Alles ist sehr gut
Habe aber einen sehr wichtigen Vorschlag
In der Leiste -Einsprüche- sollte unbedingt folgendes hinzugefügt werden
-Bis zur Entscheidung über meinen Einspruch bitte ich um Aussetzung der Beitreibung der Nachzahlung des Steubescheides, dann Kalenderjahr, vom (Datum) in Höhe von .............-
Ich erkläre es kurz
Kommt es irrtümlich gegenüber der eigenen Berechnung seitens des Finanzamtes zu einer Nachzahlung ( Ausgaben vergessen, falsche Beträge übernommen, etc.), muß dieser o.a. Satz unbedingt bei einem Einspruch mit angegeben werden
Das heißt, wenn bei einem falschen Ergebnis des Finanzamtes (Nachzahlung) dieser Satz fehlt, hindert es nicht das Finanzamt daran, auch innerhalb des Einspruchs zu vollstrecken
Bei Zusatz dieses Satzes muß erst der Einspruch vom Finanzamt entschieden werden
Nennt sich -AdB Antrag (Aussetzung der Beitreibung
Hoffe, daß es hilfreich ist
Mit freundlichen Grüßen
Peter Janßen
Ich benutze seit fast 30 Jahren die Steuersoftware. Im bestreben die Software einfacher , im Sinne einer Benutzerführung , wird es in wirklichkeit immer schwieriger den Ablauf nachzuvollziehen. Es ist in Ordnung wenn für mehrere Steuerklärungen auch zusätzliche Lizensgebühren verlangt werden. Der Kauf dieser Lizensen ist jedoch sehr kompliziert , die Eingabe von Passwörtern geschieht komplett geschwärzt. Es ist reines Glück wenn die gespeicherten Passwörter noch funktionieren. Der Softwaresupport will sich nicht mit den Eingabeproblemen beschäftigen , der fängt gleich an mit Allgemeinplätzen los zu labern, ohne sich überhaupt zu informieren worin das Problem besteht. Wenn man auf diesen Umstand hinweist, erhält man die Antwort " Ich weiß doch nicht was auf Ihrem Bildschirm steht". Gebe es die Funktion Datenübernahme nicht, hätte ich die Nutzung des Programms schon lange eingestellt. Das war mal ein tolles Programm, es war einmal
die Bezahlung erfolgt bei Bestellung, das Buch ist eine Woche später noch nicht geliefert-
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Antwort von steuertipps.de
21.06.2023
Guten Tag,
vielen Dank für Ihre Bewertung.
Sie haben bei uns ein eBook bestellt. Hier erfolgt kein Warenversand. Der Ratgeber wurde Ihnen direkt im Anschluss an die Bestellung zur Verfügung gestellt und auch gleichzeitig in Ihren Onlineaccount auf unserer Homepage hinterlegt, wo Sie jederzeit Zugriff darauf haben.
Datei konnte nach Download nicht benutzt qweden, da die cise veraltet ist. Kein Mensch zu erreichen. Also niemals am Wochenende. .
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Antwort von steuertipps.de
21.06.2023
Guten Tag,
es tut uns leid, dass es beim Download des Steuerprogramms zu Problemen gekommen ist. Unser Team vom Kundenservice hatte bereits Kontakt mit Ihnen und konnte das Problem hoffentlich beheben. Wenn nicht, dann kontaktieren Sie uns gerne erneut.
15.06.2023
Verifizierte Bewertung
Sehr schnell geschickt. Tolles Produkt. Sehr hilfreich.
Bin seid ca. 30 Jahren bei Ihnen Kunde. Habe auch noch andere Produkte von
Ihnen. Jedoch stelle ich fest, es wird jedes Jahr teurer, instabiler usw.. Am meisten ärgert mich, wenn ich einen Steuerfall abändere, also eine abweichende Berechnung mache und speichere, mir hier eine Lizenz verloren geht. Leider so geschehen, ohne hier einen Ausdruck gemacht zu haben. Hat man mehrere Gewerbe, als 3 werden diese Zusammengefasst.
Sollte der Trend so weitergehen, werde ich und ein paar wenige auf ein anderes Produkt am Markt favorisieren.
Mit freundlichem Gruß
Stefan Engl
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Antwort von steuertipps.de
15.06.2023
Guten Tag,
vielen Dank für Ihre Bewertung.
Man kann beliebig viele Änderungen vornehmen, erst nach dem Ausdrucken oder Versenden der Erklärung wird dies als Lizenz gezählt. Zu dem Zusammenfassen der 3 Gewerbe benötigen wir noch etwas mehr Details. Gerne helfen wir Ihnen weiter. Daher die Bitte Ihr Anliegen direkt an unsere Kollegen vom Support an support@steuertipps.de oder an das Team vom Kundenservice akademische.info@wolterskluwer.com zu senden.
14.06.2023
Verifizierte Bewertung
Sehr gut
Ich komme sehr gut mit den Programmen und den Nachschlagewerke sehr gut zurecht. Sie sind ausführlich und einfach
Es wurden Maßnahmen ergriffen, um sicherzustellen, dass die veröffentlichten Bewertungen nur von solchen Verbraucher*innen stammen, die die Waren oder Dienstleistungen tatsächlich genutzt oder erworben haben.
Importierte Bewertungen
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