Wirklich empfehlenswerte Software
Ich nutze die Software schon seit Jahren und die Eingabe ist einfach und strukturiert erklärt. Man muss lediglich alle erforderlichen Dokumente zur Hand haben und dann ist die Erklärung in Null Komma Nichts erledigt. Die resultierenden Werte, haben bei mir bislang bis auf + /- 5€ immer gestimmt.
Man bekommt auch sehr hilfreiche Tipps und Verbesserungsvorschläge, bevor man die Steuererklärung abschicken kann.
Meine Arbeitskollegen nutzen die Software nun auch und sind ebenfalls begeistert.
Preis - Leistung ist einfach sehr gut, mehr kann man dazu nicht sagen!
Mit Lohnsteuer kompakt bin ich total zufrieden, aber die Kommunikation in Sachen Übermittlung zum Finanzamt ist katastrophal. Ich bin extra deswegen von Elster weg, weil die Sicherheit der Sicherheit mit "Passwort" dort und "ID" da so dermaßen nervt und Wartezeiten, bis man weitermachen kann.
Vielleicht kann hier Lohnsteuer kompakt noch Vereinfachungen vornehmen.
Dieses Jahr hab ich es nach fast 5 Monaten hinbekommen. Ob es nächstes Jahr klappt??? Rückfragen bei Lohnsteuer kompakt waren auch nicht hilfreich
Programmteile logischer zusammen stellen. Am Anfang des Programms bereits Vorauswahl welche Teile / Seiten nicht benötigt werden. Erläuterungen am Seitenrand sind gut.
Programm ist gut, aber die Berechnung der Steuer stimmt nicht. Die Witwenrente wird z. B. nicht voll versteuert
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Antwort von Lohnsteuer-kompakt.de
30.08.2023
Vielen Dank für Ihr Feedback.
Die Einkünfte aus Versorgungsbezügen sind in voller Höhe steuerpflichtig und unterliegen damit der Lohnsteuer. Abgemildert wird die steuerliche Belastung durch den Versorgungsfreibetrag und den Zuschlag zum Versorgungsfreibetrag. Sie erhalten in diesem Fall eine Lohnsteuerbescheinigung von dem ehemaligen Arbeitgeber.
Auf Ihrer Lohnsteuerbescheinigung sollten Versorgungsbezüge ausgewiesen sein. Die Versorgungsbezüge geben Sie bitte im Feld "8. in 3. enthaltene Versorgungsbezüge" an.
Für eine korrekte Berechnung müssen Sie dann zusätzlich folgende Zeilen auf dieser Seite ausfüllen:
29. Bemessungsgrundlage für den Versorgungsfreibetrag
30. Kalenderjahr des Versorgungsbeginns
Bei Fragen hilft Ihnen unser Kundenservice gerne weiter: hilfe@lohnsteuer-kompakt.de.
Es findet sich kein Hinweis darauf, dass eine schriftliche Abgabe der Steuererklärung nicht mehr notwendig ist
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Antwort von Lohnsteuer-kompakt.de
21.08.2023
Vielen Dank für Ihre Bewertung. Bei der Online-Abgabe der Steuererklärung mit Identifikation ist tatsächlich der zusätzliche Postversand der Steuererklärung nicht mehr notwendig. Dies ist in unseren Informationen unter dem Punkt "Online-Abgabe mit Identifikation" vermerkt, wo ausdrücklich steht: "Der zusätzliche Postversand der Steuererklärung entfällt."
Es tut uns Leid, dass diese Information für Sie nicht sofort erkennbar war.
Bei Fragen hilft Ihnen unser Kundenservice gerne weiter: hilfe@lohnsteuer-kompakt.de
Fragen sind oft unverständlich. M an versteht nicht immer was gemeint ist. Interpretiert die dann falsch.
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Antwort von Lohnsteuer-kompakt.de
07.11.2023
Vielen Dank für Ihr Feedback.
Wir verstehen, dass Steuerfragen oft komplex sein können, und wir arbeiten ständig daran, unsere Erklärungen und Benutzerführung zu verbessern.
Wenn Sie spezifische Fragen zur Benutzung unserer Anwendung haben, steht Ihnen unser Kundenservice unter hilfe@lohnsteuer-kompakt.de gerne zur Verfügung.
Mit besten Grüßen, Lohnsteuer-kompakt.de
15.11.2023
Verifizierte Bewertung
Es könnte mehr und besser erklärt werden. Das Abgabeprozedere könnte auch etwas besser erleutert werden
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Antwort von Lohnsteuer-kompakt.de
15.11.2023
Vielen Dank für Ihr Feedback. Es tut uns leid zu hören, dass Sie nicht ganz zufrieden mit unserer Steuer-Software waren. Wir verstehen, dass Steuerfragen oft komplex sein können, und wir arbeiten ständig daran, unsere Erklärungen und Benutzerführung zu verbessern.
Wenn Sie spezifische Fragen zur Benutzung unserer Anwendung haben, steht Ihnen unser Kundenservice unter hilfe@lonsteuer-kompakt.de gerne zur Verfügung. Wir sind hier, um Ihnen zu helfen und sicherzustellen, dass Sie die bestmögliche Unterstützung erhalten.
Mit besten Grüßen, Lohnsteuer-kompakt Team
11.09.2023
Verifizierte Bewertung
Das eingeben von besonderen Dingen zB. Verpflegungsmehraufwand… ist nicht. Gut zu finden
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Antwort von Lohnsteuer-kompakt.de
12.09.2023
Vielen Dank für Ihr Feedback. Es tut uns leid zu hören, dass die Eingabe bestimmter Informationen, wie z.B. Verpflegungsmehraufwand, nicht sofort ersichtlich war. Gerne unterstützt Sie unser Kundenservice dabei, Ihnen Schritt für Schritt bei der Eingabe zu helfen. Bei weiteren Fragen zur Nutzung unserer Anwendung können Sie sich jederzeit an unser Support-Team unter hilfe@lohnsteuer-kompakt.de wenden.
02.05.2023
Verifizierte Bewertung
Telefonisch kann man keinen erreichen und auf E-Mail wird auch nicht geantwortet.
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05.07.2023
Verifizierte Bewertung
Viel zu kompliziert und es dauert ewig. Die Erstattung stimmt auch nicht
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13.05.2023
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