung an Zalando oder die Zalando-Community verkaufen. Bargeld gibt’s zwar nicht dafür, aber den Wert der Kleidung in Form eines Gutscheins.
Für die Tier-Enzyklopädie oder die ungeliebte Schlager-Hits-CD bietet sich beispielsweise die Verkaufsplattform Momox an. Hier werden Sie auch DVDs und Spiele los. Rebuy können Sie nutzen, um Elektronikartikel, Uhren und ebenfalls Bücher zu verkaufen. Den Wert Ihrer Ware erfahren Sie, indem Sie die ISBN des Buches oder das entsprechende Modell des Geräts direkt in eine Eingabemaske auf der Website eingeben. Wenn der Preisvorschlag für Sie in Ordnung ist, versenden Sie die Ware und erhalten den vereinbarten Betrag.
Geschenke online weiterverkaufen – wie funktioniert das?
Geschenke verkaufen im Internet kann schnell gehen – wenn Sie einige Dinge beachten. Wir zeigen Ihnen Schritt für Schritt, worauf es ankommt:
- Melden Sie sich für den Privatverkauf an
- Wenn Sie als Privatperson verkaufen, müssen Sie gegenüber Käuferinnen und Käufern nicht das Widerrufsrecht, das Rückgaberecht oder die gesetzliche Gewährleistung erfüllen. Fügen Sie hierfür den Vermerk: „Die Ware wird unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung verkauft” in Ihr Verkaufsangebot ein.
- Beschreiben Sie Ihre Artikel wahrheitsgetreu
- Wollen Sie Geschenke verkaufen, sollten Sie vollständige Angaben machen. Bei Möbelstücken sind die Maße zum Beispiel wichtig und bei elektronischen Geräten die entsprechenden technischen Spezifikationen. Auch den Zustand Ihrer Waren sollten Sie ehrlich beschreiben. Was vielen Privatverkäufer*innen nicht klar ist: Was in der Artikelbeschreibung steht, muss stimmen. Sonst haften Sie – auch, wenn die Gewährleistung ausgeschlossen ist.
- Verwenden Sie eigene Bilder und eigene Texte
- Inserate mit vielen und aussagekräftigen Bildern und ausführlichen Informationen zum Produkt erhöhen Ihre Chance darauf, dass Sie Ihre Geschenke verkaufen. Sie sollten aber keine offiziellen Produktbilder und dazugehörigen Beschreibungen der Herstellerfirma kopieren und in Ihre Anzeige einfügen. Diese Inhalte sind urheberrechtlich geschützt. Wenn Sie sie verwenden, könnte das rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.
- Achten Sie auf die richtige Kategorie
- Wer sich für einen Küchentisch interessiert, wird in der Kategorie „Möbel“ suchen. Wer eine Puppe kaufen möchte, wird „Spielzeuge“ anklicken. Machen Sie sich das zunutze und wählen Sie immer die richtigen Schlagworte für Ihre ungeliebten Geschenke aus. Achten Sie auch darauf, dass das wichtigste Schlagwort in der Hauptzeile Ihrer Beschreibung auftaucht.
- Bieten Sie keine gefälschten Markenprodukte an
- Bevor Sie Ihr Geschenk inserieren, sollten Sie überprüfen, ob es sich dabei um ein gefälschtes Produkt handelt. Dies anzubieten, ist strikt verboten. Auch in Ihrer Beschreibung dürfen Sie die Ware nicht mit großen Marken vergleichen. Das würde Markenrechte verletzen.
- Versenden Sie die Ware als versichertes Paket
- Leider kann es passieren, dass Pakete auf dem Postweg verloren gehen. Dann kann es sein, dass Sie für das verlorene Pakete haften müssen. Um dies zu umgehen, sollten Sie Ihre Waren immer als versichertes Paket versenden, das auch eine Sendungsverfolgung hat. Dann haftet die Paketdienstleisterfirma.
- Arbeiten Sie auf positive Bewertungen hin
- Auf vielen Verkaufsplattformen kann man sowohl die Käufer*innen als auch die Verkäufer*innen bewerten. Ihr Profil samt Bewertungen ist Ihr Aushängeschild. Ohne positive Bewertungen werden sich Interessentinnen und Interessenten lieber woanders umsehen. Seien Sie also stets freundlich, wenn Sie Nachrichten beantworten und achten Sie auch auf einen schnellen und kostengünstigen Versand.
Verkaufen im Internet – weitere nützliche Tipps
Online Geschenke zu verkaufen, ist sehr verführerisch, weil es so schnell und unkompliziert geht. Bevor Sie loslegen, sollten Sie jedoch einige Dinge beachten, um nicht auf Betrügereien und Maschen hereinzufallen. Ein Tipp ist beispielsweise, immer den Verkauf vor Ort zu bevorzugen. Wenn jemand Ihre Ware bei Ihnen Zuhause abholt, können Sie das Geschäftliche in einem Zug abwickeln. Das Versenden von Artikeln ist aufwändiger und dauert länger. Denn die Käuferin oder der Käufer muss Ihnen in der Regel das Geld erst einmal überweisen, bevor Sie Ihr ungeliebtes Geschenk loswerden können – und es passiert nicht selten, dass einfach kein Geld ankommt und Sie bereits anderen Interessierten abgesagt haben. Das Verkaufen kann sich so etwas länger hinziehen.
Es hält sich außerdem hartnäckig das Gerücht, dass Privatverkäufer*innen keine Garantie oder Gewährleistung übernehmen müssen. Das stimmt nicht. Nach dem Gesetz müssen auch sie für einwandfreie Ware einstehen. Also: Immer ehrlich und transparent bleiben. Was allerdings stimmt: Bei Privatverkäufen sind abweichende Vereinbarungen zulässig. Es kommt einzig und allein darauf an, was die Verkäuferin oder der Verkäufer anbietet und worauf sich wiederum die Käuferin oder der Käufer einlässt.
Fazit: Geschenke verkaufen im Internet? Na klar! Wenn Sie die Regeln beachten
Unpassende Geschenke verkaufen ist eine tolle Sache und auch völlig in Ordnung, wenn es sich nicht gerade um die Häkeldecke der Patentante oder den selbstgestrickten Neon-Schal von Oma handelt. Allerdings sollten Sie die Spielregeln des Verkaufens kennen und jederzeit fair gegenüber Interessentinnen und Interessenten bleiben. Und noch ein Tipp: Sie wollen selbst etwas Gebrauchtes online kaufen? Dann lesen Sie hier, worauf Sie achten müssen. Und hier erfahren Sie, wie Sie den ein oder anderen Euro beim Online-Kauf sparen können. Sie möchten vorab herausfinden, welcher Shopping-Typ Sie sind? Dann geht es hier entlang.
Verschenken macht auch Spaß!
Und falls das Verkaufen gar nicht so sehr Ihr Ding ist: Haben Sie schon einmal darüber nachgedacht, Ihr ungeliebtes Geschenk weiterverschenken? Selbst Studien sagen, dass das legitim sei. Schenkerinnen und Schenker empfinden dieses Verhalten nämlich als gar nicht so kränkend, wie die Beschenkten häufig befürchten. Auch Moralexpertinnen und -experten sehen nichts Schlimmes am Weiterschenken. Der Neonschal kann zum Beispiel im Familienkreis weitergegeben werden, wenn es vielleicht eine Nichte oder einen Cousin mit Vorliebe für knallige Farben gibt. Das versteht sicher auch die Oma. Und Sie können sich auch ohne Schal über die nette Geste der Oma freuen. Denn beim Schenken zählt nicht der materielle Wert eines Gegenstands, sondern immer das Gefühl. Und das sollte kuschelig warm sein – so wie der neongrüne Schal!
Ihre Meinung interessiert uns!
Bitte beachten Sie, dass wir Kommentare, die Links oder persönliche Daten beinhalten, nicht freigeben können.