Wenn ein Online-Shop zahlungsunfähig ist, folgt meist der Schritt in die Insolvenz. Problematisch sind dabei nicht nur die finanziellen Verpflichtungen gegenüber Angestellten, Zuliefernden und dem Fiskus. Auch Kund*innen, die kurz zuvor bei einem finanziell angeschlagenen Shop bestellt haben, müssen um ihre Ware oder bereits gezahltes Geld bangen. Doch so einfach können sich Shops nicht aus der Affäre ziehen. Ob ein per Vorkasse bezahltes Produkt doch noch bei dir ankommt, eine Rückerstattung möglich ist und welche Rechte du im Falle einer Insolvenz hast, erfährst du hier.
Eine Bestellung bei einem insolventen Online-Shop bedeutet nicht zwangsläufig, dass dein Geld komplett verloren ist. Tatsächlich hast du als Gläubiger*in Ansprüche gegenüber dem Unternehmen, die du mit Hilfe von Insolvenzverwalter*innen geltend machen kannst.
Ob offline oder online: Der Ablauf eines Insolvenzverfahrens ist ähnlich. Eine Schlüsselrolle übernehmen gerichtlich bestellte Insolvenzverwalter*innen. Sie ermitteln die Insolvenzmasse und verteilen diese unter den Gläubiger*innen. Außerdem erstellen sie ein Verzeichnis aller Forderungen.
Wichtig für dich: Wenn du per Vorkasse bezahlt hast, wirst du als Gläubiger*in in einer Insolvenztabelle geführt. Dort wird deine Forderung hinterlegt – sowohl für geleistete Zahlungen als auch für nicht gelieferte Waren oder Services.
In der Regel kannst du davon ausgehen, dass deine Bestellung nicht mehr geliefert wird. Ein kleiner Lichtblick: Wenn das Unternehmen nach Prüfung noch über Restkapital verfügt, werden offene Forderungen zumindest teilweise beglichen.
Wichtig: Du musst eine Forderungsanmeldung bei dem oder der Insolvenzverwalter*in einreichen. Das Formular findest du online über das Justizportal Nordrhein-Westfalen.
Tipp: Bei größeren Summen lohnt es sich, die Anmeldung von einer Anwältin oder einem Anwalt prüfen zu lassen. Und: Halte Nachweise wie Rechnungen, Überweisungsbelege oder Kontoauszüge bereit.
Bereits gelieferte Waren oder Services musst du weiterhin bezahlen. Unter Umständen wird ein neues Firmenkonto eingerichtet, sodass sich die Bankverbindung für die Ratenzahlung ändert.
Ja, bei bestellter, aber noch nicht bezahlter Ware kannst du dein 14-tägiges Widerrufsrecht nutzen. Es bleibt vom Insolvenzverfahren unberührt.
Aber: Du musst damit rechnen, dass du nur einen Teil des Kaufpreises zurückbekommst. Deshalb kann es sinnvoll sein, die Ware bei Nichtgefallen privat weiterzuverkaufen.
Ein insolventer Shop wird Reparaturen oder Umtausch in der Regel nicht übernehmen. Du kannst aber auf die Herstellergarantie setzen, sofern der Defekt darunter fällt. Außerdem hast du einen Nacherfüllungsanspruch gegenüber dem oder der Insolvenzverwalter*in. Wird dieser abgelehnt, kannst du sogar Schadensersatz fordern.
Falls du die defekte Ware auf Raten bezahlst, frage nach, ob Reparaturkosten mit den offenen Raten verrechnet werden können.
Insolvenzen passieren selten über Nacht. Oft gibt es Warnsignale:
Insolvenzen sind keine Seltenheit: Laut Statistischem Bundesamt haben 2025 rund 21.000 Unternehmen Insolvenz angemeldet. Damit du im Ernstfall nicht auf den Kosten sitzenbleibst, schützt dich der Trusted Shops Käuferschutz.