Sie verkaufen Artikel im Onlineshop welche sie nicht liefern können. Sie haben zwar den Betrag sofort zurückbezahlt, haben den Artikel aber nicht sofort aus dem Katalog entfernt, obwohl sie uns versicherten, dass dieser nicht mehr hergestellt wird. Das Ganze hat uns Aufwand verursacht, welchen wir nicht vergütet bekommen. Deshalb in diesem Fall knapp befriedigend.
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