Wann darf man im Online-Shop Web-Analyse-Tools einsetzen?
Veröffentlicht am 6. Juli 2009 von Madeleine Pilous
Viele Shopbetreiber benutzen Analyse-Tools um Informationen über das Kaufverhalten ihrer Kunden zu erhalten. Am bekanntesten ist wohl “Google Analytics”. Doch darf man das aus datenschutzrechtlicher Sicht überhaupt? Lesen Sie mehr über die Zulässigkeit von Web-Analyse-Tools.
Auf die Zulässigkeit von Analyse-Tools lässt sich wohl am besten mit dem unter Juristen beliebten Satz antworten: “Es kommt drauf an…”
Erstellung von Nutzungsprofilen
Generell gilt nach § 15 Abs. 3 TMG, dass die Erstellung von Nutzungsprofilen zur bedarfsgerechten Gestaltung eines Online-Angebots oder zur Marktforschung sowie zu Werbezwecken unter Verwendung von Pseudonymen zulässig ist, wenn der Nutzer darüber unterrichtet wurde und dem nicht widerspricht. Bei Tracking- und Web-Analyse-Tools muss sichergestellt sein, dass eine Pseudonymisierung stattfindet, d.h. es darf keine namentliche Identifizierung einer bestimmten Person anhand der Nutzungsprofile möglich sein.
Weiterhin dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung des Nutzers lediglich solche Daten verwendet werden, die bei einem Nutzungsvorgang (ohnehin) anfallen und deren Erhebung für Zwecke der Angebotsvermittlung oder der Abrechnung eines Dienstes zulässig ist (Nutzungsdaten nach § 15 Abs. 1 TMG). Hierzu zählen z.B.
- Name der abgerufenen Datei
- Datum und Uhrzeit des Abrufs
- die Seite, über die der Nutzer weitergeleitet wurde
- verwendetes File Transfer Protocol
- Browsertyp und Browser-Einstellungen
- Betriebssystem
- übertragene Datenmenge
- Meldung, ob der Abruf erfolgreich war, etc.
Problem: Speicherung von IP-Adressen
Jedoch gibt es auch Analyse-Tools (darunter auch Google Analytics), die bei der Erstellung von pseudonymen Nutzungsprofilen oder Server-Statistiken ohne ausdrückliche Einwilligung die IP-Adresse des Nutzers speichern. Ob dies aus datenschutzrechtlicher Sicht zulässig ist, ist bislang noch nicht abschließend geklärt. So hat beispielsweise das LG Berlin (Urteil v. 06.09.2007, Az. 23 S 3/07) ausgerechnet dem Bundesjustizministerium die automatisierte Speicherung der (dynamischen) IP-Adressen von Nutzern, die auf das Internet-Portal des Ministeriums zugreifen, ausdrücklich untersagt.
Anders entschied das AG München, welches in einem ähnlichen Fall die Personenbezogenheit von IP-Adressen verneinte, da ihnen die notwendige Bestimmbarkeit fehle. Bestimmbarkeit sei nur dann gegeben,
“wenn die datenspeichernde Stelle die hinter der Einzelangabe stehende Person mit den ihr normalerweise zur Verfügung stehenden Kenntnissen und Hilfsmitteln und ohne unverhältnismäßigen Aufwand bestimmen kann”.
Da dynamische IP-Adressen bei jeder Einwahl ins Netz für den Zeitraum der Internetnutzung durch den jeweiligen Access Provider neu vergeben werden, ist es nur diesen möglich eine IP-Adresse mit Hilfe der Bestandsdaten einem Nutzer zuzuordnen. Ein Internetportal-Betreiber kann die Identität eines Nutzers nur durch den Access Provider ausfindig machen. Dieser darf die erforderlichen Daten jedoch nicht ohne eine Rechtsgrundlage Dritten zur Verfügung stellen.
Rechtsunsicherheit
Die konträre Rechtsprechung sorgt für Verwirrung, da noch nicht abschließend geklärt ist, ob eine IP-Adressenspeicherung ohne vorherige Einwilligung gestattet ist. Onlinehändler, die auf Nummer sicher gehen wollen und auf ein Analyse-Tool nicht verzichten möchten, sollten daher darauf achten, dass das Tool keine IP-Adressen speichert. Ein Beispiel dafür wäre etracker, denn dieses funktioniert auch ohne die Speicherung vollständiger IP-Adressen.
Auszug aus Hoeren/Föhlisch, Trusted Shops Praxishandbuch, Stand: 05/2009
Lesen Sie auch die weiteren Teile zum Thema Datenschutz
- Teil 1: So machen Sie es richtig
- Teil 2: Was Sie beim Newsletter-Versand beachten müssen
- Teil 3: Darf die IP-Adresse gespeichert werden?
- Teil 4: Was sind Cookies und was ist bei ihrem Einsatz zu beachten?
- Teil 5: Darf man Web-Analyse-Tools einsetzen?
- Teil 6: Darf ich Kundendaten einfach weitergeben?
- Teil 7: Darf ich die Bonität meiner Kunden prüfen?
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