Inhaltsverzeichnis
- Warum der Privatverkauf auch Verkäufer*innen in die Pflicht nimmt
- Update 2023: Achtung Steuer!
- Gewährleistung bei Gebrauchtwaren online: Die Ausschlussklausel macht den Unterschied
- Garantie bei Gebrauchtwaren online: Ist diese auf die Kundschaft übertragbar?
- 3 Tipps, die Ihnen bei der Durchsetzung Ihres Garantieeinspruchs helfen
Das Internet ist ein riesiger Trödelmarkt und der Handel mit gebrauchten Produkten boomt. Die Vorteile liegen auf der Hand: Als Verkäufer*in bringen Sie ihre nicht mehr benötigte Elektroartikel, Möbel oder Ihren Pkw an den Mann oder die Frau. Aus Käufersicht locken in erster Linie günstige Preise. Kurzum: Der Kauf von Gebrauchtwaren online ist nicht nur nachhaltig, sondern eine Win-Win-Situation für beide Seiten.
Doch wo Licht ist, ist auch Schatten. Denn wie sieht es mit der Gewährleistung im Schadensfall aus? Ist eine bestehende Herstellergarantie für ein Produkt übertragbar? Wir zeigen Ihnen, worauf Sie beim Kauf gebrauchter Waren achten müssen.
Warum der Privatverkauf auch Verkäufer*innen in die Pflicht nimmt
Ohne Frage tummeln sich unter Privatverkäufer*innen auch schwarze Schafe, die defekte Ware als einwandfrei verkaufen oder die Ware erst gar nicht losschicken. Dabei verweisen Sie in Ihren Angeboten gerne darauf, dass es sich um einen Privatverkauf handele und eine Garantie, Gewährleistung, Rücknahme oder Umtausch ausgeschlossen sei.
Um es vorweg zu nehmen: Bei der Gewährleistung und Garantie handelt es sich um zwei verschiedene Sachverhalte. Zunächst einmal ist die Garantie eine freiwillige Dienstleistung des Händlers, Herstellers oder eines Dritten. Sie umfasst ein Funktionsversprechen über einen bestimmten Zeitraum und besteht aus einem zusätzlich zum Kaufvertrag abgeschlossen Garantievertrag Da es sich bei einer Garantie grundsätzlich um ein freiwilliges Versprechen handelt, sollte ein*e Verkäufer*in sogar eher darauf verzichten sie in einem Privatverkauf anzubieten.
Update 2023: Achtung Steuer!
Menschen, die regelmäßig gebrauchte oder selbstgemachte Gegenstände auf Online-Marktplätzen wie Ebay, Etsy oder Vinted verkaufen müssen nun ihre Verkäufe genauer im Auge behalten. Das neue „Plattformen-Steuertransparenzgesetz (PStTG)“ soll seit Januar 2023 für mehr Steuergerechtigkeit sorgen. Seit Jahresbeginn sind Plattformen verpflichtet, Informationen wie die Höhe der Vergütung, die Adresse und Steuernummer ihrer Kund*innen ans Finanzamt zu übermitteln.
Wickelt jemand mehr als 30 Transaktionen pro Jahr ab oder erzielt damit mehr als 2.000 Euro Einkommen, müssen die Plattformbetreiber die entsprechenden Daten an die Finanzbehörden weitergeben. Im Falle von Gewinnen von mehr als 600 € pro Jahr müssen diese als „sonstige Einkünfte“ in der Steuererklärung angegeben werden.
Gewährleistung bei Gebrauchtwaren online: Die Ausschlussklausel macht den Unterschied
Anders sieht es bei der Gewährleistung aus. Zum Zeitpunkt des Kaufs steht auch der oder die Privatverkäufer*in dafür ein, dass er die Ware ohne Mängel an Sie veräußert.
Hier kommt es auf die Formulierung der Ausschlussklausel an, ob Sie Forderungen stellen können, falls die gebrauchte Waschmaschine bereits nach kurzer Zeit den Geist aufgibt.
So schließt die häufig anzutreffende Klausel „Gekauft wie gesehen“, Ihren Anspruch auf Gewährleistung gegenüber eine*m Privatverkäufer*in nicht aus. Denn vom Ausschluss umfasst sind in diesem Fall nur offensichtliche Mängel. Etwa oberflächliche Schäden wie Kratzer oder Beulen. Akzeptiert haben Sie bei der Begutachtung der Ware schließlich nur den äußeren, optischen Zustand. Andere mögliche Defekte sind durch diese Klausel nicht abgedeckt und Ihr Gewährleistungsanspruch bleibt bestehen.
Anders sieht es bei einer Klausel aus, die folgendermaßen formuliert wurde: „Gekauft wie gesehen/besichtigt unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung“. Hierbei handelt es sich um einen umfassende Ausschluss-Klausel, die von allen Gewährleistungsansprüchen entbindet. Voraussetzung ist allerdings, dass der Gewährleistungsausschluss zwischen den Parteien individualvertraglich geregelt wurde.
Hinfällig wird der Haftungsausschluss dann, wenn Sie nachweisen können, dass er einen Mangel „arglistig verschwiegen“ hat (§444 BGB). Zum Beispiel, wenn, er Ihnen den gebrauchten Pkw als unfallfrei verkauft, Sie nach dem Kauf aber eindeutige Hinweise feststellen, die auf eine frühere Reparatur hindeuten. Die Crux an der Sache ist allerdings: Sie müssen den Verkäufer*innen nachweisen, dass er den Mangel bewusst verschleiert hat, wenn Sie eine Rückerstattung oder eine Kaufpreisnachlass einfordern wollen.
Hinweis: Normalerweise beträgt die Gewährleistungsfrist nach §439 BGB 24 Monate, kann bei Gebrauchtwaren aber durch eine AGB oder vertragliche Vereinbarung zwischen den Geschäftspartnern reduziert werden.
Garantie bei Gebrauchtwaren online: Ist diese auf die Kundschaft übertragbar?
Sofern die von Ihnen gekaufte Ware eine Restgarantie beinhaltet, kann diese auf Sie übertragbar und somit weiterhin gültig sein. Ihr Recht auf eine Reparatur oder ein Ersatz ist bei einem Defekt innerhalb des eingeräumten Garantiezeitraums möglich. Die Voraussetzungen dafür, dass Sie die Garantie des Herstellers in Anspruch nehmen können:
- Die Garantie des Herstellers ist nur an das Produkt gebunden
- Der Defekt fällt unter die Garantiebestimmungen des Herstellers
3 Tipps, die Ihnen bei der Durchsetzung Ihres Garantieeinspruchs helfen
- Lassen Sie sich immer den originalen Rechnungsbeleg aushändigen, wenn Sie gebrauchte Ware kaufen
- Bitten Sie Verkäufer*innen Ihnen sämtliche Unterlagen und – falls vorhanden – die Garantiekarte/-schein zu dem Produkt auszuhändigen
- Wurde die Ware, etwa ein Smartphone, online und direkt beim Hersteller erworben, benötigen Sie meist auch dessen E-Mail-Adresse und die Transaktionsnummer des Smartphones oder eines anderen elektronischen Produkts
Beim Online-Kauf von Gebrauchtwaren aus privater Hand kommt es auf die Formulierung der Ausschlussklauseln an. So ist vielen Verkäufer*innen der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung nicht bewusst und wird häufig in einem Atemzug genannt. Grundsätzlich gilt aber: Achten Sie darauf, wie der Ausschluss der Gewährleistung kommuniziert wird. Es lohnt sich also, genauer hinzusehen.
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