Falsche Ware geliefert? Das sollten Sie nun tun

Wer kennt es nicht: Die bestellte Ware entspricht überhaupt nicht der Beschreibung oder den eigenen Ansprüchen. Wir zeigen, was zu tun ist.

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Schlechtes Wetter, Bequemlichkeit, Verfügbarkeit: Wir erledigen unsere Einkäufe immer mehr online – am liebsten vom heimischen Sofa aus. Wäre da nicht die Lieferung, die gerne mal zu Problemen führt … Doch wie geht man am besten vor, wenn die falsche Ware geliefert wird, Produkte nicht funktionieren oder nicht den Vorstellungen entsprechen? Wir haben die passenden Antworten!

Entscheidend in solchen Fällen ist, dass Sie bei einem seriösen Händler, nicht bei einem Fake-Shop, eingekauft haben. Diese befolgen das geltende Recht und legen Wert auf einen guten Service. Trusted Shops prüft seine zertifizierten Online-Shops darauf und zeichnet sie mit dem bekannten Gütesiegel aus. Dennoch können auch vor oder beim Versand mal Fehler passieren. Welche Schritte Sie in solch einem Fall einleiten sollten, erfahren Sie hier.

Falsche Ware geliefert – und nun?

Ihre Ware trudelt nach der erfolgreichen Bestellung bei Ihnen zu Hause ein. Sie wollen das von Ihnen bestellte Gerät nun testen, aber es scheint defekt zu sein oder es handelt sich schlicht und einfach um das falsche Produkt?

Widerruf

Das ist immer ärgerlich, doch Sie haben nun mehrere Möglichkeiten, um darauf zu reagieren. Zunächst können Sie über das Widerrufsrecht innerhalb von 14 Tagen den Kauf ohne Angabe von Gründen ganz einfach widerrufen. Das heißt: Sie schicken die Ware zurück und Ihre geleistete Zahlung inklusive der Versandkosten wird erstattet. Die Kosten für die Rücksendung der Ware müssen Sie grundsätzlich selbst tragen, es sei denn Sie wurden in der Widerrufsbelehrung darüber nicht korrekt informiert. Viele Händler übernehmen diese Kosten aber auch freiwillig. Machen Sie sich darüber einfach in der Widerrufsbelehrung des jeweiligen Händlers schlau.

Gewährleistung

Darüber hinaus besitzen Sie zwei Jahre lang einen gesetzlichen Anspruch auf Gewährleistung. Sie können also grundsätzlich wählen, ob der Händler das Produkt reparieren oder Ihnen besser ein neues liefern soll. Hierbei spricht man von Nacherfüllung. Die Kosten für die Nacherfüllung muss der Verkäufer tragen, also auch die Versandkosten für eine weitere Lieferung.

Wurde das Produkt bereits zweimal repariert oder ersetzt, können Sie in der Regel entweder von Ihrem Kaufvertrag zurücktreten und den vollen Preis erstattet bekommen oder den Kaufpreis mindern lassen.

Nachbesserung & Nacherfüllung

Der Anspruch auf Nachbesserung besteht nur, wenn Sie nachweisen können, dass die Ware schon defekt war, als Sie sie entgegengenommen haben. Innerhalb der ersten 6 Monate nach Entgegennehmen der Ware, wird das zu Ihren Gunsten vermutet. Sie müssen in diesem Zeitraum also den Beweis nicht erbringen und können trotzdem die Nacherfüllung verlangen.

Wenn Geschenke mal nicht gefallen

Wenn Sie Geschenke im Internet bestellen, können Sie den Vertrag ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen nach Lieferung widerrufen, sollte das Präsent dem Beschenkten nicht gefallen. Ein klarer Vorteil des Online-Handels, solche Pflichten bestehen für Ladengeschäfte nicht.

Die Vorteile des Trusted Shops Käuferschutzes

Wenn Sie beim Online-Shopping auf Nummer sicher gehen wollen, entscheiden Sie sich für den Trusted Shops Käuferschutz. Dieser sichert sie in allen von uns zertifizierten Shops vor bösen Überraschungen bei der Lieferung. Das Service-Team übernimmt in Streitfällen die Kommunikation mit dem Versandpartner oder dem Online-Händler – Sie können sich entspannt zurücklehnen.

Für diese Fälle sind Sie mit dem Käuferschutz abgesichert:

Nicht-Lieferung: Das Paket hat es nicht bis zu Ihnen nach Hause geschafft und ist auch nicht mehr nachzuverfolgen.

Nicht-Leistung: Sie haben eine Dienstleistung gekauft, die nicht erbracht wurde (z. B. bei einem Umzugsunternehmen). Ebenfalls abgesichert: Der bei einem Online-Shop gekaufter Gutschein kann trotz Gültigkeit nicht eingelöst werden, gekaufte Software oder Lizenzcodes funktionieren nicht einwandfrei.

Nicht-Erstattung: Sie haben korrekten Gebrauch von Ihrem Widerrufsrecht gemacht und die Ware zurückgesendet oder das Paket ist beim Transport verloren gegangen, doch der Online-Shop zahlt Ihnen das Geld nicht? Wir erstatten Ihnen den Kaufbetrag, unabhängig von der gewählten Zahlungsart.

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H.Kühne
03.01.2017

Gibt es da nicht auch eine Beweispflicht durch den Käufer ?

Martin Rätze
03.01.2017

Zeigt sich ein Mangel innerhalb der ersten 6 Monate nach Übergabe der Ware an den Verbraucher, muss der Händler beweisen, dass er ein mangelfreies Produkt geliefert hat. Nach Ablauf der 6 Monate muss der Verbraucher beweisen, dass der Mangel bereits bei Übergabe vorhanden war.

Michaela Peters
08.08.2017

Habe ein Schärfgerät bestellt und es wurde erst später ausgepackt und zusammen gebaut
Die Maschine sah aus wie schon gebraucht ein Gewinde war kaputt
Eine Schraube fehlte und auf der einen Seite war die Farbe ab
Nach mehrmaligem Kontakt mit dem Kundenservice teilte man mit das dies wohl in meiner Obhut passiert wäre was aber nicht der Fall war
Was kann ich nun tun es kann doch nicht sein das ich auf defekter Ware sitzen bleibe

k. schneider
30.12.2017

habe 6tassen bekommen 2stk waren zerbrochen bitte um ersatz wollte noch mal 6tassen in blau nachbestellen

M.Marckert
23.04.2018

Hallo Habe Dachfenster Bestellt .Haber bei übergabe die palette geprüft es war keine beschädigung zu sehen .Die Fenster standen ca4-5 Wochen Verpackt auf Palette als ich sie Einbauen woltte war das Fenster das in der Mitte stand 3x der Rahmen gebrochen und Scheibe kaputt . Das kann beim Tranzport nicht beschädigt worden sein . Der Händler will mir kein neues Liefern . Was soll mann machen ? Es gibt keine Zeitliche begrenzung für die Reklamation.

Sebastian vom Trusted Shops Team
26.04.2018

Hallo Herr Mackert,

haben Sie einen Käuferschutz für Ihren Kauf abgeschlossen? Wenn ja, können Sie alle relevanten Informationen dazu in unserem Helpcenter nachlesen: https://trustedshops.zendesk.com/hc/de/articles/115001539084-Ich-habe-falsche-oder-besch%C3%A4digte-Ware-erhaltenexternal

Außerdem können Sie sich an unser Service-Team wenden, welches Ihnen hilft, die passende Lösung für das Problem zu finden.

Liebe Grüße
Sebastian

Sonja Ouanzid
28.04.2018

Ich wolltes einen ganzen Spiegel haben.Aber er hat oben am Rand springe. Ich möchte dafür einen neuen haben

Renate Haller
26.06.2018

Hallo,
habe vor kurzem bei Amazon einen Gasgrill online bestellt. Schon bei Anlieferung durch GLS war der Karton an verschiedenen Stellen aufgerissen und auch das Styropor zerbröselt. Nach dem Aufbau stellten wir jede Menge Dellen, Kratzer und Lackabsplitterungen fest, und auch das die Zündung am Grill defekt ist. Dies teilten wir dem Händler per Mail mit, wie auch den bei der Anlieferung zerfetzten Karton und wiesen darauf hin, dass es sich hierbei aufgrund der Beschädigungen und defekt nicht um eine Neuware handle, sonder eher um ein Produkt 3. Wahl. Bestellt und bezahlt habe ich jedoch ein Neugerät.
Habe nun nachdem nichts passiert von meinem Widerrufsrecht gebrauch gemacht und den Kauf widerrufen. Nun möchte der Händler mit den Grillteil der defekt ist und nicht zündet mit einer Ersatzlieferung an mich senden. Teilte dem Händler mit, dass ich einverstanden sei, unter der Voraussetzung, dass er durch jemanden die Demontage und neue Montage des ca. 26 Kg. schweren teils vornehmen lässt und auch sofort einen Funktionstest durchführt und prüft, ob nicht wieder ein defekt vorliegt.
Er ignorierte diese Mail und schrieb erneut, ob ich einen Ersatz des Grillteils wolle. Habe nun erneut diesen Auftrag widerrufen. Nun sendet er heute die Retourenaufkleber für GLS und schreibt erneut, er wolle nun wissen, ob ich einen Ersatz des Grillteils wolle.
Jetzt verlangt der Händler auch noch, dass ich das Gerät wieder auseinanderbaue und im Karton wieder zurücksende.
Der Karton ist zerfetzt hier kann man nichts mehr transportieren. GLS hat keine so großen Kartons um das Gerät zu transportieren.
Muss ich den Grill überhaupt wieder demontieren? Hierbei könnte es zu zusätzlichen Beschädigungen kommen, die der Händler uns dann ankreidet?
Was bitte können wir tun?
Wäre über eine Nachricht, die ich dann auch dem Händler gegenüber verwenden kann sehr sehr dankbar.

MANU BHATNAGAR
26.05.2019

Bitte antworten Sie?

Sylvia vom Trusted Shops Team
27.05.2019

Hallo Frau Haller,

wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir Ihnen in Einzelfällen leider keine Beratung anbieten können. Wir empfehlen Ihnen, mit dem Händler oder dem Versandunternehmen direkt Kontakt aufzunehmen und Ihren Fall dort zu schildern. Ebenso kann es sich lohnen, sich privatrechtlich beraten zu lassen.

Freundliche Grüße,
Sylvia Muschalski

Supereffe
02.09.2020

Was sie da schreiben stimmt, meines Erachtens nicht!!! (Grundsätzlich müssen Sie als Käufer die nun entstehenden Rücksendekosten tragen).Transportschaden führen zu Nachbesserungspflicht des Händlers Die Händler müssen für die Kosten aufkommen. Wenn die Ware ankommt, aber einen Defekt oder Schaden aufweist. In der Rechtsfolge ist so eine (behauptete) Lieferung defekter oder beschädigter Ware ein Gewährleistungsfall. Liegt ein Sachmangel vor und es greift das Recht des Verbrauchers auf Gewährleistung gegenüber dem Online-Händler.
Der Unternehmer trägt beim Verkauf an einen Verbraucher jedoch in jedem Fall sämtliche mit der Rücksendung vom Verbraucher und erneuter Zusendung an den Verbraucher verbundenen Kosten.
Das gilt auch für den Fall, bei dem sich der behauptete Schaden später als unbegründet herausstellt. Ein Ersatz für die unnütz angefallenen Rücksende- und erneuten Hinsendekosten darf nur verlangt werden, wenn Käufer erkannt hat oder fahrlässig verkennt, dass gar kein Mangel vorliegt. Bei Ungewissheit darf der Käufer Mängelrechte geltend machen, ohne negative Kostenfolgen befürchten zu müssen.

Katinka vom Trusted Shops Team
15.04.2020

Lieber Supereffe, vielen Dank für Ihre Nachricht und den Hinweis! Wir stimmen Ihnen zu. Leider ist uns hier ein Fehler unterlaufen, indem Widerrufsrecht und Gewährleistung vermischt wurden. Wir werden dies umgehend überarbeiten. Liebe Grüße und einen schönen Tag, Ihr Trusted Shops Team

Johann Hofrichter
02.09.2020

Trampolinrahmen verbogen, die Verpackung hatte bei Lieferung dpd bereits einen Knick, vermutlich durch falsche Lagerung beim Transport

Juergen Pollmann
02.09.2020

Ich habe bei Wish einen Laptop gekauft aber der funktioniert nicht in Deutscher Sprache auf meine Reklamation reagiert keiner.

Katinka vom Trusted Shops Team
26.05.2020

Lieber Juergen, bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihnen in so einem Fall nicht weiterhelfen können und keine Rechtsberatung leisten dürfen. Beste Grüße, Ihr Trusted Shops Team

GR
02.09.2020

Lieferung des Campingausstattung Obelink. Bestellt war ein zweiflammiger Gaskocher. Dieser wurde mit einem Anschluss für Frankreich, Niederlande u. a. Ländern geliefert, der mit diesem aber in Deutschland nicht zulässig ist.
Auf der Website findet sich keine Möglichkeit der Einleitung einer Rücksendung, man landet immer wieder auf der Ausgangsseite. Anschreiben an die Firma dauern ewig, erst auf Nachfrage erhält man Antwort und nach noch längerer Zeit einen Rücksendeschein.
Das war das letzte Mal bei diesem Onlineversender - so macht Online-shopping sicher keinen Spaß.

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