Alles ist sehr gut
Habe aber einen sehr wichtigen Vorschlag
In der Leiste -Einsprüche- sollte unbedingt folgendes hinzugefügt werden
-Bis zur Entscheidung über meinen Einspruch bitte ich um Aussetzung der Beitreibung der Nachzahlung des Steubescheides, dann Kalenderjahr, vom (Datum) in Höhe von .............-
Ich erkläre es kurz
Kommt es irrtümlich gegenüber der eigenen Berechnung seitens des Finanzamtes zu einer Nachzahlung ( Ausgaben vergessen, falsche Beträge übernommen, etc.), muß dieser o.a. Satz unbedingt bei einem Einspruch mit angegeben werden
Das heißt, wenn bei einem falschen Ergebnis des Finanzamtes (Nachzahlung) dieser Satz fehlt, hindert es nicht das Finanzamt daran, auch innerhalb des Einspruchs zu vollstrecken
Bei Zusatz dieses Satzes muß erst der Einspruch vom Finanzamt entschieden werden
Nennt sich -AdB Antrag (Aussetzung der Beitreibung
Hoffe, daß es hilfreich ist
Mit freundlichen Grüßen
Peter Janßen
Ich benutze seit fast 30 Jahren die Steuersoftware. Im bestreben die Software einfacher , im Sinne einer Benutzerführung , wird es in wirklichkeit immer schwieriger den Ablauf nachzuvollziehen. Es ist in Ordnung wenn für mehrere Steuerklärungen auch zusätzliche Lizensgebühren verlangt werden. Der Kauf dieser Lizensen ist jedoch sehr kompliziert , die Eingabe von Passwörtern geschieht komplett geschwärzt. Es ist reines Glück wenn die gespeicherten Passwörter noch funktionieren. Der Softwaresupport will sich nicht mit den Eingabeproblemen beschäftigen , der fängt gleich an mit Allgemeinplätzen los zu labern, ohne sich überhaupt zu informieren worin das Problem besteht. Wenn man auf diesen Umstand hinweist, erhält man die Antwort " Ich weiß doch nicht was auf Ihrem Bildschirm steht". Gebe es die Funktion Datenübernahme nicht, hätte ich die Nutzung des Programms schon lange eingestellt. Das war mal ein tolles Programm, es war einmal
Es werden im Online-Shop Produkte mit falscher Beschreibung angeboten. z.B.: Steuersoftware 2023 mit dem Vermerk für Steuerjahr 2023 , beinhaltet jedoch Steuerjahr 2022. Steuersoftware 2024 ist nicht auffindbar.
Bei Anfrage an Kundenservice erfolgt keine vernünftige Information
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Antwort von steuertipps.de
16.04.2024
Guten Tag,
die Steuerprogramme haben zum Namen immer den Zusatz "für das Steuerjahr xy", damit es hier zu keinen Verwirrungen kommt. Unser Team vom Kundenservice hatte schon Kontakt mit Ihnen und konnte Ihre Bestellung noch auf das aktuelle Programm ändern.
bis jetzt habe ich nicht gefunden, wo der für das bezahlte Produkt der Downloadfile liegt
unter "Meine Produkte" bei Rechtstipps.de sicher nicht, dort bin ich gar nicht angemeldet
das ist mir eigentlich alles zu umständlich, eine Mail mit dem Download Link wäre hilfreicher
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Antwort von steuertipps.de
15.04.2024
Guten Tag,
vielen Dank für Ihre Bewertung. Der Downloadlink, nebst Freischaltcode wurde Ihnen direkt nach der Bestellung per E-Mail zur Verfügung gestellt. Evtl ist die E-Mail in Ihrem Spam/Junk- Ordner gelandet. Gleichzeitig wurde Ihne das Produkt auch in Ihren persönlichen Bereich auf www.steuertipps.de hinterlegt. Unser Team vom Kundenservice wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen.
Es wiurde eine alte Version für das Steuerjahr 2022 zur Verfügung gestellt, großer Mist, Shop nicht empfehlenswert. NIE MEHR WIEDER !!!!!
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Antwort von steuertipps.de
16.04.2024
Guten Tag,
es tut uns leid, dass es bei der Bestellung der Downloadversion zur falschen Produktwahl gekommen ist. Unser Team vom Kundenservice wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen.
Ich freue mich, dass der Nachkauf von Steuerausdrucken so unkompliziert und zu jeder Zeit möglich ist.Dir Erläuterungen machen alles ganz einfach. Danke dem Team
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