Mache seit einigen Jahren meinen Einkommenssteuererklärung mit Lohnsteuer kompakt. Für mich als Laien, ist die Steuererklärung dadurch ein Kinderspiel und hat in meinem Fall nur gut 30 Minuten gedauert. Man wird Schritt für Schritt durch die einzelnen Punkte geführt. Rechts am Rand befinden sich leicht verständliche Beispiele, die die abgefragten Angaben verdeutlichen. Toll finde ich auch, dass das Programm immer up to date ist. Man bekommt somit durch den Newsletter immer die neuesten Tipps und aktuellen Neuerungen mitgeteilt. Da die Abgabe der Steuererklârung nur noch in wenigen Fällen in Papierform möglich ist, geht sie bei Lohnsteuer kompakt elektronisch an mein Finanzamt. Gekostet hat mich die Steuererklärung für 2021 knapp 30 Euro. Finde ich vollkommen in Ordnung.
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02.08.2022
Sehr geehrte Damen und Herren!
Seit 50 Jahren gebe ich eine Steuererklärung ab. Dafür haben wir (meine Frau und ich) ca. 90 Minuten gebraucht! Für die Aktion ELSTER haben wir 10 Tage
benötigt! Dem Personal von Forium "Hilfe" mein Kompliment!
Das Ganze habe ich bis heute nicht verstanden: Anmelden, Einloggen, Zugriff, Nacharbeitung, noch, noch ein Passwort etc.! Passwörter laufen im Oktober ab!? Für das Bankkonto wird nach TAN-Nr. gefragt!?
Liegt die Erklärung dem Finanzamt jetzt vor!
Jetzt benötige ich noch einen Zugang zum Formular "Grundsteuerreform"!
Achtung: ELSTER ist eine Tochter der Schufa? Da gehen jetzt 30 Mio. Daten
an diese Auskunft!!!
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vor 11 Tagen
Ergebnis tut was es soll.
Bedienung, Korrekturen, Servergeschwindigkeit aber absolut nicht mehr zeitgerecht.
Für die Standardsteuererklärung eines AN ok, sobald es aber Sondersachen (ALG1, Krankengeld, Abfindungen, Zweitverdienste oder selbstständige Nebentätigkeiten) gibt, ist die Eingabe eine Katastrophe.
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24.01.2023
Ausdrucken der bezahlten Steuererklärung nicht möglich irgendeine Ident oder sowas wie Pin Nummer soll eingegeben werden, keine Ahnung wo ich die her bekomme. Mach es wieder per Hand. Bezahlt habe ich.
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Antwort von Lohnsteuer-kompakt.de
24.01.2023
Die Finanzverwaltung lässt die elektronische Übermittlung Ihrer Steuerdaten plus Unterschrift auf der ausgedruckten Steuererklärung ab dem Veranlagungsjahr 2021 nicht mehr zu. Die Finanzverwaltung schreibt zwingend die elektronische Abgabe in authentifizierter Form vor, wie wir sie auch anbieten. Auch bei Wettbewerbern ist dies ab dem Veranlagungsjahr 2021 grundsätzlich nicht mehr möglich.
Für Erklärungen früherer Veranlagungsjahre kann die "Papierabgabe mit elektronischer Datenübermittlung" weiterhin genutzt werden.
Bei Fragen steht Ihnen unser Kundenservice gerne zur Verfügung: hilfe@lohnsteuer-kompakt.de
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23.01.2023
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Antwort von Lohnsteuer-kompakt.de
24.01.2023
Wir bedauern sehr, dass Sie nicht zufrieden sind.
Am 22.01.2023 haben Sie Ihre Steuererklärung für 2021 erfolgreich elektronisch an Ihr Finanzamt übermittelt. Die Eingangsbestätigung Ihres Finanzamtes können Sie jederzeit online in Ihrem Kundenkonto einsehen.
Wir würden uns freuen, wenn Sie Ihre Kritik in Worte fassen und sich mit Ihren Fragen und Anregungen an unseren Kundenservice wenden: hilfe@lohnsteuer-kompakt.de.
Es tut uns leid, wenn Sie unzufrieden sind.
Die Daten zu Ihrer Steuererklärung haben Sie am 06.01.2023 erfolgreich elektronisch an Ihr Finanzamt übermittelt. Die Empfangsbestätigung Ihres Finanzamtes können Sie in Ihrem Kundenkonto einsehen.
Wir würden uns freuen, wenn Sie Ihre Kritik in Worte fassen könnten und sich mit Ihren Fragen und Anregungen an unseren Kundenservice wenden: hilfe@lohnsteuer-kompakt.de
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14.01.2023
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Antwort von Lohnsteuer-kompakt.de
24.01.2023
Wir bedauern, dass Sie nicht zufrieden sind.
Sie haben Ihre Steuererklärung am 13.01.2023 erfolgreich elektronisch an Ihr Finanzamt übermittelt. Die Eingangsbestätigung Ihres Finanzamtes können Sie in Ihrem Kundenkonto einsehen.
Wir würden uns freuen, wenn Sie Ihre Kritik in Worte fassen und sich mit Ihren Fragen und Anregungen an unseren Kundenservice wenden: hilfe@lohnsteuer-kompakt.de
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13.01.2023
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13.01.2023
Keine Papierform möglich & Kundenservice ohne Antwort
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Antwort von Lohnsteuer-kompakt.de
24.01.2023
Die Finanzverwaltung lässt die elektronische Übermittlung Ihrer Steuerdaten plus Unterschrift auf der ausgedruckten Steuererklärung ab dem Veranlagungsjahr 2021 nicht mehr zu. Die Finanzverwaltung schreibt zwingend die elektronische Abgabe in authentifizierter Form vor, wie wir sie auch anbieten. Auch bei Wettbewerbern ist dies ab dem Veranlagungsjahr 2021 grundsätzlich nicht mehr möglich.
Für Erklärungen früherer Veranlagungsjahre kann die "Papierabgabe mit elektronischer Datenübermittlung" weiterhin genutzt werden.
Unser Kundenservice beantwortet alle eingehenden Anfragen zeitnah. Innerhalb der letzten 12 Monate hat uns leider keine Anfrage von Ihnen.
Bei Fragen steht Ihnen unser Kundenservice gerne zur Verfügung: hilfe@lohnsteuer-kompakt.de
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