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Lohnsteuer-kompakt.de
Bewertungen:

3.165 Bewertungen in den letzten 12 Monaten35.319 Bewertungen insgesamt  

4,69
Sehr gut

Gütesiegel
Gültig

mit Käuferschutz

Zertifiziert seit: 15.05.2009
Das Trusted Shops Gütesiegel zeichnet vertrauenswürdige Onlinehändler aus.
Lohnsteuer-kompakt.de erfüllt unter anderem folgende Trusted Shops Qualitätskriterien:
  • Geprüfte Identität
  • Verschlüsselte Datenübertragung
  • Verständlicher Bestellvorgang

Trusted Shops Käuferschutz

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Relevanteste positive Bewertung

10.12.2023
 Verifizierte Bewertung
Wirklich empfehlenswerte Software Ich nutze die Software schon seit Jahren und die Eingabe ist einfach und strukturiert erklärt. Man muss lediglich alle erforderlichen Dokumente zur Hand haben und dann ist die Erklärung in Null Komma Nichts erledigt. Die resultierenden Werte, haben bei mir bislang bis auf + /- 5€ immer gestimmt. Man bekommt auch sehr hilfreiche Tipps und Verbesserungsvorschläge, bevor man die Steuererklärung abschicken kann. Meine Arbeitskollegen nutzen die Software nun auch und sind ebenfalls begeistert. Preis - Leistung ist einfach sehr gut, mehr kann man dazu nicht sagen!

Relevanteste negative Bewertung

28.06.2023
 Verifizierte Bewertung
Mit Lohnsteuer kompakt bin ich total zufrieden, aber die Kommunikation in Sachen Übermittlung zum Finanzamt ist katastrophal. Ich bin extra deswegen von Elster weg, weil die Sicherheit der Sicherheit mit "Passwort" dort und "ID" da so dermaßen nervt und Wartezeiten, bis man weitermachen kann. Vielleicht kann hier Lohnsteuer kompakt noch Vereinfachungen vornehmen. Dieses Jahr hab ich es nach fast 5 Monaten hinbekommen. Ob es nächstes Jahr klappt??? Rückfragen bei Lohnsteuer kompakt waren auch nicht hilfreich
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Bewertungen für Lohnsteuer-kompakt.de

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MW
25.01.2024
 Verifizierte Bewertung
werde in papierform machen da sie zu teuer geworden sind, letzte jahr keine erstatung und nur ihre kosten gehabt das geht nicht, dieses jahr wollen sie 35 euro!!! hallo das ist zu viel und zudem kann ich über sie meine daten nicht eingeben, na so gehts nicht und schau mich anderweitig um aber disjahr bleib ich bei der papierform kostenfrei, danke
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Antwort von Lohnsteuer-kompakt.de
25.01.2024
Vielen Dank für Ihr Feedback. Es tut uns leid, dass Sie unzufrieden sind. Wir haben unsere Preise lange Zeit stabil gehalten, aber wir müssen uns nun auch der allgemeinen Kostenentwicklung anpassen. Die Lohn- bzw. Einkommensteuer wird in der Regel im Voraus bezahlt. Eine Steuererstattung erfolgt, um eine zu viel gezahlte Steuer zurückzuerhalten. Wenn im Laufe des Jahres keine Steuerzahlungen geleistet wurden, ist eine Steuererstattung ebenfalls nicht möglich. Für weitere Fragen steht Ihnen unser Kundenservice unter hilfe@lohnsteuer-kompakt.de gerne zur Verfügung. Unsere Kundenservicemitarbeiter beantworten Ihnen gerne alle Fragen zur Nutzung unserer Anwendung und unterstützen Sie bei eventuellen Unklarheiten.
28.12.2023
 Verifizierte Bewertung
Die Differenz von Bewertung Lohnsteuer kompakt = Steuererstattung rd. 4.000 € zu Steuernachzahlung von rd. 5.000 € also eine Differenz von rd. 9.000 € ist nicht nachvollziehbar, obwohl Lohnsteuer kompakt alle Daten vom Finanzamt runterladen und verwenden konnte. Dies ist nicht nachvollziehbar und geht überhaupt nicht. Wo liegt hier der Fehler????
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Antwort von Lohnsteuer-kompakt.de
29.12.2023
Vielen Dank für Ihr Feedback. Es tut uns leid zu hören, dass Sie unzufrieden waren. Leider können wir das nicht nachvollziehen. Lohnsteuer kompakt ermittelt die Steuerschuld aufgrund der eingegebenen Daten anhand der geltenden Einkommensteuergesetze und der darin enthaltenen Berechnungsvorschriften mit größter Sorgfalt. Eine Abweichung bei der Berechnung der Steuerschuld kann verschiedene Ursachen haben. Einerseits kann natürlich ein Fehler bei der Berechnung der Steuerschuld durch das Finanzamt vorliegen. Andererseits kann es sein, dass das Finanzamt bestimmte Werbungskosten oder Sonderausgaben, die Sie angegeben haben, nicht anerkannt hat. Aus Ihrem Benutzerkonto entnehmen wir, dass Lohnsteuer-kompakt eine Nachzahlung i.H. v. 3.816,00 € berechnet hatte. Laut Steuerbescheid wurde eine Nachzahlung von 5.276,00 € festgesetzt. Die Abweichung resultiert daraus, dass das Finanzamt Ihre sonstigen (freiwilligen) Beiträge zur Rentenversicherung in Höhe von 2.181,00 Euro nicht berücksichtigt hat. Im Zweifelsfall könnte es sinnvoll sein, gegen den Steuerbescheid Einspruch einzulegen. Bei Fragen hilft Ihnen unser Kundenservice gerne weiter: hilfe@lohnsteuer-kompakt.de. Wir sind hier, um Ihnen zu helfen und sicherzustellen, dass Sie die bestmögliche Unterstützung erhalten. Wir wünschen einen guten Rutsch und ein gesundes neues Jahr 2024! Mit besten Grüßen, Lohnsteuer-kompakt Team
20.09.2023
 Verifizierte Bewertung

Softwaredialog fehlerhaft

Software ist seit diesem Jahr fehlerhaft. Mehrmals Eingaben korrigiert, bevor sie endlich angenommen wurden. Mehrmals Überschreibung der Angaben durcj Angaben aus 2021. Bei Änderung in einer Radio Group (ja/nein - Feld) wurde die Zeile darüber geändert. Usw.. Der zusätzlich Aufwand betrug mehrere Stunden. Schade um den schönen Abend.
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Antwort von Lohnsteuer-kompakt.de
21.09.2023
Es tut uns leid, wenn Sie unzufrieden sind. Es tut mir leid zu hören, dass Sie dieses Jahr aufgrund von Fehlern und unnötigem Aufwand Schwierigkeiten hatten. Leider können wir die von Ihnen beschriebenen Fehler nicht reproduzieren. Wir nehmen Ihr Feedback trotzdem sehr ernst und würden uns freuen, wenn Sie eine detaillierte Fehlerbeschreibung an unseren Kundenservice weiterleiten. Vielen Dank! Auch bei Fragen wenden Sie sich gerne an unser Kundenservice unter: hilfe@lohnsteuer-kompakt.de.
30.06.2023
 Verifizierte Bewertung
Bei Datenübernahme ist es sehr unübersichtlich Korrekturen bzw. Änderungen auszuführen wenn die Blöcke sich nicht direkt bei der Eingabe ändern lassen.... ( z.b.Entfernung pflegepauschale nach Todesfall) Querverweise oder Infos wo man hin muss zum Löschen wären hilfreich.....
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SB
22.01.2024
 Verifizierte Bewertung
Es ist leider fast nicht erkennbar für wen ich gerade etwas bearbeite für mich oder meinen Ehemann. Des weiteren steht dann bei Ehemann mein Name, also der Name der Frau und andersherum. das ist echt sehr nervenaufreibend und zeitaufwendig.
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Antwort von Lohnsteuer-kompakt.de
23.01.2024
Vielen Dank für Ihr Feedback. Es tut uns leid zu hören, dass Sie Schwierigkeiten mit Ihrer Steuererklärung hatten. Wir freuen uns jedoch mitzuteilen, dass Sie die Steuererklärung für das Jahr 2023 erfolgreich am 22.01.2024 an das Finanzamt übermittelt haben. Falls Sie spezifische Fragen zur Benutzung unserer Anwendung haben, steht Ihnen unser Kundenservice unter hilfe@lohnsteuer-kompakt.de gerne zur Verfügung. Unsere Kundenservicemitarbeiter beantworten Ihnen gerne alle Fragen zur Nutzung unserer Anwendung und unterstützen Sie bei eventuellen Unklarheiten.
23.07.2023
 Verifizierte Bewertung
Die Übermittlung der Steuererklärung an das Finanzamt ist sehr kompliziert. Ich werde mich im nächsten Jahr um eine andere Form der Abgabe bemühen, zudem um eine kostenlose Abgabe. Schade, das Erstellen der Steuererklärung ist einfach.
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Antwort von Lohnsteuer-kompakt.de
14.08.2023
Vielen Dank für Ihr Feedback. Es tut uns leid zu hören, dass Sie Schwierigkeiten bei der Übermittlung Ihrer Steuererklärung hatten. Die Finanzverwaltung schreibt seit dem Steuerjahr 2021 zwingend die elektronische Abgabe in authentifizierter Form vor. Wir sind gesetzlich verpflichtet, bei der Online-Abgabe die Identität des Abgebenden zu prüfen. Hierzu bieten wir verschiedene Verfahren an. Sie haben Ihre Steuererklärung 2022 erfolgreich am 23.07.2023 mit Ihrem persönlichem Zertifikat übermittelt. Dieses Verfahren können Sie auch in der Zukunft weiterhin benutzen. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an unser Kundenservice unter: hilfe@lohnsteuer-kompakt.de.
29.09.2023
 Verifizierte Bewertung
ich konnte bezüglich meiner daten :gesetzliche rentenversicherung nicht meine aktuellen daten eingeben - wurde immer zurückgeführt auf den anfang der dateneingbe... so habe ich die vom letzten jahr angeben müssen... mal sehen...
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27.08.2023
 Verifizierte Bewertung

Falsche Rückerstattungsvorhersage

Die Vorhersage der Rückerstattung weicht seit über drei Jahren enorm ab von der ttasächlichen Rückerstattung. Ausfüllen der Formulare führt zu Widerspüchen,die erst an Schluss mit kryptischen Fehlermeldungen aufgedeckt werden .
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Antwort von Lohnsteuer-kompakt.de
29.08.2023
Es tut uns Leid, dass Sie unzufrieden mit der Berechnung Ihrer Steuererstattung sind. Lohnsteuer-kompakt ermittelt die Steuerschuld basierend auf den von Ihnen eingegebenen Daten und orientiert sich dabei mit größter Sorgfalt an den geltenden Einkommensteuergesetzen und den darin enthaltenen Berechnungsvorschriften. Abweichungen bei der Berechnung der Steuerschuld können verschiedene Gründe haben. Ein möglicher Grund könnte sein, dass das Finanzamt bestimmte von Ihnen angegebene Ausgaben nicht anerkannt hat. Aus Ihrem Benutzerkonto entnehmen wir, dass das Finanzamt die Höhe der von Ihnen angegebenen Altersvorsorgeaufwendungen um die Hälfte reduziert hat. Dies könnte darauf hindeuten, dass Sie diese Aufwendungen in der Steuererklärung doppelt erfasst haben. Während des Ausfüllens der Steuererklärung werden Hinweise und Fehlermeldungen angezeigt, um die korrekte Dateneingabe zu unterstützen.
03.11.2023
 Verifizierte Bewertung
Ich habe mit Mühe und Not erreicht, dass der Bescheid an das FA übermittelt wurde. Dabei nahm ich einen Fehler in Kauf, da ich nicht wusste, wie ich die Betriebsrente, die unterschiedlich besteuert wird eintragen muss
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Antwort von Lohnsteuer-kompakt.de
06.11.2023
Vielen Dank für Ihr Feedback. Es tut uns leid zu hören, dass Sie Schwierigkeiten mit unserer Anwendung hatten. Sie haben Ihre Steuererklärung 2022 erfolgreich am 03.11.2023, um 21:37:49 Uhr an das Finanzamt übermittelt. Wenn Sie spezifische Fragen zur Benutzung unserer Anwendung haben, steht Ihnen unser Kundenservice unter hilfe@lonsteuer-kompakt.de gerne zur Verfügung. Wir sind hier, um Ihnen zu helfen und sicherzustellen, dass Sie die bestmögliche Unterstützung erhalten. Mit besten Grüßen, SteuerGo Team
21.01.2024
 Verifizierte Bewertung
Die Erklärungen am rechten Seitenrand sind z.T. wörtlich mit den Formulierungen im auszufüllenden Formular. Hier wird versäumt, mit anschaulichen Beispielen und Formulierungen der Steuersprache entgegenzuwirken.
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Antwort von Lohnsteuer-kompakt.de
22.01.2024
Wir schätzen Ihr Feedback und Ihre offenen Kommentare sehr. Es tut uns leid zu hören, dass Ihre Erfahrung mit unserer Steuer-Software nicht Ihren Erwartungen entsprochen hat. Wir sind uns bewusst, dass steuerliche Angelegenheiten oft komplex sind. Daher setzen wir uns kontinuierlich dafür ein, unsere Erklärungen und Benutzerführung zu verbessern. Ihr Feedback ist von großer Bedeutung für uns und wird in unseren Anstrengungen, die Benutzerfreundlichkeit der Software zu optimieren, berücksichtigt. Sie haben die Steuererklärung 2021 mit Lohnsteuer-kompakt erfolgreich an das Finanzamt übermittelt. Falls Sie spezifische Fragen zur Benutzung unserer Anwendung haben, steht Ihnen unser Kundenservice unter hilfe@lohnsteuer-kompakt.de gerne zur Verfügung.
JB
Joachim B.
Bad Schussenried
01.07.2023
 Verifizierte Bewertung
kein telefonischer Kontakt möglich. Auf E-mail wird nicht geantwortet. Umständliche Menueführung. Die Software war vor ca. 10 Jahren deutlich besser. Werde mich nach einer anderen Steuersoftware umschauen.
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14.10.2023
 Verifizierte Bewertung
Ich hätte gern meine PDF Dokumente mit Hochgeladen. Jetzt habe ich Sie über Elster hochgeladen. Entweder habe ich was nicht verstanden oder es ging wirklich nicht. M.f.G Daniel Hein
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Antwort von Lohnsteuer-kompakt.de
16.10.2023
Guten Tag, Herr Hein. Nach der Abgabe der Steuererklärung haben Sie mit Lohnsteuer-kompakt die Möglichkeit zur Nachreichung digitaler Anlagen an die Finanzverwaltung .Klicken Sie links oben in der Navigation auf "Meine Steuererklärung 2022 ". Dort finden Sie im mittleren Monitorbereich unterhalb von "4 Steuererklärung abgeben" den grünen Button "Unterlagen an das Finanzamt senden". Für weitere Fragen steht Ihnen unser Kundenservice gern unter: hilfe@lohnsteuer-kompakt.de zur Verfügung. Schöne Grüße, Lohnsteuer-kompakt.de
02.08.2023
 Verifizierte Bewertung
Es werden Fehlermeldungen beim Übertrag der Lohnsteuerbescheinigung angezeigt. Eine Aufführung von möglichen Gründen für Abweichungen wäre gut. Das System ist manchmal sehr langsam.
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05.11.2023
 Verifizierte Bewertung
Die Website ist voller Bugs dieses Jahr, Abstürze, Buttons fehlen, Seite muss oft neu geladen werden. egal ob mit Chorme oder Edge, es funktionierte dieses Jahr nur sehr mäßig
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Antwort von Lohnsteuer-kompakt.de
07.11.2023
Leider kam es in den letzten Tagen bei der Nutzung unserer Webseite aufgrund technischer Schwierigkeiten vereinzelt zu Verbindungsabbrüchen. Wir bitten Sie, die damit verbundenen Unannehmlichkeiten zu entschuldigen. Unsere Technikerinnen und Techniker haben mit Hochdruck an der Behebung der Schwierigkeiten gearbeitet. Alle notwendigen Wartungsarbeiten wurden durchgeführt, so dass Sie Ihren Steuerfall wieder wie gewohnt auf der Webseite bearbeiten können. Sie haben die Steuererklärung 2022 erfolgreich am 05.11.2023 an das Finanzamt übermittelt. Vielen Dank für Ihre Geduld und Ihr Verständnis während der Fehlerbehebung. Wenn Sie weitere Fragen oder Hilfe benötigen, steht Ihnen unser Kundenservice gerne zur Verfügung. Mit besten Grüßen, Lohnsteuer-kompakt Team
TM
Thomas M.
Stralsund
01.10.2023
 Verifizierte Bewertung
Die Endberechnung hat nie Übereingestimmt. Er zeigte mir immer eine Rückzahlung an, entgegengesetzt musste ich immer die Summe ans Finanzamt zurück zahlen. Also kein Guthaben.
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FC
Frank C.
Frankenberg
02.10.2023
 Verifizierte Bewertung
Programmteile logischer zusammen stellen. Am Anfang des Programms bereits Vorauswahl welche Teile / Seiten nicht benötigt werden. Erläuterungen am Seitenrand sind gut.
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30.09.2023
 Verifizierte Bewertung
Keine richtigen Erklärungen zu kompliziert viele Fragen bleiben offen und ungelöst und dafür soll man auch noch 29,99 € bezahlen eine Schande ist das!
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Antwort von Lohnsteuer-kompakt.de
01.10.2023
Vielen Dank für Ihr Feedback. Es tut uns leid zu hören, dass Ihre Erfahrung mit unserer Steuer-Software nicht Ihren Erwartungen entsprochen hat. Wir verstehen, dass Steuerfragen oft komplex sein können, und wir arbeiten ständig daran, unsere Erklärungen und Benutzerführung zu verbessern. Lohnsteuer kompakt kann vor dem Kauf inklusive aller Tipps kostenlos getestet werden. Entwicklung und Pflege der Software sind kostenaufwendig. Nutzen Sie einfach unsere Paketpreise und sparen so deutlich gegenüber dem Einzelkauf. Sie haben Ihre Steuererklärung 2022 mit unserer Anwendung am 30.09.2023 erfolgreich an das Finanzamt übermittelt. Wenn Sie spezifische Fragen zur Benutzung unserer Anwendung haben, steht Ihnen unser Kundenservice unter hilfe@lohnsteuer-kompakt.de gerne zur Verfügung. Viele Grüße und ein schönes Wochenende, Lohnsteuer-kompakt-Team
15.09.2023
 Verifizierte Bewertung
Habe die Steuer bereits am 30.05.2023 abgegeben und bis heute keinen Rücklauf erhalten bezahlt wurde auch jetzt haben wirseptember
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Antwort von Lohnsteuer-kompakt.de
18.09.2023
Es tut uns leid, wenn Sie unzufrieden sind. Wir möchten Sie allerdings darauf hinweisen, dass wir nach der Übermittlung Ihrer Steuererklärung an das Finanzamt keinen Einfluss auf den Bearbeitungsprozess haben. Ihre Steuererklärung wurde am 30.05.2023 erfolgreich an Ihr Finanzamt übermittelt. Die Empfangsbestätigung Ihres Finanzamtes können Sie in Ihrem Kundenkonto einsehen. Die weitere Bearbeitung und Rückmeldung erfolgt ausschließlich durch Ihr örtliches Finanzamt. Um den aktuellen Status Ihrer Steuererklärung zu erfahren und eventuelle Fragen zu klären, empfehlen wir Ihnen, sich direkt an Ihr Finanzamt zu wenden. Dort stehen Ihnen kompetente Ansprechpartner zur Verfügung, die Ihnen gerne weiterhelfen werden. Wir entschuldigen uns erneut für eventuelle Unannehmlichkeiten und danken Ihnen für Ihr Vertrauen in unseren Service. Bei Fragen wenden Sie sich gerne an unser Kundenservice unter: hilfe@lohnsteuer-kompakt.de.
08.01.2024
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Für Grenzgänger einfacher machen. Währung und Auflistung. Jahres Abrechnung anpassen mit den dazugehörigen nummern.
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MW
Marion W.
Rödinghausen
26.08.2023
 Verifizierte Bewertung
Programm ist gut, aber die Berechnung der Steuer stimmt nicht. Die Witwenrente wird z. B. nicht voll versteuert
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Antwort von Lohnsteuer-kompakt.de
30.08.2023
Vielen Dank für Ihr Feedback. Die Einkünfte aus Versorgungsbezügen sind in voller Höhe steuerpflichtig und unterliegen damit der Lohnsteuer. Abgemildert wird die steuerliche Belastung durch den Versorgungsfreibetrag und den Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag. Sie erhalten in diesem Fall eine Lohnsteuerbescheinigung von dem ehemaligen Arbeitgeber. Auf Ihrer Lohnsteuerbescheinigung sollten Versorgungsbezüge ausgewiesen sein. Die Versorgungsbezüge geben Sie bitte im Feld "8. in 3. enthaltene Versorgungsbezüge" an. Für eine korrekte Berechnung müssen Sie dann zusätzlich folgende Zeilen auf dieser Seite ausfüllen: 29. Bemessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetrag 30. Kalenderjahr des Versorgungsbeginns Bei Fragen hilft Ihnen unser Kundenservice gerne weiter: hilfe@lohnsteuer-kompakt.de.