Die Arbeitsblätter Kfz-Technik Lernfeld 1-4 im neuen Design finde ich persönlich gut, zumal eine Anpassung an die Arbeitswelt im Ausbildungsbetrieb, gerade für das erste Lehrjahr, vorgenommen wurde. Als Beispiel nenne ich hier einmal das Thema "AdBlue-Service", was bisher nur in der Abgasnachbehandlung Lernfeld 8 angerissen worden ist.
Ungünstig finde ich hingegen das Thema HV im Lernfeld 3. Warum? Als Lösungsvorschlag wäre eine allgemeine Rechnung (Aufgabe Vergleich I3 mit TFSI) sinnvoller, da die angegebenen Werte für Kosten m.E. falsch sind. Außerdem wäre es m.E. sinnvoller gewesen, einen I3 mit einen modernen Dieselmotor zu vergleichen. Auch hinkt der Vergleich, weil die Rechnung nicht bis zum Ende gemacht wurde. Alle Zusatzkosten für Wall-Box etc. stehen hierbei nicht zur Debatte. Ich finde solche Vergleiche eh nicht schön, da die offensichtlichen Nachteile der HV-Technik nirgends erwähnt werden.
Wünschen würde ich mir für die Zukunft, dass gerade auch im Lernfeld 4 (so hoffte ich) das Nachrüsten einer Photovoltaik-Anlage in einem Wohnmobil o.ä. als Situationsbeispiel vorgegeben wird. Nebelscheinwerfer werden m.E. nicht mehr nachgerüstet.
Zukünftig würde ich mir auch in jedem Lernfeld, wo es natürlich passt, eine Parallelsituation aus dem Nutzkraftwagenbereich wünschen (z.B. Lernfeld 13 Split-Range-Getriebe oder Lernfeld 11 Flottenmanagement ...). Vielleicht gibt es ja zeitnah Überlegungen, für die Lernfelder 9-14 ein separates Arbeitsblattbuch speziell für Nkw zu erstellen.
Ebenso würde ich mir wüschen, zeitnah die Lernfelder 5-8 und eben 9-14 anzupassen und das neue Design aus Lernfeld 1-4 zu übernehmen.
Vielen Dank dennoch für die Bereitstellung der Arbeitsmittel. Ich nutze nur noch die europathek-Lehrmittel!
Viele Grüße und eine schöne Adventszeit!
Bücher für Steuerrecht und Ausbildung dieser.
Das wichtigste zuerst: Lesen lernen! Schreiben lernen!
ein Unternehmen, das nicht einmal die § richtig zitieren kann sollte sich schämen sich damit zu brüsten, das Falsche Angaben gemacht werden.
Vom Rechnen im Rechnungswesen mal zu schweigen.
Hier gibt es KEINE Entschuldigung. Dabei geht es um Gesetzestexte, die, wenn sie schon niedergeschrieben werden, für zwecke der Weitergabe und Ausbildung, sollten schon richtig zitiert werden, wenn schon angaben zur Herkunft und Gültigkeit angegeben werden.
Hier in den Bildern eindeutig zu lesen. Etwaig heist es "kann", niedergeschrieben ist "sind"..... völlig falsche Angaben, die schon seit Jahren nicht mehr aktuell sind. Die Fußnoten sagen, das die: §10(1)S.1 Betrag geänd. durch G v. 20.02.2013. Das würde ja heißen, dass hier, seit mehr als 8 Jahren völlig falsche Tatsachen wiedergegeben werden.
Wer nicht mal lesen kann, sollte doch das Büche schreiben dringend unterlassen.
Keine ausreichende Kompetenz bei einer telefonischen Anfrage.
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einfache Benutzeroberfläche
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Anfang Januar 23 bestellt. Heute ist der 23.01.23 und Buch ist immer noch nicht da.
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Antwort von europa-lehrmittel.de
vor 12 Tagen
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