Dark Patterns: wie wir gelenkt werden
Dark Patterns lenken Klicks, Käufe und Zustimmungen. Der Beitrag zeigt typische Muster und welche Rechte Verbraucher haben und was die EU plant.
Kennst du das? Du willst nur kurz deine E-Mails checken – und schon stapeln sich Werbe-Mails im Postfach. Aber ist das überhaupt erlaubt? Die wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit von E-Mail-Werbung ist in § 7 Abs. 2 Nr. 3 UWG geregelt: Für werbliche E-Mails muss dein ausdrückliches Einverständnis vorliegen. Es gibt aber ein paar Ausnahmen.
Bestellst du etwas in einem Online-Shop, bekommst du eine Bestellbestätigung. Diese ist gesetzlich vorgesehen und zählt nicht als Werbung. Anders sieht es aus, wenn der Shop regelmäßig Mails mit Angeboten schickt – das ist eindeutig Werbung.
Übrigens: Auch Meinungsumfragen oder Signaturen mit Produktvorschlägen können als E-Mail-Werbung gelten.
Erhältst du regelmäßig Werbe-Mails, prüfe, ob du vielleicht bei einer Bestellung eine Einwilligung erteilt hast – zum Beispiel durch eine Newsletter-Anmeldung. Scroll ans Ende der Mail: Alle Werbetreibenden müssen eine „Abmelden“-Funktion anbieten. Der Widerruf muss genauso einfach sein wie die Anmeldung. So entscheidest du selbst, ob du weiterhin Werbung oder Newsletter erhalten möchtest.
Rechtlich unterscheiden sich unaufgeforderte Werbe-Mails kaum von Spam. Entscheidend ist, ob du als Empfänger*in der Nutzung deiner E-Mail-Adresse zu Werbezwecken ausdrücklich zugestimmt hast oder nicht.
Beim sogenannten Permission-Marketing liegt diese Zustimmung vor:
Wichtig: Auch formal „erlaubte“ Werbung kann in der Praxis wie Spam wirken. Zu häufige Newsletter, unklare Betreffzeilen oder komplett irrelevante Inhalte können als unzulässige Belästigung eingestuft werden – selbst wenn du ursprünglich zugestimmt hast. Beispiel: Du meldest dich für Auto-News an, bekommst aber plötzlich regelmäßig Werbung für Fahrräder oder völlig branchenfremde Produkte. In solchen Fällen solltest du den Abmelde-Link nutzen oder der Nutzung deiner Daten für Werbezwecke widersprechen.
Oft enthalten solche Mails Viren, Trojaner oder führen auf gefälschte Websites (Phishing), die Zugangsdaten oder Zahlungsinformationen abgreifen wollen. Öffne daher keine Links oder Anhänge aus unbekannten oder verdächtigen Quellen, prüfe die Absenderadresse genau und sei bei ungewöhnlichen Betreffzeilen besonders misstrauisch. Mehr dazu, wie du dich konkret schützen kannst, erfährst du im Beitrag „So schützt du dich vor Spam-Mails“.
Grundsätzlich ist Werbung per E-Mail erlaubt, wenn du zugestimmt hast – meist durch Newsletter-Anmeldung. Viele Shops bieten Auswahlmöglichkeiten, damit du nur relevante Inhalte bekommst.
Es gibt aber eine Ausnahme: Bestandskundenwerbung (§ 7 Abs. 2 Nr.3 UWG). Unter bestimmten Voraussetzungen darf ein Unternehmen Werbung ohne vorherige Zustimmung schicken:
Unternehmen dürfen dabei keine Tricks anwenden. Typische Beispiele sind:
Die Rechte von Verbraucher*innen wurden gestärkt – und E-Mail-Anbieter bieten viele Möglichkeiten:
Dark Patterns lenken Klicks, Käufe und Zustimmungen. Der Beitrag zeigt typische Muster und welche Rechte Verbraucher haben und was die EU plant.
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