Karneval steht vor der Tür und das passende Kostüm ist auch schon online bestellt – doch was, wenn es nicht passt und was gilt bei der Rückgabe von Karnevalsartikeln? Unser Rechtsexperte Dr. Carsten Föhlisch erklärt, was beim Online-Shopping von Karnevalskostümen zu beachten ist und welche Rechte Sie als Käufer*in haben.
1. Das Kostüm online zurückschicken
Gerade beim Online-Shopping kommt es oft vor, dass die bestellten Kleidungsstücke doch nicht so passen, wie man sich das wünscht. In so einem Fall können Sie die Ware in den meisten Fällen einfach zurückschicken.
“Beim Online-Shopping hat der Käufer 14 Tage lang die Möglichkeit, von seinem Widerrufsrecht Gebrauch zu machen. Die Widerrufsfrist beginnt, sobald er die Ware erhalten hat. Bei mehreren Lieferungen, die zusammen bestellt wurden, läuft die Frist erst ab Erhalt des letzten Paketes. Hat der Händler nicht oder nicht richtig über das Widerrufsrecht belehrt, verlängert sich die Frist um ein Jahr.”
Doch Vorsicht: Nicht alle Kostüme und Accessoires können problemlos zurückgeschickt werden.
“Tatsächlich gibt es eine Reihe von Waren, für die das Widerrufsrecht ausgeschlossen werden kann, wenn der Händler darüber in der Widerrufsbelehrung informiert. Dies kann beispielsweise für Waren gelten, die nach Kundenvorgabe oder auf persönliche Bedürfnisse zugeschnitten sind. Wer sich also sein maßgeschneidertes Clownskostüm anfertigen lässt, der sollte dringend beachten, dass eine Rückgabe vom Online-Händler ausgeschlossen werden kann. Kein Grund für eine Verweigerung der Rücknahme ist allerdings, dass der Händler die Ware „extra bestellt“ hat oder wenn es sich um ein reduziertes Kostüm handelt“.
2. Die Rückerstattung des Betrages
“Natürlich können Verbraucher innerhalb der ersten 14 Tage nach Erhalt der Ware von ihrem Widerrufsrecht Gebrauch machen und das Kostüm ohne Angabe von Gründen an den Händler zurückschicken. Der Händler ist dann verpflichtet, das bereits gezahlte Geld innerhalb von 14 Tagen zurückzuerstatten. Er kann die Rückzahlung allerdings so lange verweigern, bis er tatsächlich auch das Kostüm zurückerhalten hat.”
3. Mit der Geld-zurück-Garantie auf Nummer sicher gehen
Gerade bei Erstkäufer*innen akzeptieren Online-Shops häufig nur die Zahlung per Vorkasse, Nachnahme oder PayPal. Bei Zahlung per Vorkasse kann man als Online-Käufer*in mit einer Geld-zurück-Garantie auf Nummer sicher gehen. Damit sind Verbraucher bei Problemen wie einer nicht erfolgten Lieferung abgesichert.“ Der Trusted Shops Käuferschutz bietet Ihnen in mehr als 25.000 zertifizierten Shops europaweit genau diese Geld-zurück-Garantie.
4. Das Kostüm wird nicht rechtzeitig geliefert
Sie haben Ihr Kostüm rechtzeitig bestellt, es wird aber erst nach Karneval geliefert?
“Online-Shops sind dazu verpflichtet, klar und verständlich über den Liefertermin zu informieren. An die angegebenen Lieferzeiten muss sich der Shop dann auch halten. Ist das nicht der Fall, hat der Käufer nach Fristsetzung die Möglichkeit, sich vom Vertrag zu lösen und unter Umständen sogar einen Schadensersatzanspruch geltend zu machen. ”
Sichert Ihnen der Online-Handel also zum Beispiel eine „Lieferung vor Weiberfastnacht“ zu, muss er dies auch einhalten. Wer sicherstellen möchte, dass das Wunschkostüm pünktlich geliefert wird, sollte rechtzeitig vor Karneval bestellen, so dass auch noch genügend Zeit für einen Umtausch bleibt.
Alle Fragen geklärt?
Viel Spaß im Karneval! 🎉
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