Wirklich empfehlenswerte Software
Ich nutze die Software schon seit Jahren und die Eingabe ist einfach und strukturiert erklärt. Man muss lediglich alle erforderlichen Dokumente zur Hand haben und dann ist die Erklärung in Null Komma Nichts erledigt. Die resultierenden Werte, haben bei mir bislang bis auf + /- 5€ immer gestimmt.
Man bekommt auch sehr hilfreiche Tipps und Verbesserungsvorschläge, bevor man die Steuererklärung abschicken kann.
Meine Arbeitskollegen nutzen die Software nun auch und sind ebenfalls begeistert.
Preis - Leistung ist einfach sehr gut, mehr kann man dazu nicht sagen!
Mit Lohnsteuer kompakt bin ich total zufrieden, aber die Kommunikation in Sachen Übermittlung zum Finanzamt ist katastrophal. Ich bin extra deswegen von Elster weg, weil die Sicherheit der Sicherheit mit "Passwort" dort und "ID" da so dermaßen nervt und Wartezeiten, bis man weitermachen kann.
Vielleicht kann hier Lohnsteuer kompakt noch Vereinfachungen vornehmen.
Dieses Jahr hab ich es nach fast 5 Monaten hinbekommen. Ob es nächstes Jahr klappt??? Rückfragen bei Lohnsteuer kompakt waren auch nicht hilfreich
Gut: Viele hilfreiche Hinweise
Entwicklungspotenzial: Hinweis, dass auch bei Umzug das alte Finanzamt anzugeben ist, wäre hilfreich gewesen
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vor 6 Tagen
Verifizierte Bewertung
Gut verständlich, daten vom Vorjahr übernehmen
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vor 6 Tagen
Verifizierte Bewertung
Das Eingeben der Daten ist relativ einfach, scheint aber für meinen Bedarf nicht gut zu sein, weil ich jetzt zum zweiten Mal anstatt einer errechneten Erstattung eine Nachzahlung bekommen habe.
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Antwort von Lohnsteuer-kompakt.de
vor 4 Tagen
Vielen Dank für Ihr Feedback. Es tut uns leid zu hören, dass Sie nicht ganz zufrieden waren. Leider können wir das nicht nachvollziehen. Lohnsteuer kompakt ermittelt die Steuerschuld aufgrund der eingegebenen Daten anhand der geltenden Einkommensteuergesetze und der darin enthaltenen Berechnungsvorschriften mit größter Sorgfalt. Eine Abweichung bei der Berechnung der Steuerschuld kann verschiedene Ursachen haben. Es kann z. B sein, dass das Finanzamt bestimmte Werbungskosten oder Sonderausgaben, die Sie angegeben haben, nicht anerkannt hat.
Sie haben in Ihrer Steuererklärung den Behinderten-Pauschbetrag beantragt und eine 60%ige Behinderung angegeben. Laut Steuerbescheid beträgt der Grad der Behinderung nach den dem Finanzamt vorliegenden Informationen jedoch 50%. Sie können innerhalb der gesetzlichen Einspruchsfrist Einspruch einlegen und die entsprechenden Belege einreichen.
Wenn Sie weitere Fragen zum Thema haben, steht Ihnen unser Kundenservice unter hilfe@lohnsteuer-kompakt.de gerne zur Verfügung.
vor 7 Tagen
Verifizierte Bewertung
Rundherum zufrieden, Hinweise für Datenübernahme könnten bei Übernahme der Daten aus dem Vorjahr noch etwas verbessert werden
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