Sich auf einen "Fehler im Shopsystem" berufen, um einen attraktiven Preis nicht gewähren zu müssen (so meine Lesart) halte ich für kritisch.
Ich wüsste auch nicht, ob dies gem. der geltenden Gesetzeslage vor Gericht durchgehen würde, weil ein Bezahlvorgang bereits abgeschlossen war.
Ich werde dies aber nicht erstreiten wollen.
An Stelle von photouniversal.de hätte ich denjenigen den Preis gewährt, die rechtzeitig zugeschlagen haben.
So ist der Reputation beschädigt und ich werde es mir zweimal überlegen, ob ich noch ein einiges Mal bei photouniversal.de bestellen werde.
So ähnlich lautete auch eine E-Mail von mir, die unbeantwortet blieb.
Einziger Pluspunkt: das Geld wurde sehr schnell wieder zurück überwiesen.
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