Nicht bestellte Ware bekommen: Paket behalten? Paket zurücksenden?

Paket bekommen, obwohl Sie gar keines bestellt hatten? Wir zeigen, wie Sie sich richtig verhalten!

Es klingelt an der Tür und der Paketbote hält Ihnen ein Paket entgegen – doch Sie hatten eigentlich gar nichts bestellt? Viele Betroffene sind in diesem Moment zu Recht erst mal verunsichert. Wir zeigen Ihnen, welche Rechte und Pflichten Sie haben, wenn Sie nicht bestellte Ware bekommen …

Muss nicht bestellte Ware bezahlt werden?

Grundsätzlich müssen Sie gelieferte Waren nur bezahlen, wenn Sie diese auch bestellt und einen Kaufvertrag abgeschlossen haben. Die Beweise dazu muss der Online-Händler erbringen. Der alleinige Zugang einer Ware hat für Sie in den meisten Fällen noch keine rechtlichen Konsequenzen. Erst wenn Sie das Angebot des Versenders ausdrücklich annehmen, wird ein Kaufvertrag geschlossen. Eine Zahlung des Kaufpreises oder ein Antwortschreiben, das sie verfassen, gilt beispielsweise als Annahme des Angebots. Etwaige Zahlungsaufforderungen können Sie ansonsten getrost ignorieren.

Um keine Fehler zu machen, ist es ratsam, auf die Sendung nicht zu reagieren. Eine unglücklich formulierte E-Mail könnte sonst womöglich vor Gericht als Einwilligung in den Kaufvertrag interpretiert werden. Wenn die Sendung an Sie adressiert war, dürfen Sie die Ware behalten, oder – bei Nichtgefallen – auch entsorgen.

Welche Ausnahmen müssen beachtet werden?

Rund 5 Millionen Pakete werden täglich deutschlandweit versendet. Da kann es mitunter vorkommen, dass ein Paket vom Händler falsch adressiert wurde. Überprüfen Sie darum am besten bereits an der Haustüre die angegebene Anschrift auf dem Paket. Ist dieses für den Nachbarn oder eine andere Person bestimmt, so dürfen Sie es nicht behalten. Wurde das Paket also offensichtlich irrtümlich an Sie gesendet, so kann der Händler die Herausgabe der Ware verlangen.

Hin und wieder kommt es zudem vor, dass Händler Produkte doppelt ausliefern. Auch hier ist es ersichtlich, dass die zweite Warenlieferung irrtümlich erfolgte. Der Händler hat auch in diesem Fall das Recht, die Ware zurückzufordern. Zur Post gehen müssen Sie deswegen trotzdem nicht. Für den Rücktransport ist der Händler selbst verantwortlich; er muss die Ware auf eigene Kosten bei Ihnen abholen und den Rücktransport organisieren. Wenn Sie das Paket jedoch selbst zur Post bringen möchten, so haben Sie in jedem Fall Anspruch auf die Rückerstattung der Portokosten.

Was, wenn Sie die Ware bereits bezahlt haben?

Ihr Lebenspartner oder Ihre Lebenspartnerin hat ein Paket für Sie angenommen und es bezahlt, weil er oder sie dachte, dass Sie es bestellt hätten? Auch in diesem Fall ist das Recht auf Ihrer Seite. Wenn das Paket an Sie adressiert war, Sie die Ware aber nicht bestellt hatten, dann können Sie nicht zuletzt von Ihrem vierzehntägigen Widerrufsrecht Gebrauch machen und Ihr Geld vom Händler zurückfordern. Die Ware muss dann jedoch an den Händler zurückgegeben werden. Der Widerruf gilt jedoch nur bei sogenannten Fernabsatzverträgen – Verträgen also, die Sie beispielsweise über das Internet oder per Post abgeschlossen haben.

Wie kommen unseriöse Online-Händler an Ihre Daten?

Betroffene, die nicht bestellte Ware bekommen haben, stellen sich oft die Frage, wie Online- Händler an ihre Kontaktdaten gelangt sind. So mancher Betroffene befürchtet sogar, dass Online-Accounts gehackt und Adressdaten gestohlen wurden. In Einzelfällen kann das auch der Fall sein. Häufig jedoch stammen die Daten aus dem Netz, beispielsweise von öffentlichen Online–Plattformen oder Social-Media-Netzwerken.

Machen Sie es dubiosen Online-Händlern so schwer wie möglich und geben Sie im Netz nur so viel über sich preis, wie unbedingt notwendig. Achten Sie auch beim Online-Kauf darauf, wem Sie Ihre Daten geben. Seriöse Onlineshops erkennen Sie an den anerkannten Prüfsiegeln, wie dem Gütesiegel von Trusted Shops. Hier werden eine sichere Datenübertragung per SSL und die Einhaltung bestimmter rechtlicher Vorgaben, wie der DSGVO, überprüft, damit Sie sicher shoppen können. Darüber hinaus ist es sinnvoll, sich über die Vorgänge im Netz auf dem Laufenden zu halten.

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Sie haben nicht bestellte Ware bekommen? Welche Erfahrungen haben Sie mit unerwünschten Paketsendungen gemacht?

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Pfeiffer
06.03.2024

Von der Funke Medien Gruppe werden mir Rechnungen mit Mahnung zugestellt,
Ich habe die Zeitung "-

Von Funke Medien GmbH bekomme ich laufend Rechnung und Mahnung für die Zeitschrift
"Bild der Frau" ich habe die Zeitschrift nicht bestellt und bin deshalb auch nicht gewillt die Rechnungen zu bezahlen.

Gerhard Börner
11.02.2024

Am 11.11.2023 erhielt ich eine an meine Anschrift gerichtete Paketsendung des Verandunternehmens "Jungborn" mit div Artikeln und eine beiliegende Rechnung über 36,- €. Umgehend habe ich mitgeteilt, dass ich weder Kunde bin, noch habe ich je eine Bestellung veranlasst. Ich bot Abholung an und die Aufforderung, mich aus der Kundenkartei zu entfernen, da diese Maßnahme widerrechtlich erfolgt sei. Ich erhielt nur einen Retourenschein und dann noch eine Mitteilung, dass es sich um einen bedauerlichen Zahlendreher gehandelt habe, worauf ich gar nicht mehr reagiert habe. Daraufhin bekomme ich regelmäßig Mahnschreiben incl. Säumnisszuschläge und auch Androhung eines Inkassobüros. Es ist beängstiegend und Kriminell. Haben wir denn nun ein Verbraurerministerium, oder ...?
M.f.G.

Elisabeth Jeitler
06.07.2023

Ich habe 2 Säcke von Fressnapf in München bekommen, welche von ihm irrtümlich, wie er selbst das bezeichnet hat, an mich gesendet hat. Es ist s.g. "Tier"-Futter, 2 Säcke, je ca., 25 kg. Ich besitze heute kein Auto mehr und lebe alleine in München. Infolgedessen kann ich dieses irrtümlich an mich gesandte Futter nicht beim Fressnapf abgeben, da es mir ja zu schwer ist. Ich habe diesbezüglich Fressnapf bereits informiert und man sagte mir, (via Mail), dass dieses Futter irrtümlich an mich geliefert wurde, ich solle es dem Typen mitgeben, welcher mir diverse Dinge, welche ich beim Fressnapf bestelle, bestellt habe, überbringt. Schön und gut, doch es gibt absolut keine Reaktion von Fressnapf, wann man mir diese Artikel zustellt, MIR PERSÖNLICH liefert, da hätte ich das sicher auch getan, aber ich kann und will auch nicht 24 Stunden am Tag daheim sein um zu überprüfen, ob jemand bei mir läutet, etc.
Infolgedessen werde ich meine s.g. RV-Versicherung entsprechend informieren.
Mit freundlichen Grüßen Elisabeth Jeitler

Verena-Maria Baumann
28.03.2023

Auf dem Bestellformular waren einige Artikel bereits vorgedruckt. Ich habe meine Bestellung hand-
schriftlich darunter gesetzt und die vorgedruckten Artikel unbeachtet gelassen.
Jetzt bekomme ich eine Rechnung, die alle Artikel enthält, auch die bereits vorgedruckten. Muss ich das jetzt bezahlen oder nur die Artikel, die ich handschriftlich eingetragen habe?

Michelle vom Trusted Shops Team
28.03.2023

Hallo Frau Baumann,

bei Ihrer Frage können wir Ihnen leider nicht weiterhelfen, da wir nicht der Shop sind, bei dem Sie Ihre Artikel bestellt haben.
Trusted Shops zertifiziert Online-Shops und hilft Ihnen bei Problemen im Rahmen des Käuferschutzes.

Beste Grüße, Michelle vom Trusted Shops Team

Ingrid W.
02.09.2020

Ich ärgere mich noch heute, dass ich auf eine Firma reingefallen bin und letztendlich, um endlich Ruhe zu haben, bezahlt habe. Zu meiner Entschuldigung kann ich nur anführen, dass ich seit Monaten krankheitsbedingt ans Haus gefesselt bin und meine Kräfte im Moment ziemlich begrenzt sind
Eben wegen meiner Krankheit interessierte ich mich für eine Anzeige im Netz der Firma Sarah's Blessing. Nachdem ich sie ausführlich begutachtet hatte, habe ich von einer Bestellung abgesehen, weil mir der Preis zu hoch war. Kaum hatte ich den Vorgang beendet, wurde ich durch eine Mail darauf aufmerksam gemacht, " dass ich den Vorgang ja ohne Kauf beendet" hätte. Diese Mail mit der Aufforderung, dies nachzuholen, erhielt ich noch 2x. Plötzlich kam dann per Mail eine "Bestellbestätigung," der ich umgehend widersprechen wollte, was aber mit Hindernissen verbunden war, weil dort niemand zuständig war und das Ganze mit "eingebauten" Umwegen verbunden war. Ich sollte schließlich die Annahme verweigern. Mein Pech war, dass ich zu der Zeit für alles Hilfe benötigte und meine Freundin im guten Glauben für mich das Päckchen annahm. Mein erneuter Hilfeversuch bei der Firma endete damit, dass die Forderung an mich bereits von der Firma Klarna bearbeitet würde. Diese erklärte, dass sie nur auf Veranlassung von Sarah's Blessing handeln und selbst kein Storno vornehmen könnten. Das ging dann so lange zwischen den beiden Firmen hin und her bis ich aus lauter Verzweiflung, weil ich mich so in die Ecke gedrängt fühlte, den geforderten Betrag überwiesen habe. Zorn und Scham halten sich bei mir immer noch die Waage.

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