Habe im hybrid-smartwatch-Shop an einem Donnerstag eine Uhr gekauft. Im Shop angegebene Lieferzeit 1-2 Werktage. Das heißt Lieferung, also Ankunft bei mir spätestens am Samstag. Die Sendung wurde aber überhaupt erst am darauffolgenden Dienstag, also am vierten Werktag nach Bestellung an den Paketdienstleister übergeben. In der Bestellbestätigung vom 30.03.2023 steht: Express (Lieferung in 1 bis 2 Werktagen)
An meiner Lieferadresse wurde am Mittwoch eine Annahme abgelehnt, da die Verpackung stark beschädigt war. Die zustellende Person hat das Paket sodann in einer Filiale des Paketdienstleisters zur Abholung durch mich persönlich abgegeben. Das war bereits der fünfte Tag nach Bestellung. Zugesagt war jedoch die Lieferung spätestens am zweiten Werktag nach Bestellung. Shopbetreiber sind verpflichtet den Tag der spätesten Lieferung anzugeben. Am Donnerstag habe ich das Paket dort in Augenschein genommen. Der labberige Karton war erheblich beschädigt und zusätzlich mit einem großen Loch versehen. Der Filialleiter sagte mir, dass das Paket nicht den AGB des Paketdienstleisters entspräche. Es hätte gar nicht in die Zustellung gedurft. Da unklar war, ob sich die Uhr noch in dem Paket befand oder nicht, habe ich die Annahme verweigert. Eine ordentlich verpackte Ersatzlieferung wurde vor Eintreffen der Rücksendung abgelehnt. Da ich das zerstörte Paket nie in meinen Händen hatte und es daher auch unerheblich war ob das Paket, ganz gleich ob mit oder ohne Inhalt, wieder beim Absender ankommt oder nicht, war ich damit nicht einverstanden. Daher habe ich den Kaufvertrag am 12.04.2023 widerrufen. Da das Paket erst nach einer Nachverpackung durch den Paketdienstleister überhaupt wieder transportfähig wurde, dauerte die Rücksendung bis Montag, 17.04.2023 (Bestellung vom 30.03.2023). An diesem Tag erfolgte auch die Rückerstattung.
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