Zweifelhaftes Geschäftsgebaren & Weihnachtsmärchen
Man gewinnt den Eindruck, dass ein sehr zweifelhaftes Geschäftsmodell gepflegt wird:
Über entsprechende Portale wird man zunächst mit recht günstigen Preisen für Originalware angelockt. Unmittelbar nach Aufgabe der Online-Bestellung erfolgt ein ungebetener Anruf einer sehr aufdringlichen Verkaufsmitarbeiterin, die versucht den Besteller nachdrücklich zur Auftragsänderung auf ein hauseigenes Nonameprodukt zu bewegen. Sollte man dieses Verhalten als wenig seriös werten und daher umgehend (noch bevor das Unternehmen die Auftragsannahme bestätigt hat) von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen, wird dieses beharrlich ignoriert. Plötzlich erfolgen Rechnungsstellung und Versandanzeigen – letztere auch mehrfach!
Der Gipfel ist aber: Obwohl durch den rechtzeitigen Widerruf kein wirksamer Vertrag zustande kam und der Warenversand ebenfalls nicht erfolgte, wird die Datenlöschung i.S. der DSGVO mit zweifelhaften Begründungen verweigert. Angeblich stehen dem Löschungsbegehren handels- und steuerrechtliche Gründe entgegen. Obwohl ausdrücklich k e i n Geschäft rechtswirksam zustande gekommen ist! Was will man dann versteuern?
Wäre dies eine sachliche Begründung, ergäbe sich die Fragestellung, wann soll denn dann der vom Verordnungsgeber vorgesehene unverzügliche Löschungsanspruch zum Tragen kommen?
Es ist daher auch kaum verwunderlich, dass das Unternehmen auf den zur Streitvermeidung gemachten Vorschlag, wenn es die erforderliche Datenlöschung schon nicht vornähme, wenigstens zu versichern, die Kundendaten weder zu veräußern noch an verbundene oder sonstige dritte Personen weiterzugeben, n i c h t a n t w o r t e t e.
Aus meiner Sicht ein sehr bedenkliches Gebaren; ich würde daher bei diesem Unternehmen und den betriebenen Tochterfirmen bestimmt nichts mehr bestellen. Leider habe ich erst im Nachhinein gesehen, dass in einigen Foren Nutzer ebenfalls sehr negative Erfahrungen geschildert haben. Ich fürchte, dass auch diese Bewertung nicht verhindern wird, dass andere Interessenten ebenfalls enttäuscht werden.
PS vom 12.12.2025:
Weihnachtsmärchen – am 28. November hatte tonermacher.de hier veröffentlicht, sich kurzfristig zu melden und das Problem sicherlich zu lösen.
Wie man aufgrund des beschriebenen Vorganges eigentlich schon erwarten konnte, ist bis heute (immerhin 14 Tage später) erneut nichts geschehen: Keine Rückmeldung, kein Lösungsvorschlag!
Sollten mit der Stellungnahme von tonermacher.de lediglich die Nutzer des Bewertungsportals getäuscht werden?
Fazit: Ein Weihnachtsmärchen!
Meine negative Bewertung kann ich daher nur noch einmal bestätigen. Besser direkt gleich ein anderes Unternehmen auswählen.
Weitere Ergänzung - 25.05.2026:
Die heutige Rückfrage von Trusted Shops, ob die aktuelle Stellungnahme von Tonermacher.de hilfreich war, kann ich nur mit einem deutlichen Nein beantworten.
Ich gewinne erneut den Eindruck, dass Tonermacher auf kritische Bewertungen hier überwiegend Stellungnahmen abgibt, die zwar die Probleme nicht lösen, aber den Anschein erwecken sollen, man sei entsprechend bemüht. Dem Sachbearbeiter, der hier die aktuelle "Nebelkerze" zu zünden versuchte, kann ich nur dringend empfehlen, sich die chronologische und lückenlose Ablaufauflistung anzusehen, die ich bereits im vergangenen Jahr dem Geschäftsführer Weigand übermittelt habe.
Zwar vermute ich, dass Trusted Shop es u.U. als zu detailliert betrachtet, wenn ich diese mehrseitige Auflistung hier auch nochmals einstelle, aber dazu wäre ich auf Wunsch gern bereit - auch wenn dies mit einem größeren Arbeitsaufwand verbunden wäre. Jedenfalls würde diese Aufstellung eindeutig belegen, dass auch die aktuelle Darstellung der Fa. Tonermacher eine reine Beschönigung ist.
Um aber zumindest nochmals die wesentlichen Punkte zu benennen:
* Die Mitarbeiter haben offensichtlich Zeit für unerwünschte belästigende Anrufe mit in der Sache teilweise unzutreffenden Ausführungen (s. Gewährleistung).
* Auf den unverzüglich nach dem dreisten Anruf erfolgten Bestellungswideruf reagiert man aber trotz Bestätigungsbitte nicht!
* Da seitens des Anbieters die nach eigenen AGB erforderliche Annahme der Bestellung noch nicht erfolgt war, lag damit auch kein wirksamer Vertrag vor.
* Trotzdem erfolgt am Folgetag eine Versandmitteilung und auf die umgehende Kundenreaktion dann eine Stellungnahme, die Mitteilung sei versehentlich erfolgt, die Ware würde weder versandt noch in Rechnung gestellt.
* Aber auch diese Auskunft war erneut falsch. Vermutlich, weil man den Widerruf immer noch nicht bearbeitet hatte. Wie sonst wollen Sie den Lesern hier glaubhaft machen, warum dann in der weiteren Folge sowohl eine Rechnungsstellung als auch eine Belastung meiner Kreditkarte erfolgte. Obwohl auch zu der Kartenbelastung vorab die telefonische Zusage gegeben wurde, dass eine solche keinesfalls erfolgen werde.
* Die daraufhin zwangsläufig erforderliche Wiedergutschrift erfolgte (wenig überraschend) auch erst mit einigen Tagen Verspätung und nach der Androhung eine kostenpflichtige Rückbelastung der Fa. Tonermacher zu veranlassen.
* Wie weiter oben bereits schon ausgeführt, fehlt es für alle Ihre unsinnigen Maßnahmen an einer wirksamen vertraglichen Grundlage!
* Insoweit stellt sich die Frage, ob bei Ihrer mehrfach wiederholten Aussage den gesetzlichen Datenlöschungsanspruch nicht umsetzen zu können, nur grobe Fahrlässigkeit oder doch schon Vorsatz zutrifft.
* Eine mehrjährige gesetzliche Datenaufbewahrungspflicht - wie von Ihnen behauptet - setzt im Zweifel zunächst mal ein wirksames Vertragsverhältnis voraus, hieran mangelt es im vorliegenden Fall eindeutig und nachvollziehbar.
* Sollte aus bestimmten Gründen (z.B. Prüfung des Jahresabschlusses) eine Einzelbelegung Ihrer selbst verschuldeten chaotische Buchungen notwendig sein, kann diese auch durch eine manuelle Belegung (Aktennotiz) erfolgen. Eine Umgehung des durch den Gesetzgeber in der DSGVO vorgesehenen Anspruchs auf Löschung der gespeicherten Daten kann daraus nicht abgeleitet werden. Schon gar nicht wenn sich der Dokumentationsgrund aus eigenem Verschulden bei oder vor Vertragsabschluss ableitet.
* Würden Sie den gleichen Aufwand bei der zügigen, zeitnahen und sachgerechten Bearbeitung von vertragsrelevanten Erklärungen betreiben, den Sie in Ihre - wie bereits von vielen anderen Bewertern beschrieben - Bedrängungsanrufe investieren, würden sich vermutlich positivere Bewertungen ergeben.
* Also hören Sie endlich auf, mit teilweise verdrehten und beschönigenden Darstellungen die Sachlage zu vernebeln und führen die überfällige Löschung meiner elektronisch gespeicherten Kundendaten durch.
Die Bitte, Beschönigungen zu unterlassen, haben ja leider auch andere Betroffene schon erfolglos vorgetragen. Sollten Sie mir also noch zu weiteren erfolglosen Stellungnahmen Anlass geben, behalte ich mir ausdrücklich vor, doch noch das LfD Bayern (BayLDA) einzubinden.