Mangelhaft bus Ungenügend bewerte ich Ihren Service
Dringende Nachbesserung der Zinsberechnung – Fristsetzung zur Zinskorrektur
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 14.11.2025 habe ich bei Ihnen eine Anlage i. H. v. 50.000 € vorgenommen. Seither werden mir lediglich 1 % p. a. Zinsen gutgeschrieben, obwohl eine abweichende, korrekte Verzinsung erforderlich ist. Nach meiner Anlage handelt es sich nicht nur um eine reine Zinskonto-Anlage, sondern um ein Investment mit entsprechenden Erträgen, die korrekt zu berechnen und gutzuschreiben sind.
Auf meine mehrfachen telefonischen und schriftlichen Nachfragen wurde mir in Ihrer E-Mail vom 12.01.2026 mitgeteilt, dass „die Fachabteilung informiert wurde“ und man mir am 05.01.2026 bereits eine „Korrektur“ angekündigt habe. Hierauf ist bis heute nichts weiter passiert. Diese wiederholte, unzureichende Reaktion ist für mich nicht akzeptabel.
Daher fordere ich Sie hiermit letztmalig und unmissverständlich auf:
➡️ Zinskorrektur rückwirkend zum 14.11.2025 einschließlich aller ausstehenden Zinszahlungen und deren Zinseszinsberechnung,
➡️ schriftliche Bestätigung der vorgenommenen Berechnung mit nachvollziehbarer Aufstellung,
➡️ Zahlung der korrekten Zinsen binnen der nachfolgenden 14 Kalendertage nach Zugang dieses Schreibens.
Sollte dieser Forderung nicht fristgerecht entsprochen werden, behalte ich mir ausdrücklich vor, ohne weitere Ankündigungen rechtliche Schritte einzuleiten, insbesondere:
• Einschaltung meiner Rechtsvertretung,
• Prüfung von Verzugszinsen, Schadensersatzansprüchen und weiteren Kostenerstattungen,
• ggf. Anrufung der zuständigen Aufsichtsbehörde und Schlichtungsstelle.
Ich erwarte Ihre verbindliche und abschließende Rückmeldung sowie die korrekte Zinsgutschrift spätestens bis zum Ablauf der gesetzten Frist.
Anna Leirich