Alles ist sehr gut
Habe aber einen sehr wichtigen Vorschlag
In der Leiste -Einsprüche- sollte unbedingt folgendes hinzugefügt werden
-Bis zur Entscheidung über meinen Einspruch bitte ich um Aussetzung der Beitreibung der Nachzahlung des Steubescheides, dann Kalenderjahr, vom (Datum) in Höhe von .............-
Ich erkläre es kurz
Kommt es irrtümlich gegenüber der eigenen Berechnung seitens des Finanzamtes zu einer Nachzahlung ( Ausgaben vergessen, falsche Beträge übernommen, etc.), muß dieser o.a. Satz unbedingt bei einem Einspruch mit angegeben werden
Das heißt, wenn bei einem falschen Ergebnis des Finanzamtes (Nachzahlung) dieser Satz fehlt, hindert es nicht das Finanzamt daran, auch innerhalb des Einspruchs zu vollstrecken
Bei Zusatz dieses Satzes muß erst der Einspruch vom Finanzamt entschieden werden
Nennt sich -AdB Antrag (Aussetzung der Beitreibung
Hoffe, daß es hilfreich ist
Mit freundlichen Grüßen
Peter Janßen
Ich benutze seit fast 30 Jahren die Steuersoftware. Im bestreben die Software einfacher , im Sinne einer Benutzerführung , wird es in wirklichkeit immer schwieriger den Ablauf nachzuvollziehen. Es ist in Ordnung wenn für mehrere Steuerklärungen auch zusätzliche Lizensgebühren verlangt werden. Der Kauf dieser Lizensen ist jedoch sehr kompliziert , die Eingabe von Passwörtern geschieht komplett geschwärzt. Es ist reines Glück wenn die gespeicherten Passwörter noch funktionieren. Der Softwaresupport will sich nicht mit den Eingabeproblemen beschäftigen , der fängt gleich an mit Allgemeinplätzen los zu labern, ohne sich überhaupt zu informieren worin das Problem besteht. Wenn man auf diesen Umstand hinweist, erhält man die Antwort " Ich weiß doch nicht was auf Ihrem Bildschirm steht". Gebe es die Funktion Datenübernahme nicht, hätte ich die Nutzung des Programms schon lange eingestellt. Das war mal ein tolles Programm, es war einmal
Inhalt gut, Rechnung falsch gestellt
Nach telefonischer Beschwerde Warteschleife 17 Minuten!!!, wollte der Telefonservice eine E-Mail, mit der die Beschwerde ( Rechnung war unter Nichtbeachtung des Datenschutzes auf eine andere Abonnentin ausgestellt) erneut geschildert würde. Erst der Hinweis, dass ich keine auf mich lautende Rechnung hätte und dementsprechend auch nicht bezahlen würde oder könnte, führte zur Übernahme der offensichtlichen Verantwortung- Thema ist noch nicht durch, schade , da der Inhalt der Lieferung fachlich überzeugend war
Bei der Installation kommt eine Stelle, an der die Möglichkeit besteht, einen USB Stick zu beschreiben. Kein Hinweis auf Status der Installation. Obwohl ich keinen USB Stick haben wollte, bin ich letztendlich diesem Weg gefolgt. Das Produkt wurde dann installiert mit Anzeige des Fortschritts. Mal sehen, ob das Produkt auch benutzbar ist. Zunächst muss ich erstmal die Hinterlassenschaften der Fehlversuche löschen.
Freundliche Grüße Wilfried Diste
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Antwort von steuertipps.de
10.07.2024
Guten Tag,
vielen Dank für Ihre Bewertung.
Wir geben Ihr Feedback an die dafür zuständige Abteilung weiter.
06.07.2024
Verifizierte Bewertung
Unübersichtlich. Ich finde es unmöglich, dass bei einem bestehenden Abo Vorgängerversionen nur zum vollen Preis erhältlich sind. Zudem ist die Namensgebung der Software sehr verwirrend. Es muss doch möglich sein, klar zu kommunizieren, für welches Jahr der Steuererklärung die Software bestimmt ist. Dadurch habe ich natürlich prompt das falsche Jahr gekauft. Naja, es bringt Euch wenigstens Umsatz
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Antwort von steuertipps.de
08.07.2024
Guten Tag,
es tut uns leid, dass Sie unzufrieden sind. Bei uns sind die Programm zum Vorteilspreis erhältlich, wenn man Sie im Abonnement erwirbt und die nächste Lieferung ist dann auch zum Vorteilspreis. Vergangen Programm sind davon leider ausgeschlossen. Zumal Sie bei uns bisher kein Abonnement gehabt. Ihre Bestellung erfolgte direkt über die aktuelle und die Vorjahresversion.
In unserem Shop ist bei jeder Programm und auch in der Information über das Produkt, direkt in der ersten Zeile die Information darüber enthalten, für welches Steuerjahr das Programm ist.
Sie haben eine 14-tägige Widerrufsfrist und können das falsch erworbene Produkt widerrufen/stornieren.
Heute eine weitere Steuererklärung gekauft. Leider wurde meine schon immer genutzte Visakarte verweigert so dass ich Bankeinzug bestätigen musste. Jetzt erfolgt doppelter Abzug.Visakarte wurde nun doch belastet und der Bankeinzug wird wahrscheinlich auch erfolgen.
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vor 8 Tagen
Verifizierte Bewertung
Bestellung/Lieferung kam wegen falscher Anschrift nicht an.
Danach wurde die Bestellung storniert.
Betrag von 16,90 € wurde trotzdem abgebucht ...
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Antwort von steuertipps.de
vor 3 Tagen
Guten Tag,
vielen Dank für Ihre Bewertung. Die Abbuchung hat sich mit der Gutschrift bzw. Ihrer Rückmeldung, dass Sie den Kauf widerrufen und keine Ersatzlieferung wünschen überschnitten. Die Rechnung ist storniert und unsere Buchhaltung informiert, dass die Rückzahlung in die Wege geleitet werden soll.
08.07.2024
Verifizierte Bewertung
Die Bestellung vom 01.07.2024 ist weder geliefert(8.7.24)noch eine Info erfolgt, wann überhaupt geliefert wird.
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Antwort von steuertipps.de
09.07.2024
Guten Tag,
vielen Dank für Ihre Bewertung.
Der Ratgeber wurde mit Rechnungsdatum 03.07.2024 an Sie versandt und sollte noch diese Woche bei Ihnen eintreffen.
Unser Kundenservice wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen.
Es ist schon unverschämt ,dass man die vierte Steuererklärung nicht mal mehr ausdrucken kann. Abzocke
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28.06.2024
Verifizierte Bewertung
Leider sind die gekauften zusätzlichen Steuererklärungen nicht immer sofort verfügbar
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Antwort von steuertipps.de
01.07.2024
Guten Tag,
die zusätzlichen Steuererklärungen sind immer direkt verfügbar. Man muss sich nur noch einmal im Steuerprogramm anmelden, damit das Programm die Information erhält, dass da weitere Steuererklärungen hinzugekauft worden sind. Ihr letzter Einkauf war am 28.6.2024, bezieht sich jedoch auf das Vorjahresprogramm. Ist das so korrekt? Unser Team vom Kundenservice wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen und dies abklären.
Guten Tag,
vielen Dank für Ihre Bewertung. Sie haben bei der Bestellung die eBook-Version ausgewählt. Die Zustellung erfolgte direkt im Anschluss an die Bestellung per E-Mail.
06.07.2024
Verifizierte Bewertung
Unübersichtlich und unklar
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vor 4 Tagen
Verifizierte Bewertung
sehr kompliziert
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Antwort von steuertipps.de
vor 3 Tagen
Guten Tag,
es tut uns leid, dass Sie unzufrieden sind. Bei welchen Vorgang hatten Sie Probleme? Gerne helfen wir, der Kundenservice, oder die Kollegen vom technischen Support weiter.
Guten Tag,
es tut uns leid, dass Sie unzufrieden sind. Wir würden uns freuen, wenn Sie uns etwas mehr Details nennen .Gerne auch per E-Mail an unseren Kundenservice.
08.07.2024
Verifizierte Bewertung
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02.07.2024
Verifizierte Bewertung
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Antwort von steuertipps.de
04.07.2024
Guten Tag,
vielen Dank für Ihre Bewertung. Es tut uns leid, dass Sie unzufrieden sind. Wir würden uns freuen, wenn Sie uns etwas mehr Details nennen. Gerne auch per E-Mail an unseren Kundenservice.
13.06.2024
Verifizierte Bewertung
Mahnung trotz erfolgter Zahlung und irreführender Name
Nicht nur dass das Produkt Steuer-Sparer optisch und namentlich der von Buhl vertriebenen Software, die beim Discounter Lidl vertrieben wird mehr als ähnelt, und meines Erachtens absolut irreführend ist, erhalte ich nach nachweislich erfolgter Zahlung auch noch eine Mahnung, obwohl diese auf der Rechnung bestätigt wurde.
Update 18.06.2024 5:30 Uhr: Bisher keine schriftliche Antwort auf Zahlungsnw
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Antwort von steuertipps.de
18.06.2024
Guten Tag,
dies ist so nicht korrekt. Ich habe Ihnen bereits auf Ihre letzte Bewertung hin geschrieben und Ihnen alles erklärt, mich für die entstandenen Unannehmlichkeiten entschuldigt und um ein wenig Geduld gebeten, da unsere Buchhaltung dabei ist, das Problem zu beheben. Eine Reaktion/Antwort Ihrerseits ist ausgeblieben.
15.06.2024
Verifizierte Bewertung
Muss auch im Abbo jährlich neu installiert werden
Auch nach 3 Jahren Nutzung, ist es noch immer nicht möglich, über die Vorjahres App die Aktualisierung für das laufende Jahr mit der Übertragung der persönlichen Daten zu übernehmen. Statt dessen muss immer noch erst die Vorjahres App gelöscht werden, bevor die App für das neue Jahr funktionstüchtig installiert werden kann.
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Antwort von steuertipps.de
18.06.2024
Guten Tag,
vielen Dank für Ihre Bewertung.
Es ist korrekt, dass Sie für jedes Steuerjahr ein neues Programm erwerben und installieren müssen. Allerdings müssen die Programme der Vorjahre nicht gelöscht werden. Sie können sogar alle Ihre Daten aus dem Vorjahr übernehmen und müssen dies nicht erneut eintragen. Wenn Sie hier Hilfe benötigen, können Sie sich gerne an unser Team vom technischen Support oder vom Kundenservice wenden.
31.05.2024
Verifizierte Bewertung
Der Hinweis "Es ist bereits ein Abo vorhanden..." ist falsch
Der Hinweis, dass ein Abo besteht ist verwirrend, da dies nicht bedeutet, dass man die Software bereits heruntergeladen hat. Auch der Hinweis, dass Sie mir gerne eine weitere Version verkaufen ist falsch, da ich zu dem Zeitpunkt weder eine Downloadversion, noch eine andere Programmvariante erhalten hatte.
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Antwort von steuertipps.de
03.06.2024
Guten Tag,
vielen Dank für Ihre Bewertung. Sie beziehen die SteuerSparErklärung auf CD-ROM seit 2005. Daher kam die Meldung, dass bereits ein Abo vorhanden ist. Das Programm ist auf CD-ROM und als Download komplett identisch. Unser Team vom Kundenservice wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen.