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Lohnsteuer-kompakt.de
Bewertungen:

3.166 Bewertungen in den letzten 12 Monaten35.413 Bewertungen insgesamt  

4,69
Sehr gut

Gütesiegel
Gültig

mit Käuferschutz
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Relevanteste positive Bewertung

10.12.2023
 Verifizierte Bewertung
Wirklich empfehlenswerte Software Ich nutze die Software schon seit Jahren und die Eingabe ist einfach und strukturiert erklärt. Man muss lediglich alle erforderlichen Dokumente zur Hand haben und dann ist die Erklärung in Null Komma Nichts erledigt. Die resultierenden Werte, haben bei mir bislang bis auf + /- 5€ immer gestimmt. Man bekommt auch sehr hilfreiche Tipps und Verbesserungsvorschläge, bevor man die Steuererklärung abschicken kann. Meine Arbeitskollegen nutzen die Software nun auch und sind ebenfalls begeistert. Preis - Leistung ist einfach sehr gut, mehr kann man dazu nicht sagen!

Relevanteste negative Bewertung

28.06.2023
 Verifizierte Bewertung
Mit Lohnsteuer kompakt bin ich total zufrieden, aber die Kommunikation in Sachen Übermittlung zum Finanzamt ist katastrophal. Ich bin extra deswegen von Elster weg, weil die Sicherheit der Sicherheit mit "Passwort" dort und "ID" da so dermaßen nervt und Wartezeiten, bis man weitermachen kann. Vielleicht kann hier Lohnsteuer kompakt noch Vereinfachungen vornehmen. Dieses Jahr hab ich es nach fast 5 Monaten hinbekommen. Ob es nächstes Jahr klappt??? Rückfragen bei Lohnsteuer kompakt waren auch nicht hilfreich
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Bewertungen für Lohnsteuer-kompakt.de

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(2350)
(83)
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27.11.2023
 Verifizierte Bewertung
Es ist nicht eindeutig, was wichtig ist, um eine Steuerersparnis zu erreichen. Keine Erleichterung in der Deutung von fachlichen Begriffen. Die Erklärtexte sind keine Hilfe
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Antwort von Lohnsteuer-kompakt.de
28.11.2023
Vielen Dank für Ihr Feedback. Es tut uns leid zu hören, dass Sie nicht ganz zufrieden waren. Wir verstehen, dass Steuerthemen oft komplex sein können, und wir arbeiten ständig daran, unsere Erklärungen und Benutzerführung zu verbessern. Unter "Tipps & Tricks zum Steuern sparen" finden Sie aktuelle Steuertipps, die auf Ihren Steuerfall abgestimmt sind und Ihnen dabei helfen bei ihrer Steuererklärung noch mehr zu sparen. Wenn Sie spezifische Fragen zur Benutzung unserer Anwendung haben, steht Ihnen unser Kundenservice unter hilfe@lohnsteuer-kompakt.de gerne zur Verfügung. Viele Grüße, Lohnsteuer-kompakt-Team
16.10.2023
 Verifizierte Bewertung
Letztes Jahr war es anders. Anders besser/noch einfacher. Evtl muss ich mich auch nur dran gewöhnen.
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RE
Roland E.
Leipzig
16.02.2024
 Verifizierte Bewertung
Für mich als 81 jähriger schwer zu erstellen !
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Antwort von Lohnsteuer-kompakt.de
16.02.2024
Vielen Dank für Ihre Bewertung bezüglich der Erstellung Ihrer Steuererklärung mit unserer Anwendung. Es tut uns aufrichtig leid zu hören, dass Sie Schwierigkeiten hatten. Wir verstehen, dass die Nutzung unserer Anwendung für Sie als 81-Jähriger eine Herausforderung darstellen kann. Wenn Sie spezifische Fragen zur Benutzung unserer Anwendung haben, steht Ihnen unser Kundenservice unter hilfe@lohnsteuer-kompakt.de gerne zur Verfügung. Wir sind hier, um Ihnen zu helfen und sicherzustellen, dass Sie die bestmögliche Unterstützung erhalten. Viel Grüße, Lohnsteuer-kompakt Team
30.06.2023
 Verifizierte Bewertung
Bei Datenübernahme ist es sehr unübersichtlich Korrekturen bzw. Änderungen auszuführen wenn die Blöcke sich nicht direkt bei der Eingabe ändern lassen.... ( z.b.Entfernung pflegepauschale nach Todesfall) Querverweise oder Infos wo man hin muss zum Löschen wären hilfreich.....
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SB
22.01.2024
 Verifizierte Bewertung
Es ist leider fast nicht erkennbar für wen ich gerade etwas bearbeite für mich oder meinen Ehemann. Des weiteren steht dann bei Ehemann mein Name, also der Name der Frau und andersherum. das ist echt sehr nervenaufreibend und zeitaufwendig.
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Antwort von Lohnsteuer-kompakt.de
23.01.2024
Vielen Dank für Ihr Feedback. Es tut uns leid zu hören, dass Sie Schwierigkeiten mit Ihrer Steuererklärung hatten. Wir freuen uns jedoch mitzuteilen, dass Sie die Steuererklärung für das Jahr 2023 erfolgreich am 22.01.2024 an das Finanzamt übermittelt haben. Falls Sie spezifische Fragen zur Benutzung unserer Anwendung haben, steht Ihnen unser Kundenservice unter hilfe@lohnsteuer-kompakt.de gerne zur Verfügung. Unsere Kundenservicemitarbeiter beantworten Ihnen gerne alle Fragen zur Nutzung unserer Anwendung und unterstützen Sie bei eventuellen Unklarheiten.
27.08.2023
 Verifizierte Bewertung

Falsche Rückerstattungsvorhersage

Die Vorhersage der Rückerstattung weicht seit über drei Jahren enorm ab von der ttasächlichen Rückerstattung. Ausfüllen der Formulare führt zu Widerspüchen,die erst an Schluss mit kryptischen Fehlermeldungen aufgedeckt werden .
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Antwort von Lohnsteuer-kompakt.de
29.08.2023
Es tut uns Leid, dass Sie unzufrieden mit der Berechnung Ihrer Steuererstattung sind. Lohnsteuer-kompakt ermittelt die Steuerschuld basierend auf den von Ihnen eingegebenen Daten und orientiert sich dabei mit größter Sorgfalt an den geltenden Einkommensteuergesetzen und den darin enthaltenen Berechnungsvorschriften. Abweichungen bei der Berechnung der Steuerschuld können verschiedene Gründe haben. Ein möglicher Grund könnte sein, dass das Finanzamt bestimmte von Ihnen angegebene Ausgaben nicht anerkannt hat. Aus Ihrem Benutzerkonto entnehmen wir, dass das Finanzamt die Höhe der von Ihnen angegebenen Altersvorsorgeaufwendungen um die Hälfte reduziert hat. Dies könnte darauf hindeuten, dass Sie diese Aufwendungen in der Steuererklärung doppelt erfasst haben. Während des Ausfüllens der Steuererklärung werden Hinweise und Fehlermeldungen angezeigt, um die korrekte Dateneingabe zu unterstützen.
03.11.2023
 Verifizierte Bewertung
Ich habe mit Mühe und Not erreicht, dass der Bescheid an das FA übermittelt wurde. Dabei nahm ich einen Fehler in Kauf, da ich nicht wusste, wie ich die Betriebsrente, die unterschiedlich besteuert wird eintragen muss
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Antwort von Lohnsteuer-kompakt.de
06.11.2023
Vielen Dank für Ihr Feedback. Es tut uns leid zu hören, dass Sie Schwierigkeiten mit unserer Anwendung hatten. Sie haben Ihre Steuererklärung 2022 erfolgreich am 03.11.2023, um 21:37:49 Uhr an das Finanzamt übermittelt. Wenn Sie spezifische Fragen zur Benutzung unserer Anwendung haben, steht Ihnen unser Kundenservice unter hilfe@lonsteuer-kompakt.de gerne zur Verfügung. Wir sind hier, um Ihnen zu helfen und sicherzustellen, dass Sie die bestmögliche Unterstützung erhalten. Mit besten Grüßen, SteuerGo Team
JB
Joachim B.
Bad Schussenried
01.07.2023
 Verifizierte Bewertung
kein telefonischer Kontakt möglich. Auf E-mail wird nicht geantwortet. Umständliche Menueführung. Die Software war vor ca. 10 Jahren deutlich besser. Werde mich nach einer anderen Steuersoftware umschauen.
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14.10.2023
 Verifizierte Bewertung
Ich hätte gern meine PDF Dokumente mit Hochgeladen. Jetzt habe ich Sie über Elster hochgeladen. Entweder habe ich was nicht verstanden oder es ging wirklich nicht. M.f.G Daniel Hein
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Antwort von Lohnsteuer-kompakt.de
16.10.2023
Guten Tag, Herr Hein. Nach der Abgabe der Steuererklärung haben Sie mit Lohnsteuer-kompakt die Möglichkeit zur Nachreichung digitaler Anlagen an die Finanzverwaltung .Klicken Sie links oben in der Navigation auf "Meine Steuererklärung 2022 ". Dort finden Sie im mittleren Monitorbereich unterhalb von "4 Steuererklärung abgeben" den grünen Button "Unterlagen an das Finanzamt senden". Für weitere Fragen steht Ihnen unser Kundenservice gern unter: hilfe@lohnsteuer-kompakt.de zur Verfügung. Schöne Grüße, Lohnsteuer-kompakt.de
02.08.2023
 Verifizierte Bewertung
Es werden Fehlermeldungen beim Übertrag der Lohnsteuerbescheinigung angezeigt. Eine Aufführung von möglichen Gründen für Abweichungen wäre gut. Das System ist manchmal sehr langsam.
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TM
Thomas M.
Stralsund
01.10.2023
 Verifizierte Bewertung
Die Endberechnung hat nie Übereingestimmt. Er zeigte mir immer eine Rückzahlung an, entgegengesetzt musste ich immer die Summe ans Finanzamt zurück zahlen. Also kein Guthaben.
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FC
Frank C.
Frankenberg
02.10.2023
 Verifizierte Bewertung
Programmteile logischer zusammen stellen. Am Anfang des Programms bereits Vorauswahl welche Teile / Seiten nicht benötigt werden. Erläuterungen am Seitenrand sind gut.
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MW
Marion W.
Rödinghausen
26.08.2023
 Verifizierte Bewertung
Programm ist gut, aber die Berechnung der Steuer stimmt nicht. Die Witwenrente wird z. B. nicht voll versteuert
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Antwort von Lohnsteuer-kompakt.de
30.08.2023
Vielen Dank für Ihr Feedback. Die Einkünfte aus Versorgungsbezügen sind in voller Höhe steuerpflichtig und unterliegen damit der Lohnsteuer. Abgemildert wird die steuerliche Belastung durch den Versorgungsfreibetrag und den Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag. Sie erhalten in diesem Fall eine Lohnsteuerbescheinigung von dem ehemaligen Arbeitgeber. Auf Ihrer Lohnsteuerbescheinigung sollten Versorgungsbezüge ausgewiesen sein. Die Versorgungsbezüge geben Sie bitte im Feld "8. in 3. enthaltene Versorgungsbezüge" an. Für eine korrekte Berechnung müssen Sie dann zusätzlich folgende Zeilen auf dieser Seite ausfüllen: 29. Bemessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetrag 30. Kalenderjahr des Versorgungsbeginns Bei Fragen hilft Ihnen unser Kundenservice gerne weiter: hilfe@lohnsteuer-kompakt.de.
EW
Elmar W.
Duisburg
20.08.2023
 Verifizierte Bewertung
Es findet sich kein Hinweis darauf, dass eine schriftliche Abgabe der Steuererklärung nicht mehr notwendig ist
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Antwort von Lohnsteuer-kompakt.de
21.08.2023
Vielen Dank für Ihre Bewertung. Bei der Online-Abgabe der Steuererklärung mit Identifikation ist tatsächlich der zusätzliche Postversand der Steuererklärung nicht mehr notwendig. Dies ist in unseren Informationen unter dem Punkt "Online-Abgabe mit Identifikation" vermerkt, wo ausdrücklich steht: "Der zusätzliche Postversand der Steuererklärung entfällt." Es tut uns Leid, dass diese Information für Sie nicht sofort erkennbar war. Bei Fragen hilft Ihnen unser Kundenservice gerne weiter: hilfe@lohnsteuer-kompakt.de
HK
Heide K.
Petershagen
07.11.2023
 Verifizierte Bewertung
Fragen sind oft unverständlich. M an versteht nicht immer was gemeint ist. Interpretiert die dann falsch.
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Antwort von Lohnsteuer-kompakt.de
07.11.2023
Vielen Dank für Ihr Feedback. Wir verstehen, dass Steuerfragen oft komplex sein können, und wir arbeiten ständig daran, unsere Erklärungen und Benutzerführung zu verbessern. Wenn Sie spezifische Fragen zur Benutzung unserer Anwendung haben, steht Ihnen unser Kundenservice unter hilfe@lohnsteuer-kompakt.de gerne zur Verfügung. Mit besten Grüßen, Lohnsteuer-kompakt.de
15.11.2023
 Verifizierte Bewertung
Es könnte mehr und besser erklärt werden. Das Abgabeprozedere könnte auch etwas besser erleutert werden
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Antwort von Lohnsteuer-kompakt.de
15.11.2023
Vielen Dank für Ihr Feedback. Es tut uns leid zu hören, dass Sie nicht ganz zufrieden mit unserer Steuer-Software waren. Wir verstehen, dass Steuerfragen oft komplex sein können, und wir arbeiten ständig daran, unsere Erklärungen und Benutzerführung zu verbessern. Wenn Sie spezifische Fragen zur Benutzung unserer Anwendung haben, steht Ihnen unser Kundenservice unter hilfe@lonsteuer-kompakt.de gerne zur Verfügung. Wir sind hier, um Ihnen zu helfen und sicherzustellen, dass Sie die bestmögliche Unterstützung erhalten. Mit besten Grüßen, Lohnsteuer-kompakt Team
11.09.2023
 Verifizierte Bewertung
Das eingeben von besonderen Dingen zB. Verpflegungsmehraufwand… ist nicht. Gut zu finden
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Antwort von Lohnsteuer-kompakt.de
12.09.2023
Vielen Dank für Ihr Feedback. Es tut uns leid zu hören, dass die Eingabe bestimmter Informationen, wie z.B. Verpflegungsmehraufwand, nicht sofort ersichtlich war. Gerne unterstützt Sie unser Kundenservice dabei, Ihnen Schritt für Schritt bei der Eingabe zu helfen. Bei weiteren Fragen zur Nutzung unserer Anwendung können Sie sich jederzeit an unser Support-Team unter hilfe@lohnsteuer-kompakt.de wenden.
05.07.2023
 Verifizierte Bewertung
Viel zu kompliziert und es dauert ewig. Die Erstattung stimmt auch nicht
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EM
Ewald M.
Brockel
03.02.2024
 Verifizierte Bewertung
Ich bekomme immer weniger Geld zurück als von Ihnen errechnet
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Antwort von Lohnsteuer-kompakt.de
05.02.2024
Vielen Dank für die Bewertung. Lohnsteuer kompakt ermittelt die Steuerschuld aufgrund der eingegebenen Daten anhand der geltenden Einkommensteuergesetze und der darin enthaltenen Berechnungsvorschriften mit größter Sorgfalt. Die Feststellung der zu entrichtenden Steuerschuld und eine eventuell daraus resultierende Steuererstattung bzw. Steuernachzahlung erfolgt ausschließlich durch das zuständige Finanzamt. Da unser Programm davon ausgeht, dass die Daten, die Sie eingeben, auch vom Finanzamt akzeptiert werden, beruht auch die Berechnung der voraussichtlichen Steuererstattung auf Ihren Eingaben. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Kontaktieren Sie einfach unseren Kundenservice unter hilfe@lohnsteuer-kompakt.de.
31.07.2023
 Verifizierte Bewertung
Manchmal sind die Fragen nicht so gut erklärt.
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