Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe mein Problem bereits via Mail an info@carparts-online.de gerichtet, aber keine Antwort erhalten.
Der Heckspoiler mit der Artikelnummer 39993SET wurde wie erwartet geliefert - vielen Dank dafür.
Allerdings ist mir direkt aufgefallen, dass der beigelieferte Sticker mit Bezug zum Unternehmen, Ausführung und KBA Referenznummer recht leicht zu entwenden ist (Diebstahl), sobald er angebracht wurde.
Außerdem bin ich mir nicht sicher, ob dieser Aufkleber auch längeren Witterungsbedingungen oder Autowäschen auf Dauer standhalten kann.
Wäre es möglich, dass Sie diesen Aufkleber mehrfach an meine Adresse schicken, sodass ich ihn erneut anbringen kann im Falle der o.g. Umstände?
Ferner ist mir aufgefallen, dass in der beigelegten ABE meine Typengenehmigung nicht aufgeführt ist. Laut der Beschreibung ist dieser Spoiler für CLA C117 13-19 Modelle angefertigt worden.
Konkret wurde in der ABE folgende Typengenehmigung angegeben: e1*2007/46*0470.. (Die Fassung ist vom 03.2022)
In meinem Fahrzeugschein (Baujahr 2013) ist die e1*2001/116*0470.. aufgeführt, weshalb ich eine Einzelabnahme nach Paragraph §21 durchführen lassen muss. Dies wird vermutlich auch funktionieren, aber ist trotzdem ärgerlich, kostet Zeit und ist teuer, da ich den Spoiler unter einer falschen Produktbeschreibung Ihrerseits erworben habe.
Ich habe daraufhin einen amtlich anerkannten Sachverständigen der DEKRA konsultiert. Seinem Wortlaut nach beschrieb er das Problem folgendermaßen:
"Es gibt die BE e1*2007/46*0470 nicht für Mercedes. Möglicherweise handelt es sich um einen Schreibfehler? Es gibt nur Ihre also 2001/116*0470."
Auch im System der Werkstatt für die Montage wurde die Typengenehmigung nicht aufgeführt. Besteht hier wirklich ein Schreibfehler in der beigefügten ABE (KBA 31828*00) für die CLA C117, 245G Modelle?
Falls ja, wäre es sinnvoll eine neue Fassung der ABE herauszugeben, um solche Situationen in Zukunft zu vermeiden. Der Spoiler passt auf meine Typengenehmigung einwandfrei, aber wird nicht in der beigelieferten ABE erwähnt.
Ich bitte wiederholt um Stellungnahme Ihrerseits!
Viele Grüße
Henryk Speier
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