Aufgrund unserer Geschäftsaufgabe mussten wir den Vertrag mit PAYONE kündigen. Daraufhin wurde eine Abschlagszahlung in Höhe von 50 % des bis zum Ablauf der festen Vertragslaufzeit fälligen Mietzinses abgebucht. Da aber unser Vertrag auf Grundlage der AGB's 02/2020 beruht und wir diese Klausel dort nicht finden können, hat man die Abschlagszahlung wieder zurück genommen und eine entsprechende Gutschrift erstellt. Anschließend diese Gutschrift als Kulanz dargestellt und dafür eine Pauschale von 100,- € abgebucht. Nach mehrfacher Nachfrage, hat man uns zuletzt mitgeteilt, dass in der AGB 2019 diese Klausel vorhanden ist, sie aber leider selbige nicht zur Einsicht bereit stellen könnten. Auf unsere Antwort, dass unser Vertrag auf Basis der AGB 02/2020 unterschrieben ist, wurde die Kommunikation einfach eingestellt.
Künftige Vertragspartner sollten sich an dieser Stelle der Willkürlichkeit natürlich fragen, ob sie nicht doch besser bei einem anderen Anbieter aufgehoben sind.
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